Nationalrat: Striktes Werbeverbot für Regierungsinserate wird gelockert

Wien (PK) – Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung grünes
Licht für zwei
Medienpakete gegeben. Damit wollen die Abgeordneten zum einen dem
Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) und zum anderen neuen EU-
Vorgaben für politische Werbung Rechnung tragen. Großen
Anpassungsbedarf im österreichischen Recht sehen die
Regierungsparteien nicht, einige Gesetze wie das Mediengesetz, das
ORF-Gesetz und das Kartellgesetz müssen jedoch in einzelnen Punkten
geändert werden. So wird etwa der ORF-Stiftungsrat explizit zu einem
transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren für den
ORF-Generaldirektor bzw. die ORF-Generaldirektorin verpflichtet.
Zudem werden klare Regeln für die Abberufung von Direktorinnen und
Direktoren festgelegt.

Darüber hinaus nehmen ÖVP, SPÖ und NEOS die Sammelnovelle zum
Anlass, um das geltende strikte Werbeverbot für Regierungsinserate zu
lockern. Zwar müssen in Inseraten öffentlicher Stellen auch künftig
Sachinformationen überwiegen, ein gewisser werblicher Effekt soll –
im Sinne einer kreativen Herangehensweise an die Vermittlung von
Botschaften und zur Vermeidung von Auslegungsdivergenzen – aber
zulässig sein.

Scharfe Kritik an den beiden Gesetzespaketen übte die FPÖ. Die EU
mische sich in Dinge ein, für die sie nicht zuständig sei, hielt FPÖ-
Abgeordneter Michael Schilchegger fest. Zudem ortet er in
Zusammenhang mit den neuen Vorgaben für politische Werbung „einen
Anschlag auf den freien politischen Wettbewerb und die
Marktwirtschaft“.

Da auch die Grünen letztendlich gegen die beiden Sammelnovellen
stimmten, wurden zwei kleinere Verfassungsbestimmungen in Zweiter
Lesung aus dem „Politische-Werbung-Gesetz“ gestrichen. Dabei geht es
um Vollzugsbestimmungen in Bezug auf das mit Kontrollaufgaben
betraute Parlamentarische Datenschutzkomitee. Ihre Fraktion begrüße
die Umsetzung der EU-Vorgaben, sagte Abgeordnete Maurer, forderte
allerdings gleichzeitig eine Ausweitung des „Kopfverbots“ in
Regierungsinseraten. Ein solches Kopfverbot sollte ihrer Meinung nach
auch für die Präsidentinnen und Präsidenten der Kammern gelten. Diese
würden immer wieder bei Wahlen für Parteien kandidieren und auch in
Leitungsgremien der Parteien sitzen, argumentiert sie, wobei sie sich
im Plenum vor allem auf den Salzburger Arbeiterkammer-Präsidenten
Peter Eder einschoss, der gleichzeitig SPÖ-Landesparteivorsitzender
ist. Ein entsprechender Abänderungsantrag erhielt über die Grünen
hinaus aber nur die Zustimmung der FPÖ.

Babler: Vorwürfe gegen den ORF müssen ernst genommen werden

Ein zentrales Thema in der Debatte war überdies der ORF, wobei
vor allem die FPÖ heftige Kritik am Sender übte. Wenn die FPÖ an die
Regierung komme, werde sie „den Sumpf dort trocken legen“, sagte FPÖ-
Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer, die auch über ihre
Erfahrungen als Mitarbeiterin des ORF berichtete. Sexuelle Übergriffe
seien im ORF kein Ausrutscher, sondern „leider Standard“, meinte sie.
Sie habe „nicht nur eine Ohrfeige austeilen müssen“, um Grenzen zu
ziehen. Auch NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter berichtete von
„unzähligen“ Beschwerden von Frauen über Mobbing, Bossing sowie
verbale und körperliche sexuelle Übergriffe beim ORF in den
vergangenen Jahren. Dass sich die Situation beim ORF unter einer FPÖ-
Regierung bessern würde, glauben die NEOS allerdings nicht: Die FPÖ
wolle den ORF nicht reformieren, sondern „zerstören“, ist Klubobmann
Yannick Shetty überzeugt. Zudem verwiesen die NEOS auf zahlreiche
Interventionen beim ORF während der letzten Regierungsbeteiligung der
FPÖ.

Vizekanzler Andreas Babler bekräftigte, dass beim ORF weitere
Schritte folgen müssten. Die Vorwürfe von Frauen bezüglich
Machtmissbrauch und sexueller Belästigung müssten ernst genommen
werden, mahnte er. Es gelte, die Betroffenen zu schützen und nicht
„Nebelgranaten zu werfen“. Er werde eine ORF-Reform „mit klaren
Standards“ auf den Weg bringen, kündigte der Vizekanzler an.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FPÖ zum ORF-
Transparenzbericht. Er zielte darauf ab, neben den Grundgehältern der
ORF-Mitarbeiterinnen und ORF-Mitarbeiter auch sämtliche
Zusatzleistungen wie Zusatzpensionen oder Betriebspensionen
offenzulegen, wenn die dafür gebildete Rückstellung mindestens 50.000
Ꞓ erreicht.

Vom Nationalrat ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde die
Forderung der Grünen, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025
eingeführte Zulagensystem für Personalvertreterinnen und
Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder abzuschaffen und
durch „faire“ Regelungen zu ersetzen. Nun könnte in dieser Frage der
Verfassungsgerichtshof das letzte Wort haben. Grünen-Abgeordnete
Sigrid Maurer kündigte an, eine Anrufung des Höchstgerichts zu
prüfen. Auch die FPÖ sprach sich für einen solchen Schritt aus.
Schließlich blieb auch die Forderung der FPÖ nach einer
Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des
Stopps von Straßenbauprojekten erwartungsgemäß in der Minderheit.

Begleitende Gesetze zu zwei EU-Verordnungen

Konkret sieht das mit den Stimmen der Koalitionsparteien
angenommene EMFG-Begleitgesetz etwa vor, bei der KommAustria eine
zentrale Datenbank mit den wirtschaftlichen Eigentümern von
Mediendiensteanbietern einzurichten. Zudem müssen die Bestimmungen
über die Kontrolle von Medienzusammenschlüssen adaptiert sowie das
Medientransparenzgesetz und das ORF-Gesetz novelliert werden. Demnach
ist unter anderem die Funktion des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-
Generaldirektorin künftig neun – statt sechs – Monate vor Beginn
einer neuen Funktionsperiode auszuschreiben, ebenso werden die
fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert.

Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag:
Er sieht vor, die Frist für die verpflichtende jährliche Meldung von
Mediendiensteanbietern über Einnahmen aus staatlicher Werbung vom 31.
Mai des nachfolgenden Jahres auf 30. Juni zu erstrecken, um den
Mediendiensten mehr Zeit einzuräumen, ihre Daten mit den von der
KommAustria veröffentlichten Daten über Werbeausgaben öffentlicher
Stellen abzugleichen.

Für die Überwachung der EU-Vorgaben für politische Werbung wird
laut neuem „Politische-Werbung-Gesetz“ neben der Datenschutzbehörde
und dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee auch die KommAustria
zuständig sein. Je nach Deliktskategorie drohen bei Verstößen Strafen
von bis zu 500.000 Ꞓ. Die EU-Verordnung schreibt unter anderem vor,
politische Werbung klar als solche zu kennzeichnen. Zudem ist es
grundsätzlich nicht mehr erlaubt, besonders sensible Daten wie
ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder sexuelle
Orientierung für gezielte Schaltungen politischer Anzeigen – etwa in
Sozialen Medien – zu verwenden.

Um den von der Verordnung betroffenen Gruppen Orientierung zu
geben, wurde die KommAustria mit einem Abänderungsantrag
verpflichtet, leicht verständliche Informationen über aus der EU-
Verordnung resultierende Verpflichtungen und weitere relevante
Inhalte wie Begriffsbestimmungen bereitzustellen. Nach Streichung der
Verfassungsbestimmungen in Zweiter Lesung wurde auch diese
Gesetzesnovelle mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen.

FPÖ: Politische Werbung ist in Österreich bereits ausreichend
geregelt

Kritik an den neuen Vorgaben für politische Werbung übte die FPÖ.
Die EU mische sich in Dinge ein, für die sie nicht zuständig sei,
beklagte Michael Schilchegger. Seiner Meinung nach ist politische
Werbung in Österreich im Parteiengesetz und im
Medientransparenzgesetz bereits ausreichend geregelt. Zudem hat es
die Regierung ihm zufolge verabsäumt, der EU-Verordnung „den Zahn zu
ziehen“. Stattdessen bedrohe sie die Medien- und Werbewirtschaft mit
„drakonischen“ Strafen. Angesichts dreier zuständiger Behörden
befürchtet Schilchegger außerdem einen „Murks“ bei der Vollziehung
des Gesetzes.

Unverständlich ist für Schilchegger darüber hinaus, warum die im
Parteiengesetz verankerten Vorgaben für politische Werbung im
Hinblick auf die neue EU-Verordnung nicht außer Kraft gesetzt werden.
Er hält doppelte Regelungen für EU-rechtswidrig. Überdies gebe es mit
KommAustria, Datenschutzbehörde, Parlamentarischem
Datenschutzkomitee, Unabhängigem Parteien-Transparenz-Senat und
Rechnungshof nun fünf Zuständigkeiten für politische Werbung.

Scharfe Kritik am ORF

Die FPÖ nutzte die Debatte über das EMFG-Begleitgesetz außerdem
dazu, um scharfe Kritik am ORF zu üben. Es wäre höchst an der Zeit,
den „Privilegienstadl dort trocken zu legen“, sagte etwa
Mediensprecher Christian Hafenecker. Man brauche keinen ORF, der sich
auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler „die Taschen
vollstopft“. Die von der FPÖ geforderte Ausweitung des ORF-
Transparenzberichts begründete Hafenecker mit einer seiner Meinung
nach bestehenden „Transparenzlücke“. So hätten Medienberichte
aufgezeigt, dass das für Pius Strobl ausgewiesene Jahreseinkommen von
rund 452.000 Ꞓ nur einen Teil der tatsächlichen Gesamtvergütung
widerspiegle, da Rückstellungen für Pensionsansprüche nicht
ersichtlich seien.

Grüne wollen „Kopfverbot“ in Regierungsinseraten auf Kammern
ausweiten

Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer stellte die von ihrer Fraktion
geforderte Ausweitung des „Kopfverbots“ in Regierungsinseraten auf
die Kammern in den Mittelpunkt ihrer Wortmeldung, wobei sie sich vor
allem auf den Salzburger Arbeiterkammer-Präsidenten Peter Eder
einschoss. Sie warf diesem vor, sich „mit Selbstinszenierung“ das
Wohlwollen der Medien „erkaufen“ zu wollen, und appellierte an die
Regierungsparteien, dem einen Riegel vorzuschieben. Vizekanzler
Babler habe auf dem SPÖ-Parteitag angekündigt, „Inseratenkorruption“
bekämpfen zu wollen, erinnerte Maurer, nun würde die SPÖ eine
Ausweitung des Kopfverbots blockieren. ÖVP und NEOS wären ihr zufolge
bereit gewesen, dem Anliegen der Grünen zuzustimmen. Angesichts der
Haltung der SPÖ würden die Grünen den beiden Gesetzespaketen nicht
zustimmen, kündigte die Abgeordnete an.

Schützenhilfe erhielt Maurer von FPÖ-Abgeordnetem Sebastian
Schwaighofer. Er teilte die Kritik am Salzburger AK-Präsidenten Eder
und schloss sich der Forderung nach einer Ausweitung des
„Kopfverbots“ auf Kammer-Inserate an.

ÖVP: Medienvielfalt und journalistische Unabhängigkeit sichern

Explizit hinter die beiden Gesetzespakete stellte sich ÖVP-
Abgeordnete Johanna Jachs. Sie sei überzeugt, dass die neuen Vorgaben
für politische Werbung zu mehr Transparenz und zu mehr Fairness in
der politischen Kommunikation führen werden, erklärte sie. Vor allem
auf digitalen Plattformen gebe es viel versteckte politische Werbung.
Damit öffne man aber Tür und Tor für Wählermanipulation und
Täuschung. Ein Blick ins Ausland zeige, wie wichtig es sei, dass die
EU einheitliche Rahmenbedingungen schaffe, betonte Jachs. Die
Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wer hinter einer
Botschaft stecke und wer sie finanziere. Darüber hinaus sei es Ziel
des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, Medienvielfalt und
Medienunabhängigkeit zu sichern. Medien seien „kein lästiger
Störfaktor“, sondern ein wichtiges Kontrollorgan, so Jachs.

SPÖ: Es braucht klare Regeln für politische Werbung

Auch SPÖ-Abgeordneter Klaus Seltenheim hält klare Regeln für
politische Werbung im Netz für notwendig. Wenn es 1.200 nigerianische
Accounts zur Unterstützung der AfD-Chefin gebe, sei das zu
hinterfragen. Gerade im digitalen Raum gelte, „wir müssen ordnen,
nicht spalten“, sagte er.

Den Grünen warf Seltenheim vor, „heuchlerisch“ zu agieren.
Schließlich seien die Inseratenausgaben unter der schwarz-grünen
Regierung „so hoch wie nie“ gewesen. Gleichzeitig betonte er, dass es
in der Regierung Konsens darüber gebe, dass es in Regierungsinseraten
keine Eigenwerbung geben solle. Was den ORF betrifft, lobte
Seltenheim das rasche Handeln des Stiftungsrats.

Selma Yildirim (SPÖ) hob die Notwendigkeit hervor, demokratische
Prozesse vor Fake News zu schützen und demokratische Vielfalt zu
stärken. Die Demokratie stehe weltweit auf besorgniserregende Weise
unter Druck, sagte sie. Auch ihre Fraktionskollegin Muna Duzdar (SPÖ)
hält es für wichtig, Medienvielfalt zu sichern. Ein Blick nach Ungarn
zeige, wie schnell „mitten im Herzen der Europäischen Union“
Medienpluralismus abgeschafft werden könne, mahnte sie. Dort gebe es
kaum noch kritische Stimmen. Sie glaubt, dass das ungarische Modell
Vorbild für die FPÖ ist. Manfred Sams (SPÖ) zog aus der ablehnenden
Haltung der FPÖ zu den beiden Gesetzespaketen den Schluss, dass die
FPÖ junge Menschen nicht vor manipulativer Werbung schützen wolle.

NEOS: ORF-Stiftungsrat ist „Gremium des Grauens“

Henrike Brandstötter (NEOS) begrüßte die Verlängerung der
Ausschreibungsfristen bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors
bzw. der ORF-Generaldirektorin. Dadurch habe man länger Zeit, alle
Bewerberinnen und Bewerber näher zu prüfen, unterstrich sie. Ein
besonderes Anliegen ist ihr ein öffentliches Hearing. Zur Forderung
der Grünen nach einem erweiterten Kopfverbot merkte Brandstötter an,
man könnte als Alternative auch die Zwangsmitgliedschaft in den
Kammern abschaffen.

Zur Causa Weißmann hielt NEOS-Klubobmann Yannick Shetty fest,
das, was in den letzten Tagen beim ORF passiert sei, sei „die
schwerste Führungskrise“, die es je im ORF gegeben habe. Er ortet
eine öffentlich ausgetragene „Schlammschlacht“ und bezeichnete den
Stiftungsrat unter anderem als „Gremium des Grauens“, in dem
„Möchtegern-Machiavellis ihre Intrigen spinnen“. Die Politik müsse
raus aus dem Stiftungsrat, sieht Shetty eine langjährige Forderung
der NEOS bestätigt.

Dass sich bei einer Regierungsbeteiligung der FPÖ etwas ändern
würde, glaubt Shetty nicht. Diese wolle die Politik nicht aus dem ORF
raus bringen, sondern die FPÖ rein in den ORF, ist er überzeugt. Das
habe sich auch bei der Entsendung von Peter Westenthaler in den
Stiftungsrat gezeigt. Sein Fraktionskollege Douglas Hoyos-
Trauttmansdorff machte geltend, dass die FPÖ während ihrer letzten
Regierungszeit bei Intervenieren beim ORF „nicht zimperlich gewesen“
sei.

Vizekanzler Andreas Babler wies darauf hin, dass Österreich mit
dem Medientransparenzgesetz bereits über einen wirksamen Hebel in
Bezug auf Transparenz bei politischer Werbung verfüge. Durch die EU-
Verordnung würden die Vorgaben weiter verschärft, skizzierte er. Es
gehe darum, verdeckte Einflussnahmen und Manipulationen zu
unterbinden.

Zulagen für Personalvertreterinnen und Personalvertreter

Mit den Gegenstimmen der anderen Fraktionen wurde ein
Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt, der darauf abzielte, das
mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für
freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im
öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen und dieses „fair und
transparent“ zu gestalten. Nach Meinung von Sigrid Maurer braucht es
nicht nur eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen, auch
Nachzahlungen müssten unterbunden werden.

Maurer vermutet einen Zusammenhang zwischen der Einführung des
neuen Systems und den wieder aufgeschnürten Gehaltsverhandlungen für
den öffentlichen Dienst. Während öffentlich Bedienstete auf
Gehaltserhöhungen verzichten hätten müssen, würden
Personalvertreterinnen und Personalvertreter nun zum Teil „obszön
hohe Zulagen“ bekommen, kritisierte sie und sprach von einer
„Sauerei“. Dieser „dreckige Deal“ müsse gestoppt werden.

FPÖ: „Die Sache stinkt“

Laut Maurer prüfen die Grünen einen Gang zum
Verfassungsgerichtshof, für das notwendige Quorum könnte die FPÖ
sorgen. Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden höchste
Wertschätzung der FPÖ genießen, sagte FPÖ-Abgeordneter Norbert
Nemeth, die gesetzliche Zulagenregelung müsse aber in sich schlüssig
sein. „Die Sache stinkt“, meinte er. Insofern wäre es gut, wenn der
Verfassungsgerichtsgerichtshof einen Blick darauf werfe.

Den Entschließungsantrag der Grünen trugen die Freiheitlichen
allerdings nicht mit. Die punktuelle Wahrnehmung der Grünen greife zu
kurz, machte FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert geltend. Zudem erinnerte
er daran, dass die Grünen der Dienstrechts-Novelle 2025 zugestimmt
hätten.

Herbert selbst hält es nicht nur für notwendig, die Ersatzzulagen
für freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre und Personalvertreter zu
begrenzen, sondern auch den dreijährigen Gehaltsabschluss für
öffentlich Bedienstete nochmals aufzuschnüren, um die Erhaltung ihrer
Kaufkraft „in Form einer angemessenen Inflationsabgeltung“
sicherzustellen. Er hält es für eine „Verhöhnung“ der Betroffenen,
dass die Gehälter im öffentlichen Dienst in den Jahren 2027 und 2028
nur um jeweils 1 % erhöht werden sollen. Auch dieser
Entschließungsantrag erhielt bei der Abstimmung jedoch keine
Mehrheit.

ÖVP: Personalvertreterinnen und Personalvertreter dürfen nicht
benachteiligt werden

ÖVP-Abgeordnete Romana Deckenbacher wies darauf hin, dass
Personalvertreterinnen und Personalvertreter nach geltendem Recht
keine besoldungsrechtliche Nachteile erfahren dürften. Das gelte in
ähnlicher Form auch für die Privatwirtschaft. In der Vergangenheit
habe es aber unterschiedliche Erlässe gegeben, die für
Rechtsunsicherheit gesorgt hätten. Das habe auch der OGH kritisiert.
Es sei daher „höchst an der Zeit“ gewesen, eine einheitliche
gesetzliche Regelung zu schaffen, erklärte Deckenbacher. Das sieht
auch Wolfgang Kocevar (SPÖ) so. Deckenbacher und Kocevar wiesen zudem
auf die Leistungen hin, die Personalvertreterinnen und
Personalvertreter für die Kollegenschaft erbringen würden. Christoph
Zarits (ÖVP) warf den Grünen vor, eine „Neiddebatte“ schüren zu
wollen.

NEOS verweisen auf Budgetentlastung durch Gehaltsabschluss

Distanzierter äußerte sich NEOS-Abgeordnete Martina von Künsberg
Sarre. Sie wolle die Zulagenregelung nicht verteidigen, jeder und
jede öffentlich Bedienstete könne sich selbst ein Bild von ihren
Personalvertreterinnen und Personalvertretern machen, sagte sie. Für
die NEOS sei es vorrangig gewesen, dass der „völlig überbordende“
Gehaltsabschluss für Beamtinnen und Beamten wieder aufgeschnürt
werde. Das habe das Budget entlastet. Künsberg Sarre wertete es zudem
als positiv, dass auch für 2027 und 2028 bereits ein Gehaltsabschluss
fixiert sei.

Keine Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Gewessler

Bestätigt hat das Plenum darüber hinaus das Votum des
Verfassungsausschusses, Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wegen
des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer
Straßenbauprojekte nicht beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Man
wolle die politische Debatte nicht in den Gerichtssaal verlagern,
argumentierte Wolfgang Gerstl (ÖVP) die Ablehnung des FPÖ-Antrags .
Zudem sei fraglich, ob dieser überhaupt den formalen Erfordernissen
des Verfassungsgerichtshofs entspreche. Wie Andreas Minnich (ÖVP) sah
auch er es positiv, dass der Lobautunnel unter Verkehrsminister Peter
Hanke nun doch komme. Auch Bernhard Herzog (SPÖ) sprach sich für den
Lobautunnel aus. Eine Ministeranklage hielt er aber nicht für
zielführend. Michael Bernhard (NEOS) plädierte für eine andere
politische Kultur als die der FPÖ, welche „nicht den Diskurs, sondern
nur Vernaderung sucht“. Dass Gewessler jahrzehntealte Bauprojekte
hinterfragt habe, habe er verstanden.

Leonore Gewessler habe Klimaschutz ernst genommen und
entsprechend entschieden, sagte Lukas Hammer (Grüne).
Verkehrsminister Hanke hingegen sei in der Vergangenheit verhaftet,
kritisierte er.

Christian Hafenecker (FPÖ) ortete dem gegenüber einen Angriff auf
die Grundprinzipien der Republik, weil Gewessler als Ministerin jene
Gesetze missachtet habe, die das Parlament beschlossen hatte. Er
verstehe nicht, warum „alle anderen Systemparteien“ Gewessler nun die
Mauer machen würden. Michael Schilchegger (FPÖ) betonte, dass es sich
nicht um eine strafrechtliche Anklage handle. Die FPÖ wolle lediglich
eine vermeintliche Rechtsverletzung vor den VfGH bringen und
feststellen lassen. (Fortsetzung Nationalrat) gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.