Wien (PK) – Vertriebene aus der Ukraine werden in Österreich über den
Oktober
hinaus Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten. Allerdings
nur, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zumindest beim AMS
vorgemerkt sind. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne haben in der heutigen
Nationalratssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Damit wird der Anspruch auf die erwähnten Familienleistungen bis Ende
Juni 2026 verlängert. Durch die Meldung beim AMS wollen die
Koalitionsparteien die Aufnahme bzw. Fortsetzung einer
Erwerbstätigkeit fördern. Bestimmte Gruppen wie Personen über 65
Jahre oder Personen, die erheblich behinderte Kinder betreuen müssen,
sind allerdings von der Einschränkung ausgenommen. Gegen den
Koalitionsantrag stimmte – wie schon bei der letzten Verlängerung –
die FPÖ: Sie argumentiert, dass österreichische Familien Vorrang
haben müssten.
Keine Mehrheit erhielt ein Abänderungsantrag der Grünen.
Abgeordnete Barbara Neßler hatte dafür plädiert, auch Personen, die
in einem anderen EU-Land arbeiten, und Studierende ausdrücklich von
der Meldepflicht beim AMS auszunehmen. Es gebe ohnehin die
Möglichkeit, individuelle Situationen zu berücksichtigen, hielten die
Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP) und Bernhard Herzog (SPÖ) dazu
fest. Auch mit der Forderung, ukrainische Kriegsvertriebene wieder in
die Krankenversicherung aufzunehmen, konnten sich die Grünen nicht
durchsetzen. In der Minderheit blieb weiters ein Entschließungsantrag
der FPÖ: Ricarda Berger und ihre Parteikolleg:innen drängten
basierend auf einem Bericht der Volksanwaltschaft darauf, die
Verfahren zur Gewährung von Kinderbetreuungsgeld zu vereinfachen und
bürokratische Hürden abzubauen.
Einig sind sich die Fraktionen, was sie notwendige
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe betrifft: In Reaktion
auf die schweren Vorwürfe gegen mehrere SOS-Kinderdörfer wurde eine
diesbezügliche Entschließung gefasst.
ÖVP will mehr Ukraine-Flüchtlinge in Beschäftigung bringen
Im Rahmen der Debatte hielt Norbert Sieber (ÖVP) fest, dass noch
nicht so viele Ukraine-Flüchtlinge am Arbeitsmarkt seien, wie sich
die ÖVP das wünschen würde. Auch seien einzelne Missbrauchsfälle
bekannt geworden. In diesem Sinn begrüßte er die nunmehr vorgesehene
Meldepflicht beim AMS.
Von der grundsätzlichen Unterstützung der vertriebenen
Ukrainer:innen wolle man aber nicht abrücken, versicherten neben
Sieber auch Daniela Gmeinbauer (ÖVP), Bernhard Herzog (SPÖ) und
Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Man dürfe nicht vergessen, dass
diese deshalb in Österreich seien, weil Russland die Ukraine
angegriffen habe und dort Krieg herrsche, hoben sie hervor. Die
zentrale Frage sei, ob man ukrainischen Kindern ein behütetes
Aufwachsen ermöglichen wolle oder nicht, sagte Gmeinbauer in Richtung
FPÖ. Die Familienbeihilfe sei „kein Luxus“, wie von der FPÖ
dargestellt, sondern trage in vielen Fällen dazu dabei, den
Lebensunterhalt zu sichern. Viele ukrainische Familien würden am
Existenzminimum leben. Klar ist für Gmeinbauer aber auch, dass, wer
Unterstützung erhalte, sich in Österreich einbringen solle. NEOS-
Abgeordnete Auinger-Oberzaucher hielt fest, viele Ukrainer:innen
würden, „anders als die FPÖ behauptet“, bereits in Österreich
arbeiten und damit auch in den Familienlastenausgleichsfonds
einzahlen.
FPÖ: Österreichische Familien müssen „zuerst“ kommen
Kritik an der weiteren Gewährung von Familienleistngen an Ukraine
-Vertriebene übten die FPÖ-Abgeordneten Ricarda Berger, Rosa Ecker
und Maximilian Weinzierl. Rund 12.000 ukrainische Eltern würden –
zusätzlich zur Grundversorgung – Familienbeihilfe für 18.000 Kinder
beziehen, während viele Österreicher:innen „jeden Cent umdrehen“
müssten, sagte Berger. Das koste dem Steuerzahler monatlich 3 Mio. Ꞓ.
Gleichzeitig sehe man auf den österreichischen Straßen immer wieder
Luxusautos mit ukrainischem Kennzeichen. Darauf wies auch ihr
Parteikollege Weinzierl hin. Zudem würden ukrainische Flüchtlinge
immer wieder in ihrer Heimat „Urlaub machen“, erklärte er. Für Berger
stellt sich die Frage, „ob man solche Leute mit österreichischem
Steuergeld finanzieren muss“. Österreichische Familien müssten
„zuerst kommen“, meinte FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker und wies
darauf hin, dass eine Familie mit zwei Kindern 800 Ꞓ verliere, weil
die Valorisierung der Familienbeihilfe für zwei Jahre ausgesetzt sei.
Die FPÖ nutzte die Debatte außerdem dazu, um in Form eines
Entschließungsantrags den Abbau von Hürden bei der Beantragung von
Kinderbetreuungsgeld und raschere Verfahren zu fordern. Eltern
müssten zahlreiche Formalvorgaben und Fristen einhalten, um sich ihre
Ansprüche zu sichern, kritisieren Rosa Ecker und Ricarda Berger.
Zudem komme es immer wieder zu verzögerten Bearbeitungen und
fehlerhaften Anträgen, wie auch Erfahrungen der Arbeiterkammer und
der Volksanwaltschaft zeigten. Besonders belastend seien
Rückforderungen, die allein aufgrund formaler Fehler schlagend
würden.
Der Antrag fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.
Christian Oxonitsch (SPÖ) zeigte sich zwar darüber erfreut, dass die
FPÖ ein altes Anliegen der SPÖ aufgegriffen habe, ihm zufolge steht
das Vorhaben allerdings ohnehin im Regierungsprogramm. Zur
vorliegenden Gesetzesnovelle merkte Oxonitsch an, er hätte sich eine
weniger bürokratische Regelung gewünscht, diese sei aber das Ergebnis
eines Kompromisses.
Grüne begrüßen Verlängerung der Familienbeihilfe
Weitgehend positiv bewertete Barbara Neßler (Grüne) die
vorliegende Gesetzesnovelle. Auch mit der Auflage, dass sich
Betroffene künftig beim AMS melden müssten, habe sie grundsätzlich
kein Problem, sagte sie. Neßler hätte sich aber mehr explizite
Ausnahmen, etwa für Studierende, gewünscht. Unverständlich ist für
sie außerdem, warum die Daten von Ukraine-Vertriebenen künftig ans
Finanzministerium gemeldet werden müssen, hier werde „ein
zusätzliches Bürokratiemonster“ geschaffen.
Der von Neßler eingebrachte Abänderungsantrag blieb bei der
Abstimmung aber ebenso in der Minderheit wie ein Entschließungsantrag
der Grünen zur Wiederaufnahme der ukrainischen Kriegsvertriebenen in
die Krankenversicherung. Es brauche zumindest eine Härtefallregelung,
monierte Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. Derzeit müssten
ukrainische Pensionist:innen, die vielleicht eine Pension von 200 Ꞓ
oder 300 Ꞓ im Monat bekommen und deshalb keinen Anspruch auf
Grundversorgung haben, auch noch 74 Ꞓ für die Krankenversicherung
zahlen.
Plakolm: Ukraine-Vertriebene erhalten weiter Schutz in Österreich
Familienministerin Claudia Plakolm betonte, dass ukrainische
Flüchtlinge von Beginn an Schutz in Österreich erhalten hätten. Das
werde auch in Zukunft so sein, bekräftigte sie. Gleichzeitig sei
klar, dass Österreich sparen und Leistungen treffsicher gestalten
müsse. Wer in Österreich lebe und hier arbeiten könne und dürfe,
solle das auch tun, sagte sie. „Zu hohe Leistungen“ dürften dem nicht
im Weg stehen. Es gelte, einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.
SOS-Kinderdörfer: Nationalrat für „lückenlose Aufklärung“
Was die schweren Vorwürfe gegen mehrere SOS-Kinderdörfer
betrifft, ersucht der Nationalrat Justizministerin Anna Sporrer, „die
lückenlose Aufklärung der Vorfälle bestmöglich zu unterstützen“.
Zudem soll Familienministerin Claudia Plakolm zeitnah einen „Runden
Tisch“ einberufen, um gemeinsam mit den Vertreter:innen der Länder
und Expert:innen über Verbesserungen im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe zu beraten. Es brauche eine bundeseinheitliche
Weiterentwicklung der Qualitätsstandards inklusive klar ausgewiesener
Beschwerdewege, die auch anonym in Anspruch genommen werden können,
sind sich die Abgeordneten einig. Auch um sogenannte „Care Leaver“,
also betreute Jugendliche im Übergang zum Erwachsenenalter, und
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie um die vielfach knappen
personellen und finanziellen Ressourcen soll es beim Runden Tisch
gehen. Für die Gesetzgebung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
sind seit einigen Jahren zwar ausschließlich die Länder zuständig,
über eine Bund-Länder-Vereinbarung ist der Bund aber weiterhin
eingebunden.
Breite Kritik am Wegschauen
Angestoßen worden war die Entschließung von den Grünen, deren
eigener Antrag allerdings keine Mehrheit fand. Kinder seien im SOS-
Kinderdorf Moosburg eingesperrt und erniedrigt worden, einigen sei
Wasser vorenthalten worden, schilderte Barbara Neßler exemplarisch.
Und das an einem Ort, an dem Kinder eigentlich Geborgenheit und
Sicherheit bekommen hätten sollen. Besonders betroffen mache sie,
dass sich die Vorfälle über 12 Jahre hinweg erstreckt hätten und
viele davon gewusst haben. Neßler ortet in diesem Sinn „einen
doppelten Verrat“ an den Kindern: Einmal von den Tätern und zum
anderen von denen, die weggeschaut hätten.
Ähnlich äußerten sich auch Vertreter:innen der anderen
Fraktionen. Die Täter müssten „mit der vollen Härte des Gesetzes“
bestraft werden, aber auch die „Mitwisser und Vertuscher“ hätten sich
ihrer Verantwortung zu stellen, unterstrich etwa FPÖ-Abgeordnete Rosa
Ecker. Ihrer Meinung nach ist es ein „Skandal“, dass so viele
„geschwiegen haben“. Ihre Fraktionskollegin Tina Angela Berger (FPÖ)
sieht in diesem Zusammenhang auch Versäumnisse der Kärntner
Landesregierung. Nun dürften die Opfer nicht allein gelassen, sondern
müssten unterstützt werden, mahnte Ricarda Berger (FPÖ).
NEOS drängen auf bundesweite Qualitätsvorgaben für Kinder- und
Jugendhilfe
Um die Qualität der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern,
braucht es NEOS-Abgeordneter Gertraud Auinger-Oberzaucher zufolge
bundesweite Qualitätsvorgaben. Nach Meinung von Grün-Abgeordneter
Neßler ist die „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe „ein Fehler
gewesen“. Es gebe große Lücken im Kinderschutz. Die Kinder- und
Jugendhilfe sei „am Limit“. Auch ÖVP-Abgeordnete Margreth Falkner
wies auf die knappen personellen und finanziellen Ressourcen in
diesem Bereich hin.
Neßler und Falkner wollten das aber nicht als Kritik an den
Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe verstanden wissen. Dort
werde viel engagierte Arbeit geleistet, sind sie sich einig. Man
müsse die Vorwürfe gegen die SOS-Kinderdörfer aber ernst nehmen,
mahnte Falkner. Kinder in Österreich müssten vor Missbrauch und
Gewalt geschützt werden.
Paul Stich (SPÖ) gab zu bedenken, dass die Missbrauchsfälle in
den SOS-Kinderdörfern in die Zeit vor der Verländerung der Kinder-
und Jugendhilfe zurückreichten. Die Verländerung alleine könne daher
nicht das Problem sein. Es gelte aber jedenfalls, Möglichkeiten der
Vertuschung zu unterbinden. Jedes Kind habe ein Anrecht auf
Aufwachsen in Sicherheit. Es müsse Schluss sein „mit geschlossenen
Systemen“, Gewaltschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
sekundierte Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ).
Familienministerin Plakolm ortet „schweres Versagen“
Ein „schweres Versagen“ ortet Familienministerin Claudia Plakolm.
Dieses dürfe sich nicht wiederholen, betonte sie. Es brauche
personelle und organisatorische Konsequenzen, „und wenn nötig auch
strafrechtliche“. Man müsse verloren gegangenes Vertrauen wieder
herstellen. Zur Kompetenzfrage merkte Plakolm an, nur weil etwas in
die Zuständigkeit der Bundesländer falle, heiße das nicht, dass es
schlechter geregelt sei. Sie hält es aber für notwendig, auf
Bundesebene „ein klares Zeichen zu setzen“. Ausdrücklich hob sie in
diesem Zusammenhang auch die in den vergangenen Jahren in Sachen
Kinderschutz gesetzten Maßnahmen wie ein eigenes Kinderschutz-
Gütesiegel für Vereine und Organisationen, die Erstellung von
Leitfäden und die österreichweite Kinderschutzkampagne hervor. (
Fortsetzung Nationalrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.