Nationalrat nominiert Ronald Faber als neues VfGH-Ersatzmitglied

Wien (PK) – Ronald Faber wird, vorbehaltlich der Ernennung durch
Bundespräsident
Alexander Van der Bellen, neues Ersatzmitglied am
Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das hat der Nationalrat am Ende seiner
heutigen Sitzung einstimmig entschieden. Die Regierungsfraktionen
hatten einen entsprechenden Wahlvorschlag eingebracht.

Zudem lehnten die Abgeordneten einen Antrag der Freiheitlichen
mehrheitlich ab, mit dem sie die Bundesstelle für Sektenfragen
abschaffen wollten. Die Stelle gehe gegen „unliebsame
weltanschauliche Gegner“ vor, hieß es von den Freiheitlichen. Dem
widersprachen sowohl die Abgeordneten aller anderen Fraktionen sowie
Bundesministerin Claudia Bauer. Die Bundesstelle für Sektenfragen sei
eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige.

Am Ende des Sitzungstags stimmten die Abgeordneten schließlich
noch über mehrere Fristsetzungsanträge der Koalitionsparteien ab.
Demnach wurde dem Verfassungsausschuss für die Vorberatungen des
Antrags 765/A mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das
Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert
werden soll, eine Frist bis zum 19. Mai gesetzt. Dieselbe Frist gilt
für den Innenausschuss zur Behandlung der Regierungsvorlagen 443 d.B.
, 444 d.B. sowie 445 d.B.

Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds

Aufgrund der Bestellung von Andrea Julcher zur VfGH-Richterin ist
im vergangenen Jahr die Stelle eines Ersatzmitglieds beim
Verfassungsgerichtshof vakant geworden. Bei der vom Nationalrat
durchgeführten Ausschreibung hatten sich ursprünglich acht Personen
beworben, sieben davon stellten sich im Oktober einem – nicht
öffentlichen – Hearing im Parlament. Aus diesem Kreis hat der
Nationalrat auf Basis eines Wahlvorschlags der Regierungsparteien
Ronald Faber gewählt. Der derzeitige Richter beim
Verwaltungsgerichtshof war davor unter anderem im Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramts und auch schon als Mitarbeiter beim
Verfassungsgerichtshof tätig.

Der Nationalrat hat gemäß der Bundesverfassung ein
Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des
Verfassungsgerichtshofs. Sechs Mitglieder sowie der Präsident und der
Vizepräsident werden von der Bundesregierung nominiert, drei
Mitglieder und ein Ersatzmitglied vom Bundesrat. Voraussetzung für
eine Bestellung zur Verfassungsrichterin bzw. zum Verfassungsrichter
ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige
juristische Berufserfahrung.

FPÖ will Bundesstelle für Sektenfragen abschaffen

In ihrem mehrheitlich abgelehnten Antrag spricht sich die FPÖ
dafür aus, das im Jahr 1998 beschlossene Bundesgesetz über die
Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für
Sektenfragen außer Kraft zu setzen und damit die Bundesstelle für
Sektenfragen aufzulösen. Der Auftrag der Sektenstelle sei es,
Jugendliche und Familien vor bestimmten Gruppierungen zu warnen,
machen die Freiheitlichen in ihrem Antrag geltend. Mittlerweile habe
sie aber den Fokus darauf gerichtet, unbequeme Meinungen oder
Weltanschauungen zu diskreditieren, so die Kritik.

Paul Stich (SPÖ) sprach sich entschieden gegen eine Abschaffung
der Bundesstelle für Sektenfragen aus. Diese gehe konsequent gegen
Sekten und ihre Geschäftspraktiken vor und leiste dadurch einen
„wichtigen jugendpolitischen Beitrag“. In Richtung FPÖ hielt Stich
fest, dass sich diese „gefährlich nahe an den Erzählungen bewegt, vor
dem die Sektenstelle warnt“.

Johanna Jachs (ÖVP) konnte dem FPÖ-Antrag ebenfalls nichts
abgewinnen. Es gehe dabei um die Bundesstelle für Sektenfragen und
nicht um eine „Bundes-Anti-FPÖ-Stelle“. Diese sei eine wichtige
Anlaufstelle für Betroffene und deren Angehörige, etwa beim Schutz
von Kindern und Jugendlichen.

Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sprach von einem „politisch
fatalen Signal“ der FPÖ. Der Tätigkeitsbericht der Sektenstelle
zeige, dass diese konkrete Hilfe für Menschen in existenziellen
Krisensituationen leiste. Die FPÖ wolle deren Arbeit delegitimieren.

Barbara Neßler (Grüne) bezeichnete das Ansinnen der
Freiheitlichen als „entlarvend“. Die Aufgabe der Bundesstelle für
Sektenfragen sei es, Menschen zu helfen, die sich in
Verschwörungserzählungen „verrennen“, wobei hingegen die FPÖ „genau
solche Fälle“ auf ihren Kanälen teile und zum Teil selber glaube, so
die Grünen-Angeordnete.

Die Bundesstelle für Sektenfragen habe einen konkreten
gesetzlichen Auftrag, der im Jahr 1998 mit breiter Mehrheit vom
Nationalrat – auch mit den Stimmen der FPÖ – beschlossen worden sei,
hielt Bundesministerin Claudia Bauer im Plenum fest. Die Sektenstelle
sei dafür da, Gefährdungen für den Staat sowie für seine Bürgerinnen
und Bürger zu dokumentieren. Bauer verwies zudem darauf, dass man in
der letzten Legislaturperiode auch eine eigene Dokumentationsstelle
„Politischer Islam“ eingerichtet habe.

Die Bundesstelle für Sektenfragen müsse „vollständig abgeschafft
werden“, da diese „linke Überwachungspraxis mit Steuergeld“ betreibe,
kritisierte hingegen Maximilian Weinzierl (FPÖ). Statt realen
Gefahren würden dort politisch unliebsame Meinungen behandelt. Am
Ende seiner Wortmeldung bezeichnete Weinzierl die Bundesregierung als
„Sekte, die ihren eigenen Opferkult betreibt“.

Mehrere Abgeordnete, darunter Paul Stich und Karin Greiner (beide
SPÖ) forderten daraufhin Nationalratspräsident Walter Rosenkranz auf,
Weinzierl für seine Aussage einen Ordnungsruf zu erteilen. Im Rahmen
einer Geschäftsordungsdebatte kritisierten unter anderem NEOS-
Klubobmann Yannick Shetty sowie Nico Marchetti (ÖVP) und Mario
Lindner (SPÖ) die Vorsitzführung des Nationalratspräsidenten. Nach
Beratungen mit der Dritten Nationalratspräsidentin Doris Bures
erklärte Rosenkranz, dass die Aussagen Weinzierls während des
Vorsitzwechsels gefallen seien. Nach Überprüfung des stenografischen
Protokolls erteilte Rosenkranz dem FPÖ-Abgeordneten dafür einen
Ordnungsruf. (Schluss Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via
Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der
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