Nationalrat setzt Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz auf Schiene

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute Abend zwei den ORF betreffende
Gesetzesnovellen beschlossen. Zum einen stimmten die Abgeordneten mit
breiter Mehrheit dafür, Unternehmen mit mehreren Standorten bei der
ORF-Gebühr zu entlasten und die Gebührenbefreiung für
einkommensschwache Haushalte abzusichern. Zum anderen wurde das Aus
für das Anhörungsrecht der Länder bei der Bestellung der ORF-
Landesdirektor:innen besiegelt. Beide Beschlüsse erfolgten mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen, wobei mittels
Abänderungsanträgen jeweils noch geringfügige Adaptierungen
vorgenommen wurden. Die FPÖ forderte die gänzliche Abschaffung der
Haushaltsabgabe, konnte sich mit einem entsprechenden
Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen.

Einen neuerlichen Disput gab es in Bezug auf die Abwesenheit von
Vizekanzler Andreas Babler in der Aktuellen Europastunde. Es sei
üblich, dass sich der Bundeskanzler von seinem Staatssekretär
vertreten lasse, machten sowohl Babler als auch SPÖ-Abgeordnete Muna
Duzdar geltend. Wiewohl er sich immer freue, wenn man mit ihm
diskutieren wolle, meinte Babler. Dem hielt Grün-Abgeordnete Sigrid
Maurer entgegen, dass die Grünen die Anwesenheit des Vizekanzlers
verlangt hätten und dass dies ihr Recht sei. Die Frage soll nun
nochmals in der Präsidiale erörtert werden, wobei Dritte
Nationalratspräsidentin Doris Bures darauf verwies, dass der
vorsitzführende Nationalratspräsident die Vertretung Stockers durch
Staatssekretär Pröll als ordnungsgemäß gewertet hatte.

Entlastungen bei der ORF-Gebühr

Von der Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz profitieren unter anderem
kleine Bauunternehmen, die in mehreren Gemeinden Baustellen haben,
und Handelsbetriebe, die Personal ortsübergreifend in verschiedenen
Filialen einsetzen. Aber auch große Konzerne mit mehreren Standorten
werden entlastet. Da die Höhe der ORF-Gebühr künftig ausschließlich
von der Lohnsumme und nicht mehr auch von der Zahl der
Betriebsstätten abhängt, müssen Unternehmen maximal nur noch das 50-
fache der Haushaltsabgabe – und nicht mehr bis zu 100 ORF-Beiträge –
zahlen. Sie ersparen sich dadurch jährlich 10 Mio. Ꞓ, wie ÖVP-
Abgeordneter Kurt Egger und NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter
erklärten.

Aber auch einkommensschwachen Haushalten kommt die Novelle
zugute. Ohne die nunmehr sichergestellte Berücksichtigung von
Wohnkosten müssten laut Vizekanzler Andreas Babler viele der derzeit
von der Haushaltsabgabe befreiten Haushalte ab 2026 ORF-Gebühr
zahlen. Der SPÖ sei es ein besonderes Anliegen gewesen, das zu
verhindern, betonte er. Zudem hoben Babler und SPÖ-Mediensprecher
Klaus Seltenheim hervor, dass Personen, die die Haushaltsabgabe per
Erlagschein einzahlen, auch künftig die Jahresgebühr von 183,60 Ꞓ
nicht auf einmal zahlen müssten, sondern weiter Teilbeträge
entrichten könnten. Damit halte die SPÖ Wort, was das Recht auf ein
analoges Leben betreffe, meinte Seltenheim.

Mit dem von den Koalitionsparteien eingebrachten und bei der
Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag wurden insbesondere
redaktionelle Versehen beseitigt und Klarstellungen in Bezug auf das
In- und Außerkrafttreten der einzelnen Bestimmungen vorgenommen. Die
neuen Gebührenregeln für Unternehmen und Haushalte sollen vorerst
nämlich nur für zwei Jahre gelten, wobei in Bezug auf die
Berücksichtigung der Wohnkosten eine Ersatzregelung vorgesehen ist.
ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf drängte in diesem Zusammenhang darauf,
hier rasch eine Lösung zu finden, um Unternehmen Planungssicherheit
zu geben.

FPÖ fordert vollständige Abschaffung der Haushaltsabgabe

FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger begründete die Ablehnung
des Gesetzentwurfs damit, dass es sich um eine „doppelte
Mogelpackung“ handle. Zum einen seien die vorgesehenen Entlastungen
auf zwei Jahre befristet, zum anderen werde an der Mehrfachbelastung
von Unternehmen festgehalten, kritisierte er. Auch in Zukunft müssten
diese mehrere ORF-Beiträge zahlen. Er ortet außerdem eine „skandalöse
Ungleichbehandlung“ bei der Anrechnung des Wohnaufwands.

Geht es nach der FPÖ, soll der ORF verschlankt und aus dem
Bundesbudget auf Basis eines mehrjährigen Finanzrahmenplans
finanziert werden. Beim ORF gebe es erhebliches Sparpotential, sind
die Freiheitlichen überzeugt. Ein von Schilchegger eingebrachter
Entschließungsantrage zur Abschaffung der Haushaltsabgabe fand bei
der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.

Auch die Novelle zum ORF-Gesetz , mit der das Anhörungsrecht der
Länder bei der Bestellung der Direktorinnen bzw. Direktoren der ORF-
Landesstudios gestrichen wird, wurde von der FPÖ nicht mitgetragen.
Seine Partei habe nichts gegen das Streichen der Bestimmung, es
handle sich aber um „völlig bedeutungslose Symbolpolitik“,
argumentierte Schilchegger. Die Landeshauptleute würden auch künftig
Wege finden, um klarzumachen, wen sie sich an der Spitze des
jeweiligen Landesstudios wünschten.

Koalition sieht Unabhängigkeit des ORF gestärkt

Die Koalitionsparteien erwarten sich von der ORF-Novelle hingegen
eine Stärkung der Unabhängigkeit des ORF. Weltweit stehe die freie
Meinungsäußerung unter Druck, deshalb sei es wichtig, den öffentlich-
rechtlichen Rundfunk zu stärken, hielten etwa SPÖ-Abgeordneter
Seltenheim und seine Fraktionskollegin Muna Duzdar fest. Duzdar
warnte in diesem Zusammenhang vor einer Situation wie in Ungarn und
warf der FPÖ vor, seit Jahren gegen den ORF zu „kampagnisieren“. Ein
„Orban-TV“ in Österreich, wie es sich die FPÖ wünsche, werde es mit
der ÖVP nicht geben, hielt auch ÖVP-Abgeordneter Egger fest.

Was die Haushaltsabgabe betrifft, erinnerte Egger daran, dass man
die Finanzierung des ORF infolge eines VfGH-Urteils auf neue Beine
habe stellen müssen. Im Zuge dessen sei die Gebühr für den ORF von
monatlich 18,30 Ꞓ auf 15,30 Ꞓ gesenkt worden, machte er geltend.
Dieser Betrag bleibe bis 2029 eingefroren. Egger hob überdies hervor,
dass der ORF durch seine Kultur-, Sport- und Filmförderung indirekt
tausende Arbeitsplätze sichere und außerdem in den nächsten Jahren
zig Millionen einsparen müsse. Seine Fraktionskollegin Graf wies
insbesondere auf die Streichung der „Doppelbelastung“ für Unternehmen
hin, durch die vorgesehen Rückwirkung könne es auch zu keinen
Nachforderungen kommen.

Irritiert über die Ablehnung des ORF-Novelle durch die FPÖ zeigte
sich NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty. Das habe wohl damit zu tun,
dass es nun auch einen FPÖ-Landeshauptmann gebe, mutmaßten er und
NEOS-Mediensprecherin Brandstötter. Shetty selbst hält „die
Entmachtung der Landeshauptleute“ für weit mehr als Symbolpolitik: Es
gelte den Anschein zu zerstreuen, dass im ORF „politische Packelei“
zähle. Über eine größere ORF-Reform soll laut Brandstötter ab
nächstem Jahr beraten werden.

Mit den neuen Gebührenregeln werden laut Brandstötter 20.000
heimische Betriebe entlastet. Gleichzeitig werde es keine Einschnitte
im Programm des ORF geben, weil die Einnahmen aus der Haushaltsabgabe
ihr zufolge ohnehin über Plan liegen und der ORF nur einen bestimmten
Betrag daraus entnehmen dürfe. Durch die neuen Regeln werden laut
Brandstötter zudem 500.000 Ꞓ an Verwaltungskosten entfallen.

Grüne vermissen „Entpolitisierung“ des ORF

Auch die Grünen erteilten den beiden Gesetzesnovellen ihre
Zustimmung. Sie freue sich, dass es SPÖ und ÖVP gelungen sei, die
Länder von der Streichung des Anhörungsrechts der Landeshauptleute zu
überzeugen, sagte Sigrid Maurer. Dieses sei unzeitgemäß und mit einem
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht vereinbar.

Maurer vermisst allerdings die angekündigte Entpolitisierung des
ORF in anderen Bereichen. Der politische Einfluss auf den ORF sei
durch die beschlossene Gremienreform nicht reduziert, sondern zum
Teil nur vom Stiftungsrat in den Publikumsrat verschoben worden,
hielt sie fest. Empört ist Maurer außerdem über eine Aussage des
neuen Vorsitzenden des ORF-Stiftungsrats, der ihr zufolge angekündigt
hat, dass man in Bezug auf den neuen ORF-Generaldirektor einen
Konsens in der Koalition suchen werde. Wie sei das mit der
propagierten politischen Unabhängigkeit des ORF vereinbar, fragte
sie. (Schluss) gs

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