Wien (PK) – Staatliche Förderungen, die nicht an Privatpersonen
gehen, werden ab
September bereits ab einem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ in der
Transparenzdatenbank veröffentlicht. Diese Änderung im
Transparenzdatenbankgesetz ist Teil einer umfangreichen Sammelnovelle
mit Anpassungen in 138 Gesetzen an das neue
Informationsfreiheitsgesetz, das am 1. September in Kraft tritt.
Beschlossen hat heute der Nationalrat diese Sammelnovelle mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Mitberücksichtigt wurde ein
Abänderungsantrag mit redaktionellen Anpassungen; für diese Teile
stimmten in Zweiter Lesung auch die Grünen. Für zwei aus dem Paket
getrennt dazu vorgelegte Novellen stimmten ebenfalls die Abgeordneten
der Dreierkoalition und der Grünen. Für die entsprechenden Änderungen
zum Bankwesengesetz wurde damit auch die dafür erforderliche
Zweidrittelmehrheit erreicht. Die Änderung des Bildungsdirektionen-
Einrichtungsgesetzes bedarf vor der Kundmachung noch der Zustimmung
der Länder.
Ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der Grünen,
mit dem sie für Akten aus dem Staatsarchiv ebenso Anpassungen im Sinn
der Informationsfreiheit fordern, blieb in der Minderheit. Die
Rechtslage, wonach Akten, die in Ministerien entstehen, nur mit
Zustimmung der ehemaligen Amtsträger:innen eingesehen werden könnten,
seien mit dem Gedanken einer offenen und modernen Verwaltung nicht in
Einklang zu bringen, so die Grünen.
Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürworteten die
Abgeordneten außerdem ein neues Datenzugangsgesetz . Es soll
Forscher:innen und Unternehmen den Zugang zu geschützten öffentlichen
Daten erleichtern.
Anpassung von zahlreichen Gesetzen an das neue Grundrecht auf
Information
Im Vorfeld des Inkrafttretens des Informationsfreiheitsgesetzes
am 1. September sollen die vielzähligen Gesetze an die neue
Rechtslage angepasst werden, angefangen vom Amtshaftungsgesetz über
das Epidemiegesetz bis hin zum Elektrizitätswirtschafts- und –
organisationsgesetz. Vorrangig geht es dabei darum, den Begriff der
Amtsverschwiegenheit aus den einzelnen Gesetzen zu streichen und die
neuen verfassungsgesetzlichen Vorgaben zu implementieren. In diesem
Zusammenhang werden auch einzelne Berichtspflichten neu geregelt und
datenschutzrechtliche Bestimmungen angepasst. An geltenden
Verschwiegenheitspflichten – etwa für Ärzt:innen oder
Rechtsanwält:innen – wird nicht gerüttelt.
Größere Änderungen sieht das Gesetzespaket im
Transparenzdatenbankgesetz vor. So ist vorgesehen, ab September im
Transparenzportal alle staatlichen Förderungen, die nicht an
Privatpersonen gehen, öffentlich zugänglich zu machen, sofern sie
über dem Schwellenwert von 1.500 Ꞓ liegen. Förderungen würden aus
Steuergeldern finanziert, und das Interesse der Allgemeinheit an
transparenter Information sei höher zu bewerten als persönliche
Interessen von Subventionsempfängern auf Geheimhaltung, wird dieser
Schritt begründet. Zudem ist geplant, den Datenbestand der Datenbank
um Steuererleichterungen aller Art zu erweitern. Ebenso wird eine
Weitergabe von Daten bei Verdacht auf Fördermissbrauch gestattet.
Im Strafgesetzbuch wird der Straftatbestand „Verletzung des
Amtsgeheimnisses“ durch die neue Strafbestimmung „Verletzung einer
Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt, wobei die Strafdrohung mit bis zu
drei Jahren dieselbe bleibt. Per Ausschussfeststellung war dabei
klargestellt worden, dass, wenn ein Beamter bzw. eine Beamtin
nachvollziehbar zwischen Informationsinteresse und berechtigtem
Geheimhaltungsinteresse abgewogen hat und das dokumentiert wurde, im
Zweifelsfall nicht von einem Vorsatz auszugehen ist. Auch einige
nicht mit der Informationsfreiheit in Zusammenhang stehende Vorhaben
enthält die umfangreiche Sammelnovelle: So sollen
Pflegschaftsgerichte künftig wieder verpflichtend über die Einleitung
strafrechtlicher Ermittlungsverfahren informiert und der Quereinstieg
in landwirtschaftliche Schulen ermöglicht werden.
Pröll: Anpassung aller Materien, in denen Amtsverschwiegenheit
verankert war
Staatsekretär Alexander Pröll sprach von einem Meilenstein, da
mit dem Informationsfreiheitsgesetz am 1. September an die Stelle der
bisherige Amtsverschwiegenheit die proaktive und antragsbezogene
Informationspflicht trete. Mit der Sammelnovelle würden nunmehr alle
Materien angepasst, in denen die Amtsverschwiegenheit verankert war.
Geheimhaltungsinteressen gebe es künftig nur dort, wo sie zwingend
erforderlich und verfassungsrechtlich klar definiert seien. Man setze
mit diesen Maßnahmen ein Zeichen für Transparenz, für ein
ausgewogenes Verhältnis und für einen bürgernahen und modernen Staat.
Michael Schilchegger (FPÖ) zufolge würden sich die Freiheitlichen
zum Kerngedanken der Informationsfreiheit bekennen, unterstützten
diesen „Gesetzesmurks“ allerdings nicht. Denn aus seiner Sicht
bestehe das Amtsgeheimnis weiterhin und werde nur in
Geheimhaltungspflicht umbenannt. Außerdem sieht er Beamtinnen und
Beamte vor einer schwierigen Abwägungsarbeit und einem Spannungsfeld
zwischen Geheimhaltung und Information. Aus seiner Sicht wäre es
Aufgabe der Gesetzgebung, den Behörden diese Abwägung abzunehmen.
Stattdessen seien öffentlich Bedienstete bei Verletzung der
Geheimhaltungspflicht weiterhin mit dem Strafrecht bedroht,
kritisierte er. Auch Werner Herbert (FPÖ) bemängelte fehlende
Rechtsklarheit etwa auch in den Gemeinden und ortete ein großes
Spannungsfeld mit dem Datenschutz.
Das Grundrecht auf Information sei ein Meilenstein, hielt Alma
Zadić (Grüne) fest. Leider seien die vorliegenden Anpassungen zur
Informationsfreiheit aber „holprig“. Zudem werde in Detailbereichen
die Informationsfreiheit nicht voll umgesetzt, wies sie etwa auf den
eingebrachten Antrag der Grünen zum Bundesarchivgesetz hin. Nina
Tomaselli (Grüne) bemängelte, dass das Bankgeheimnis bestehen bleibe.
Es brauche ein Bankgeheimnis, das die Kund:innen schütze und nicht
Skandale verdecke.
Susanne Raab (ÖVP) entgegnete der Kritik von Schilchegger, dass
am 1. September mit der Informationsfreiheit sehr wohl ein
Paradigmenwechsel stattfinden werde, zumal das Amtsgeheimnis
abgeschafft werde und es ein Grundrecht auf Information geben werde.
Mit dem vorliegenden Paket würden Rechtsklarheit, verlässliche
Rahmenbedingungen für Beamtinnen und Beamte und ein modernes
Verständnis von Staat und Gesellschaft geschaffen. Transparenz werde
zur Regel, die Geheimhaltung zur Ausnahme, so Raab. Auch Daniela
Gmeinbauer (ÖVP) zeigte sich überzeugt, dass die Anpassungen zur
Informationsfreiheit ein „echtes Update für die Demokratie“
darstellten. Johann Weber (ÖVP) hob aus den weiteren Maßnahmen unter
anderem die Quereinstiegsmöglichkeit in land- und
forstwirtschaftliche Fachschulen hervor, wodurch ihm zufolge mehr
Lehrkräfte gewonnen und dadurch weiter der hochwertige Unterricht
sichergestellt werden könne.
Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses hin zu einem Grundrecht auf
Information sei ein Paradigmenwechsel und längst überfällig gewesen,
so Muna Duzdar (SPÖ). Heute würden für die Rechtssicherheit alle
Materiengesetze dazu angepasst, bei denen dies notwendig sei. Das
Informationsfreiheitsgesetz sehe ganz klare Regelungen vor, wann
weiterhin Geheimhaltungsinteressen bestünden, hielt sie fest.
Transparenz sei künftig die Regel, Geheimhaltung die Ausnahme, sagte
Manfred Sams (SPÖ). Der Datenschutz werde aber nicht geschwächt,
sondern gestärkt, denn Information brauche klare Spielregeln. Wer
eine sorgfältige Interessenabwägung dokumentiere, werde künftig nicht
kriminalisiert werden.
Stephanie Krisper (NEOS) sieht zwar ebenfalls durch die
Abschaffung des Amtsgeheimnisses endlich einen Kulturwandel
eingeläutet. Ein Defizit stelle aus ihrer Sicht aber dar, dass in
etwa 1.800 Gemeinden die Bürger:innen selbst aktiv werden müssten.
Die Abwägung für Beamtinnen und Beamte zwischen Geheimhaltung und
Auskunft halte sie nicht für einfach, man werde daher genau hinsehen,
wo bei der Rechtssicherheit nachgebessert werden könne.
Zugang von Forscher:innen und Unternehmen zu öffentlichen Daten
Mit einem neuen Datenzugangsgesetz soll Forscher:innen,
Unternehmen und Start-ups der Zugang zu geschützten öffentlichen
Daten erleichtert werden. Österreich setzt damit – mit einiger
Verspätung – auch den Daten-Governance-Rechtsakt (DGA) der EU um.
Unter anderem wird im Bundeskanzleramt eine zentrale
Informationsstelle für Nutzer:innen eingerichtet, bei der auch
Anträge zur Weiterverwendung von Daten eingebracht werden können.
Auch für die Aufsicht über private Datenvermittlungsdienste und für
„datenaltruistische Organisationen“ – das sind Organisationen, die
Daten im Sinne des Gemeinwohls kostenlos zur Verfügung stellen – wird
das Bundeskanzleramt zuständig sein.
Ziel der EU-Verordnung bzw. des Gesetzentwurfs ist es den
Erläuterungen zufolge, einen vertrauenswürdigen und sicheren Rahmen
für die Nutzung geschützter öffentlicher Daten zu schaffen und
technische Hindernisse zu überwinden. Der DGA verpflichtet die EU-
Länder aber nicht, bestimmte Daten zur Verfügung zu stellen, hält das
Bundeskanzleramt ausdrücklich fest. Daten werden in Österreich
insbesondere über die Open-Data-Plattform www.data.gv.at zur
Weiternutzung für private Anwender bereitgestellt, diese soll nun
auch mit der EU-Plattform data.europa.eu vernetzt werden. Zudem macht
die Statistik Austria über das Austria Micro Data Center (AMDC)
diverse Daten für die wissenschaftliche Nutzung zugänglich.
Michael Schilchegger (FPÖ) kritisierte, dass nunmehr eine neue
Bürokratie im Bundeskanzleramt aufgebaut werde, die keinen
praktischen Nutzen für die Bevölkerung haben werde. Er sehe in den
Maßnahmen das Gegenteil von Deregulierung und lehne sie daher ab.
Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) hielt demgegenüber fest, dass man
einen bedeutenden Schritt in Richtung digitale Zukunft setze. Die
Daten seien ein „Schatz“, der bisher nicht genutzt werde, das gelte
es, nachzuholen. Wenn man diesen Markt nicht aufmache, „sind wir
verloren“, so Jeitler-Cincelli. Auch das Problem, dass KI bisher
nicht mit europäischen Daten trainiert werden könne, werde damit
gelöst. „Daten sind Macht“, meinte Manfred Sams (SPÖ), daher brauche
es klare Regeln. Der Schutz der persönlichen Daten sei nicht
verhandelbar. Daher würden neue Datenvermittlungsdienste zu
Sicherheit und Transparenz verpflichtet. Ines Holzegger (NEOS)
zufolge würden mit der Vorlage die rechtlichen und organisatorischen
Voraussetzungen geschaffen, dass der Zugang zu öffentlichen Daten
gewährt werde, bei gleichzeitigem Schutz schützenswerter Daten. Für
Unternehmen, für die Forschung und für die Gesellschaft eröffne man
damit neue Möglichkeiten für innovativere, nachhaltigere
Zukunftslösungen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.