Wien (PK) – Der Nationalrat hat mit Stimmenmehrheit grünes Licht für
eine Novelle
des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) und des
Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) gegeben. Sie soll die Digitalisierung
von Verwaltungsverfahren vorantreiben und rechtliche Grundlagen für
den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) schaffen.
Die AVG-Novelle schafft die Grundlagen für die Unterstützung bei
der Einbringung von Anträgen durch Chatbots, für vollständig
automatisierte Erledigungen sowie für sogenannte „No-Stop-Verfahren“,
bei denen Leistungen ohne vorherige Antragstellung erbracht werden.
Als Vorbilder werden in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa
die antragslose Familienbeihilfe und die antragslose
Arbeitnehmerveranlagung genannt. Zudem sollen Anonym- und
Organstrafverfügungen auch ohne beigefügten Erlagschein ausgestellt
werden können.
Koalition sieht Chancen für Verwaltung
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll betonte, dass man
die Verwaltung nicht durch Technik ersetzen, sondern unterstützen
wolle. Für die geplanten vollständig automatisierten schriftlichen
Erledigungen, etwa Gebührenbescheide oder allgemeine Förderungen,
würden klare Schranken gelten. Zudem müssten automatisch erstellte
Bescheide gekennzeichnet werden.
Die Digitalisierung dürfe nicht nur die Bürgerinnen und Bürger
entlasten, sondern müsse auch den Staat von unnötiger Bürokratie
befreien, zeigte sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) überzeugt. Die Novelle
schaffe die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung
weitere Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen könne. Sie
ermögliche den Einsatz digitaler Systeme dort, wo es sinnvoll sei.
Gerstl betonte, dass es keine Entscheidung geben werde, die einfach
einer KI überlassen werde. Kira Grünberg (ÖVP) sah Chancen für mehr
Barrierefreiheit durch Digitalisierung. Sie führte insbesondere
Chatbots und die antraglose Gewährung von Leistungen an.
Muna Duzdar (SPÖ) sprach von einem guten Vorstoß, um mehr
Digitalisierung in der Verwaltung einzusetzen und so Prozesse zu
vereinfachen und mehr Service anzubieten. Ihrer Ansicht nach gehe es
nicht darum, KI damit zu beauftragen, Sachverhalte selbstständig zu
bearbeiten. Vielmehr handle es sich um eine Automatisierung von Daten
und vorliegenden Informationen. Sie legte außerdem dar, dass man
gegen einen vollautomatisierten Bescheid innerhalb von zwei Wochen
Einspruch erheben könne. Der Automatisierungsprozess trete dann außer
Kraft und der Bescheid werde von einem Menschen neu erstellt. Manfred
Sams (SPÖ) strich insbesondere die No-Stop-Verfahren als positiv
hervor. Die Verwaltung solle vorhandene Daten sinnvoll nutzen und so
unnötige Wege ersparen. Selma Yildirim (SPÖ) betonte, dass mit den
Änderungen der Rahmen der Verfassung nicht berührt werde.
Mit der Novelle mache man „wichtige Meter“ bei der
Digitalisierung der Verwaltung, meinte Ines Holzegger (NEOS). Gerade
im Verfahrensrecht gebe es großes Potenzial. Eine moderne Verwaltung
brauche aber auch angepasste Sicherheitsmechanismen, gerade wenn
Entscheidungen automatisiert getroffen würden. Dazu gehöre das
zweiwöchige Einspruchsrecht, so die Abgeordnete.
Opposition äußert Bedenken
„Zu unbestimmt, zu weitreichend und verfassungsmäßig fragwürdig“
fand hingegen Markus Tschank (FPÖ) den Gesetzesentwurf. Aus seiner
Sicht wolle die Regierung mit der AVG-Novelle menschliches Handeln
durch KI ersetzen. Tschank sah zentrale Risiken in der Vorlage. Die
KI-Modelle von heute seien fehleranfällig. Mit dem Gesetz werde
außerdem eine Vorratsermächtigung für KI-Bescheide ohne klar
definierte Schranken erlassen. Die menschliche Einschätzungsfähigkeit
könne nicht durch KI ersetzt werden, zeigte der Abgeordnete sich
überzeugt.
Auch Süleyman Zorba (Grüne) äußerte Bedenken. Mit dem Gesetz
öffne man eine Tür, ohne Regeln aufzustellen. Darüber, wo
Automatisierung zum Einsatz komme, bestimme etwa nicht das Parlament,
sondern die jeweils zuständige Behörde. Offen bleibe auch, wer die
Verantwortung trage, wenn Fehler passieren. Zorba kritisierte
außerdem, dass eine Behörde einen Bescheid innerhalb von zwei Monaten
aufheben könne, wenn sie den Verdacht hege, dass bei der
automatisierten Erstellung Fehler passiert seien. Das sei nicht im
Sinne der Rechtssicherheit, so der Abgeordnete.
Veit Dengler (o.F.) zeigte sich zwar überzeugt davon, dass die
Verwaltung effizienter und automatisiert werden müsse. Die Novelle
habe wichtige Ansätze, wie etwa das No-Stop-Verfahren. Dengler fehlte
aber eine Differenzierung zwischen Automatisierung im Sinne von
„Machine Learning“ und generativer künstlicher Intelligenz. Würde man
sich auf reine Automatisierung beschränken, könne man Gefahren
ausschließen. Mit dem Thema KI müsse sich das Parlament hingegen noch
intensiver beschäftigen, so Dengler. Ihm sei das Risiko für den
Rechtsstaat und die Daten der Bürgerinnen und Bürger zu hoch, solange
eine solche Trennung nicht vorliege. (Fortsetzung Nationalrat) kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
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