Wien (PK) – Im Nationalrat standen heute die Bruttogehälter in
staatlich
kontrollierten Institutionen zur Debatte. Im Jahr 2024 lagen bei 30
Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über
dem Bezug des Bundeskanzlers (333.758,60 Ꞓ), heißt es in dem
entsprechenden Rechnungshofbericht über die Jahre 2023 und 2024. Für
den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der öffentlichen
Wirtschaft des Bundes wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von
270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712
Mitgliedern der Geschäftsführungen analysiert.
Weiters diskutierten die Abgeordneten im Rahmen einer Ersten
Lesung über einen Antrag der Grünen, in dem sich die
Oppositionspartei für eine Änderung der Verfahrensordnung für
parlamentarische Untersuchungsausschüsse ausspricht. Konkret soll
künftig die Anhörung von Auskunftspersonen und Sachverständigen in
Untersuchungsausschüssen öffentlich sein.
Nach Ende der Plenarsitzung trat zudem noch der Pilnacek-
Untersuchungsausschuss zu einer Sitzung zusammen, um zwei das
Bundesministerium für Inneres betreffende ergänzende
Beweisanforderungen einstimmig zu beschließen.
Rechnungshofbericht zu Einkommen in 445 öffentlichen Unternehmen
Der Rechnungshof widmete sich den Bruttogehältern in öffentlichen
Unternehmen. Im Jahr 2024 lagen bei 30 dieser Unternehmen die
durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über dem Bezug des
Bundeskanzlers (333.758,60 Ꞓ), heißt es im einstimmig zur Kenntnis
genommenen Bericht über die Jahre 2023 und 2024. Insgesamt wurden 445
Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten, 1.704
Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der Geschäftsführungen
analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das durchschnittliche
Einkommen in Geschäftsführungen im Jahr 2024 auf 245.100 Ꞓ stieg,
während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Ꞓ verdienten. Die höchsten
Spitzengehälter verzeichneten demnach die Österreichische Post und
die Verbund AG. Trotz eines Anstiegs des Frauenanteils in Vorständen
auf 27,2 % bestehe weiterhin ein Gender-Pay-Gap, so der Bericht. Die
zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie deren Angehörige betrugen im Jahr 2024 617,28
Mio. Ꞓ für 25.106 Personen.
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker regte im Plenum eine
Verwaltungsvereinfachung und eine Erhöhung der Transparenz durch die
Nutzung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten an, dem sich
alle zu Wort gemeldeten Abgeordneten anschlossen. Zudem sollten
künftig auch Unternehmen der Länder und Gemeinden in den Bericht
mitaufgenommen werden.
Der Bericht zeige auf, „wie weit sich staatsnahe Strukturen von
der Lebensrealität der Menschen entfernt“ hätten, kritisierte Michael
Fürtbauer (FPÖ). Die Einkommen in diesem Bereich würden „in Schwindel
erregende Höhen steigen“. Ein von Fürtbauer für seine Fraktion im
Plenum eingebrachter Entschließungsantrag betreffend einer „Reform
der Einkommenserhebung durch den Rechnungshof zur Sicherstellung
vollständiger Transparenz in der öffentlichen Wirtschaft“ blieb bei
der Abstimmung in der Minderheit. Darin wird unter anderem eine klare
verfassungsrechtliche Grundlage für eine umfassendere
Einkommenstransparenz in der öffentlichen Wirtschaft sowie eine
Ausweitung des Anwendungsbereichs der Einkommenserhebung auf weitere
öffentlich dominierte Rechtsträger gefordert.
Harald Servus (ÖVP) zeigte sich von der „unglaublichen Arbeit“
zur Datenerhebung für den Rechnungshof und die betroffenen
Unternehmen beeindruckt. In Richtung FPÖ hielt Servus fest, dass es
„nicht um das Schüren von Neid“ gehe. Gutes Personal bekomme man nur
durch entsprechende Entlohnung. Franz Hörl (ÖVP) verwies auf den
Anstieg des Frauenanteils in den Vorständen, bemängelte aber die
Einkommensunterschiede in diesem Bereich. Hier sei eine Nachschärfung
nötig. Seine Fraktion stehe zu Transparenz und Kontrolle von
staatsnahen Unternehmen, die Arbeitsplätze und Infrastruktur
absichern würden, erklärte Christoph Zarits (ÖVP).
Mehrere SPÖ-Abgeordnete, darunter Karin Greiner, Bernhard Herzog
und Elke Hanel-Torsch sprachen die Einkommensunterschiede zwischen
Frauen und Männern in den Führungsetagen an. Zwar sei dort der
Frauenanteil gestiegen, die Einkommensunterschiede hätten sich aber
deutlich vergrößert, so Greiner, die sich durch die ab Juni 2026
geltende „Women on Boards“-EU-Richtlinie Verbesserungen versprach.
Für Herzog und Hanel-Torsch ist der Rechnungshofbericht Auftrag für
die Politik, in Sachen Gleichbehandlung weitere Schritte zu setzen.
Christoph Pramhofer (NEOS) sprach sich dafür aus, dass nicht nur
rund 25.000 „privilegierte Personen“ aus staatsnahen Unternehmen
Firmenpensionen erhalten sollen. Die zweite Pensionssäule solle
künftig für alle Österreicherinnen und Österreicher zur Verfügung
stehen.
Für Elisabeth Götze (Grüne) soll sich Leistung zwar lohnen,
jedoch zeige der Bericht, dass die Lohnschere zwischen
Führungsfunktionen und anderen Beschäftigten „aufgegangen“ sei. Zudem
setzt auch die Grünen-Mandatarin zur Stärkung der Frauen in
Führungsebenen und zur Verringerung des Gender Pay Gaps „große
Stücke“ auf die „Women on Boards“-EU-Richtlinie.
Untersuchungsausschüsse: Grüne für öffentliche Anhörung von
Auskunftspersonen
Beendet wurde der Sitzungstag mit der Ersten Lesung eines Antrags
der Grünen auf Änderung der Verfahrensordnung für parlamentarische
Untersuchungsausschüsse. Geht es nach den Grünen, soll die Anhörung
von Auskunftspersonen und Sachverständigen in
Untersuchungsausschüssen künftig öffentlich sein. Wie bei
öffentlichen Ausschusssitzungen soll interessierten Bürgerinnen und
Bürgern „nach Maßgabe der räumlichen Möglichkeiten, unter Bevorzugung
von Medienvertretern“ Zutritt gewährt werden. Dass nur
Medienvertreterinnen und Medienvertreter Zugang zu Befragungen haben,
sei verfassungswidrig, argumentieren die Grünen mit Hinweis auf eine
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1993. Nichts
ändern würde sich mit dem Gesetzesantrag an der Unzulässigkeit von
Ton- und Bildaufnahmen. Der Antrag wurde dem
Geschäftsordnungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.
Der Antrag ihrer Fraktion sei ein Schritt hin zu einer
objektiveren und nachvollziehbareren parlamentarischen Kontrolle,
betonte Alma Zadić (Grüne). Aktuell gebe es ein strukturelles
Defizit, da die allgemeine Öffentlichkeit von
Untersuchungsausschüssen faktisch ausgeschlossen sei.
Wie auch Zadić verwies Wolfgang Gerstl (ÖVP) auf einen aktuellen
Antrag beim Verfassungsgerichtshof zur Aufhebung der derzeitigen
Regelung. Die Parlamentsdirektion sei aber in ihrer Stellungnahme der
Auffassung, dass die gängige Praxis verfassungskonform sei. Neben
einer transparenten Regelung müsse der Staat auch seiner
Schutzfunktion gegenüber Persönlichkeitsrechten nachkommen.
Ähnlich argumentierte Muna Duzdar (SPÖ). Mehr Öffentlichkeit in
Untersuchungsausschüssen sei zu begrüßen, es stelle sich damit aber
die Frage, wie mit Persönlichkeitsrechten, Verschwiegenheitspflichten
und Geheimhaltung umgegangen werden soll.
Für Sophie Marie Wotschke (NEOS) ist jeder Schritt für mehr
Transparenz zu begrüßen. Auch in anderen Ländern sei dies rechtlich
möglich. Die NEOS-Abgeordnete sprach sich für eine Live-Übertragung
der Untersuchungsausschüsse aus. (Schluss Nationalrat) med
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.