Nationalrat macht Weg für behördliche Ermittlungen gegen FPÖ-Abgeordneten Deimek frei

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute Abend den Weg für behördliche
Ermittlungen
gegen FPÖ-Abgeordneten Gerhard Deimek geebnet. Es bestehe kein
Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen
Tätigkeit Deimeks, sind sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne einig. Damit
kann die Staatsanwaltschaft Steyr der Frage nachgehen, ob Deimek
gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen hat. Medienberichten zufolge
soll der FPÖ-Abgeordnete im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben,
auf dem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu
sehen sind, wobei es sich ihm zufolge um ein kritisches Posting
handelt. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und sein Parteikollege
Christofer Ranzmeier wurden hingegen nicht ausgeliefert.

Beendet wurde die Plenarwoche mit der Ersten Lesung eines
Gesetzesantrags der FPÖ, der auf ein uneingeschränktes „Scharia-
Verbot“ in Österreich abzielt. Nach einer kurzen Debatte wurde der
Antrag dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Vorerst keine Folgen für Kickl-Sager

Im Falle Kickls wollte die Staatsanwaltschaft Wien wegen des
Verdachts der Beleidigung (§115 StGB) ermitteln. Laut Medienberichten
hat Vizekanzler Andreas Babler der Staatsanwaltschaft eine
Sachverhaltsdarstellung übermittelt, nachdem er von Kickl bei einer
Parteiveranstaltung als „linke Zecke“ verunglimpft wurde. Das bleibt
vorerst aber ebenso folgenlos wie eine Solidaritätsaktion des FPÖ-
Abgeordneten Christofer Ranzmeier für den Tiroler FPÖ-Parteiobmann
Markus Abwerzger. Ranzmeier hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck
auf den Plan gerufen, hier steht der Verdacht der Verhetzung bzw. der
Gutheißung von Verhetzung im Raum.

Sowohl bei Kickl als auch bei Ranzmeier sieht der Nationalrat
allerdings einen Zusammenhang zwischen den Vorwürfen und deren
politischer Tätigkeit gegeben. Bezüglich Kickl stimmten die
Abgeordneten einhellig einer behördlichen Verfolgung nicht zu,
bezüglich Ranzmeier mehrheitlich. Die Grünen hätten eine Auslieferung
befürwortet, da sie Verhetzung nicht als Teil der politischen
Tätigkeit sehen, wie Agnes Sirkka Prammer (Grüne) das
Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion erläuterte.

Die Immunität sei kein Freifahrtschein für Abgeordnete, sondern
ein Schutzmechanismus für die politische Arbeit, sagte Henrike
Brandstötter (NEOS). Sie sollte nicht von einem respektvollen Umgang
miteinander entbinden. Auch Selma Yildirim (SPÖ) appellierte an ein
demokratisches Miteinander. Die Freiheitliche Partei würde sich
vermehrt einer Sprache bedienen, die die Gesellschaft spalte, meinte
sie. Der Immunitätsausschuss des Nationalrats dürfe nicht mit einer
justiziellen Vorfragenklärung verwechselt werden, betonte Yildrim.
Die Ausschussabgeordneten hätten nur eine politische Entscheidung zu
treffen und sollten der Justiz vertrauen.

Kritik an der Entscheidung in Bezug auf Abgeordneten Deimek kam
von der FPÖ. Abgeordneter Norbert Nemeth meinte, die
Staatsanwaltschaft Steyr hätte dem Immunitätsausschuss relevante
Informationen vorenthalten. So sei das Bild Gegenstand einer
Diskussion mit einem Abgeordneten der Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD) gewesen. Gernot Darmann (FPÖ) formulierte den
Vorwurf, es gehe bei der Auslieferung nur darum, aus politischer
Willkür heraus einen Freiheitlichen vorzuführen.

Der Immunitätsausschuss habe ausschließlich zu entscheiden, ob
die inkriminierte Tat in Zusammenhang mit der politischer Tätigkeit
steht, und nicht, ob ein Posting gutgeheißen werde oder nicht, sagte
Christoph Zarits (ÖVP). Dieses sei von Deimek nicht mit Klarnamen
getätigt worden, erklärte er. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) betonte in
diesem Sinne ebenso, dass man sich nicht hinterher auf den Schutz als
Abgeordneter berufen könne, wenn man vorher etwas sage, wozu man
nicht mit seinem Namen stehe.

FPÖ drängt auf explizites Sharia-Verbot

Mit einer “ Scharia-Verbotsnovelle “ will die FPÖ sowohl im
Islamgesetz als auch im Bundesgesetz über das internationale
Privatrecht ein explizites Sharia-Verbot verankern. Damit soll
sichergestellt werden, dass die islamische Rechtsordnung in
Österreich in keinem Fall – auch nicht auf Basis einer Vereinbarung
oder eines Vereinsstatuts – zur Anwendung gelangen kann. Klassische
Normen des islamischen Rechts seien mit den in Österreich geltenden
Grundwerten nicht vereinbar, begründet FPÖ-Abgeordneter Michael
Schilchegger seinen Vorstoß. Es gehe um das Phänomen, dass die
Scharia – über Umwege – tatsächlich auch in Österreich zur Anwendung
kommen könne, sagte er bei seiner Rede im Plenum. Gerichte könnten
Gesetze nur so vollziehen wie sie sind, darum sei es „notwendig diese
Gesetzeslücke zu schließen“.

Die Idee die mit diesem Antrag verfolgt werde, sei gut, doch die
vorgeschlagene Umsetzung „leider definitiv nicht“, meinte Kira
Grünberg (ÖVP). Der FPÖ gehe es darum, mit „fragwürdiger Symbolik auf
andere hinzuhauen“, meinte sie, denn es gebe nicht „die eine
Scharia“. Relevant sei allein die Frage, ob die im österreichischen
Recht bereits bestehende „Ordre Public“-Klausel ausreiche, um
sicherzustellen, dass die Grundwerte unserer Rechtsordnung nicht
verletzt werden können. Daher sei es richtig und notwendig, dass
dieser Antrag dem Verfassungsausschuss zugewiesen werde, sodass
geprüft werden könne, wie die Vorschläge aus diesem Antrag
einzuordnen sein, so Grünberg.

Dieser FPÖ-Antrag erwecke den Eindruck, dass die österreichische
Rechtsordnung labil wäre, meinte Muna Duzdar (SPÖ). Doch diese
basiere auf Menschen- und Grundrechten, die nicht ausgehöhlt werden
könnten. Die Rechtsordnung sei „sehr resilient und stark“, betonte
sie und verwies darauf, dass es bei dem sogenannten „Scharia-Urteil“,
das im Sommer medial bekannt wurde, um einen vermögensrechtlichen
Anspruch gegangen sei. Die Justizministerin habe eine Arbeitsgruppe
angekündigt, die prüfen solle, ob nicht allenfalls Präzisierungen
oder Konkretisierungen der Gesetze erforderlich sein könnten. Aber es
sei „ganz klar“, dass Österreich ein System habe, das funktioniere,
und die FPÖ solle aufhören, den Menschen in Österreich „grundlos
Angst zu machen“ und sie zu verunsichern, forderte Duzdar.

Gesetze die gegen Menschenrechte, gegen die hart erworbenen
Frauenrechte und gegen die Grundwerte der Verfassung verstoßen sowie
auf Gewalt beruhen, hätten selbstverständlich in Österreich keinen
Platz, betonte Alma Zadić (Grüne). Es dürfe keine Regel angewandt
werden, die nicht mit den Grundwerten vereinbar sei, somit könne kein
anderes Recht der Welt diese aushebeln.

Nun wird sich der Verfassungsausschuss mit dem Antrag befassen. (
Schluss Nationalrat) gs/fan/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.