Nationalrat: Grünes Licht für Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen der
Dreierkoalition eine
Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von großen
Unternehmen befürwortet. Berücksichtigt wurden dabei sowohl ein
Abänderungsantrag der Koalitionsparteien aus dem Ausschuss, als auch
eine Abänderung mit redaktionellen Anpassungen, die ÖVP, SPÖ und NEOS
heute im Plenum dazu einbrachten. Die Umsetzung der entsprechenden EU
-Vorgaben hätte bereits 2024 erfolgen müssen, erörterte
Justizministerin Anna Sporrer. Österreich würden daher durch ein
Vertragsverletzungsverfahren „schmerzhafte Strafzahlungen“ drohen.
Andererseits seien mit dem „Omnibus“-Paket bei diesem Thema teilweise
EU-Vorgaben zwischenzeitlich wieder zurückgenommen worden. Daher
gelte die jetzige Umsetzung ausschließlich für Unternehmen der
„ersten Welle“. Weitere Themen sollen „sehr rasch“ mit
Arbeitssitzungen ab März für eine weitere Gesetzesvorlage gelöst
werden, so die Ministerin.

FPÖ und Grüne lehnten die Vorlage ab. Die Freiheitlichen
befürchten unter anderem ein „Bürokratiemonster“ für Unternehmen. Die
Grünen vermissen in der Vorlage Maßnahmen gegen Bilanzverschleierung
und brachten dazu auch einen Abänderungsantrag sowie einen
Entschließungsantrag ein, die allerdings beide in der Minderheit
blieben.

Ein Gesetzesantrag der Grünen zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung greift außerdem jenen
Ministerialentwurf auf, den Grünen-Abgeordnete Alma Zadić seinerzeit
als Justizministerin in Begutachtung geschickt hat. Er blieb gegen
die Stimmen der anderen Fraktionen in der Minderheit.

Anpassung der Nachhaltigkeitsberichte an EU-Regelungen

Mit den Regelungen des sogenannten
Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes mit umfangreichen Gesetzesänderungen
soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung der betreffenden
Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-
Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den
Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.
Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert
wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem
Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch
eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit
dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-
Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch entsprechende
Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von großen
Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen
werden.

Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur
Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell
sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von
Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die
Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher
Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und
Wirtschaftsprüfern. Erforderlich ist außerdem eine Umsetzung im
Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.

Debatte über Wirtschaft und Nachhaltigkeit

Die EU zeige sich zum wiederholten Mal nicht nur friedens- und
freiheitsfeindlich, sondern mit diesem „Bürokratiemonster“ auch
wirtschaftsfeindlich, kritisierte Harald Stefan (FPÖ). Nunmehr
müssten Unternehmen einen zweiten Jahresbericht erstellen, bräuchten
dafür ganze Abteilungen und würden dadurch systematisch geschwächt.
Insgesamt werde durch das EU-Paket die Wirtschaft in ganz Europa
eingeschränkt, so Stefan. Die Produktion werde sich noch mehr auf
Standorte außerhalb Europas verlagern, was insgesamt schlechter für
die Umwelt sei. Christian Ragger (FPÖ) zufolge sei zu befürchten,
dass über die Lieferketten auch kleinere Betriebe von größeren zu
Berichten gezwungen werden.

Alma Zadić (Grüne) wiederum sieht die EU-Vorgaben etwa von
konservativen Kräften unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung
„durchlöchert“ und „verwässert“. Ursprünglich hätten ihr zufolge
1.400 Betriebe Bericht erstatten müssen, jetzt blieben nur noch 120.
Die Grünen würden sich für faire Produktion in Österreich
aussprechen, und dass diese nicht durch Billigproduktion verzerrt
werde. Mit den Anträgen der Grünen nahm Zadić außerdem Bezug auf die
Signa-Pleite und kritisierte, dass sich im Gesetz „keine einzige
Maßnahme“ gegen Bilanzverschleierung finde. Nina Tomaselli (Grüne)
forderte alle Fraktionen auf, mit diesen Anträgen der Grünen
mitzugehen. Es gehe darum, zu zeigen, auf welcher Seite man stehe –
auf jener der ehrlichen, fleißigen Unternehmen oder auf der Seite der
wenigen schwarzen Schafe, so Tomaselli.

Es handle sich genau umgekehrt um eine „Bändigung des
Bürokratiemonsters“, hielt Selma Yildirim (SPÖ) der FPÖ entgegen.
Wenn bei großen Konzernen „Greenwashing“ gesagt werde, dürfe nicht
geschummelt werden, damit die Umwelt für nachfolgende Generationen
sauber überlassen wird. Aufgrund der neuen „Omnibus“-Vorgaben werde
man nicht darum herumkommen, sich ab März wieder mit dem Thema
auseinanderzusetzen. Durch das Vertragsverletzungsverfahren würde
andererseits jede Verzögerung Unsicherheit schaffen und
Strafzahlungen nach sich ziehen, so Manfred Sams (SPÖ). Die EU-
Vorgaben würden jetzt maßvoll umgesetzt. Es seien 120 Unternehmen
betroffen und kleine und mittlere Betriebe ausgenommen. Man schaffe
Rechtssicherheit und sende ein klares Signal für Transparenz,
Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb. Das Gesetz sei ein Kompromiss
zwischen mehr Transparenz und weniger Bürokratie, meinte auch Petra
Oberrauner (SPÖ). Die EU habe viele der ursprünglichen Vorgaben
angepasst und arbeite an weiteren. Zudem habe sich der Anwenderkreis
um 85 % auf 120 Unternehmen reduziert. Weitere Schritte würden mit
einer künftigen Novelle berücksichtigt.

Klaus Fürlinger (ÖVP) trug seine Rede wie schon in einer
Nationalratssitzung im Dezember durch einen Stimmavatar vor. Das Ziel
bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse sein, politische
Inhalte mit Lebensrealitäten in Einklang zu bringen. Alle seien sich
einig, dass man für Umwelt und Nachhaltigkeit eintrete. Wenn man aber
mitten in einer Wirtschaftskrise mit einem
Vertragsverletzungsverfahren darauf bestehe, Nachhaltigkeit auf
dasselbe Niveau wie Geschäftsabschlüsse zu heben, habe „irgendjemand“
die Zeichen der Zeit nicht erkannt, merkte er kritisch an. Wenn
Unternehmen mehr Arbeit in Berichte als in ihre Produkte stecken
müssen, sei etwas aus dem Lot geraten – zumal Österreichs Unternehmen
ohnehin vorbildlich in Sachen Nachhaltigkeit unterwegs seien. Auch
Jakob Grüner (ÖVP) meinte, er habe seine „Themen“ mit diesem
Gesetzespaket. Nachhaltigkeit könne man sich nicht „herbeischreiben“.
Sie bräuchte mehr Freiräume und nicht weitere „Bürokratiemonster“.
Man sehe aber, dass auf EU-Ebene ein Umdenken stattfinde. Umgesetzt
würde jetzt ein Mindestmaß, auch im Sinne der Rechtssicherheit. So
habe man etwa eine rückwirkende Berichtspflicht für 2025 wieder
„herausverhandelt“, so Grüner.

Es gehe darum, Umwelt und Wirtschaft mit Augenmaß zu verbinden,
so Michael Bernhard (NEOS). Kern der Nachhaltigkeitsberichterstattung
sei, diese mit der Finanzgebarung auf den gleichen Rang zu heben. Das
bedeute, dass finanzielle Ressourcen und ökologisches Verhalten beide
auch firmenbuchrelevant werden. Es liege nunmehr eine
„bürokratiearme“ Umsetzung der EU-Vorgaben vor, ohne diese
überzuerfüllen. In früheren Entwürfen habe die Gefahr bestanden, dass
auch mittelständische Betriebe belastet würden. Künftig sollen
allerdings nur noch Betriebe mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
mehr als 450 Mio. Ꞓ Umsatzerlös adressiert werden. Die großen
Betriebe können Klein- und Mittelbetriebe nicht verpflichten und
ihnen nicht die Last übertragen, hielt Bernhard fest. (Fortsetzung
Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.