Wien (OTS) – Der Nationalrat hat am Donnerstag weitreichende
sozialpolitische
Verbesserungen beschlossen. So wird es erstmals Kündigungsfristen und
die Möglichkeit für Kollektivverträge für freie Dienstnehmer:innen
geben. Die Trinkgeldpauschale für Beschäftigte in der Gastronomie und
Hotellerie wird vereinfacht und österreichweit vereinheitlicht.
Trinkgeld ist und bleibt steuerfrei, die pauschalierte Einbeziehung
in die Sozialversicherung führt für die Arbeitnehmer:innen zu höheren
Pensionen, höherem Krankengeld und einem höheren Arbeitslosengeld.
Außerdem hat der Nationalrat das Weiterbildungsgeld beschlossen, das
eine wesentliche Verbesserung für Arbeitnehmer:innen mit geringen
Einkommen bringt, weil es mindestens 1.212 Euro im Monat ausmachen
wird (davor in der Bildungskarenz lag der Mindestsatz bei 436 Euro).
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„Lange ist es her, dass im Hohen Haus eine Verbesserung für freie
Dienstnehmer:innen beschlossen wurde“, sagte die SPÖ-
Arbeitsmarktsprecherin Barbara Teiber. Und so wie es jetzt SPÖ-
Sozialministerin Korinna Schumann ist, die aktuelle Verbesserungen
auf den Weg gebracht hat, waren es davor die SPÖ-Sozialminister Erwin
Buchinger und Rudolf Hundstorfer, die freie Dienstnehmer:innen in die
Arbeitslosenversicherung und in den Mutterschutz aufgenommen haben.
Für freie Dienstnehmer:innen werden erstmals Kündigungsfristen
gelten, und zwar vier Wochen bzw. nach zwei Dienstjahren sechs
Wochen. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, für freie
Dienstnehmer:innen Kollektivverträge abzuschließen. „Das ist großer
sozialpolitischer Fortschritt für die freien Dienstnehmer:innen“,
betonte Teiber.
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erläuterte zur
Trinkgeldpauschale, dass dieser Kompromiss Rechtssicherheit schafft
und die Regelung wesentlich vereinfacht und für ganz Österreich
vereinheitlicht. Trinkgeld war immer steuerfrei und bleibt natürlich
steuerfrei. Die pauschalierte Einbeziehung in die Sozialversicherung
bestand auch bisher schon, allerdings in je nach Branche und
Bundesland verschiedenen Ausführungen. Das wird vereinheitlicht. Für
die Arbeitnehmer:innen heißt das einerseits, dass sie eine höhere
Pension und ein höheres Krankengeld bekommen werden und, wenn sie
arbeitslos werden, ein höheres Arbeitslosengeld. Außerdem bekommen
sie jetzt den Anspruch auf Einsicht in bargeldlos bezahlte
Trinkgelder.
In der Debatte zum Weiterbildungsgeld sagte Teiber, dass – im
Unterschied zur sehr teuren Bildungskarenz – die Möglichkeiten für
gering qualifizierte Arbeitnehmer:innen mit geringen Einkommen
deutlich verbessert werden, eben weil die Mindestunterstützung
während der Karenz auf 1.212 Euro pro Monat erhöht wird (davor 436
Euro). Davor konnten sich Arbeitnehmer:innen mit geringen Einkommen
die Bildungskarenz einfach nicht leisten. (Schluss) wf/lw