Nationalrat billigt Entschließungen zur Beschaffungs-Prüfkommission und Heeresapotheke

Wien (PK) – Gegen Ende der heutigen Nationalratssitzung fassten die
Abgeordneten
zwei Entschließungen aus dem Bereich der Landesverteidigung. Zum
einen wird darin Verteidigungsministerin Klaudia Tanner ersucht, die
Berichte der Beschaffungs-Prüfkommission (BPK) weiterhin dem
Parlament vorzulegen. Dieser Antrag der Koalitionsparteien basiert
auf einer Initiative der FPÖ, in der sie sich unter anderem für die
rechtlich zwingende Vorlage des Berichts ausspricht.

Zum anderen gab es eine Mehrheit für einen weiteren
Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, laut dem die
Verteidigungsministerin gemeinsam mit Gesundheitsministerin Korinna
Schumann geeignete Maßnahmen prüfen soll, um eine „bedarfsgerechte,
rechtssichere und resiliente“ Arzneimittelversorgung im Bundesheer
sicherzustellen. Auch dieser Antrag basiert auf einer Initiative der
Freiheitlichen. Darin fordern sie die Einrichtung einer neuen Heeres-
Zentralapotheke mit erweiterten Labor-, Produktions- und
Lagerflächen.

Schließlich stimmte der Nationalrat am Ende seiner Sitzung
mehrheitlich gegen ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt gegen ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger.

Bericht der BPK soll weiter dem Parlament vorgelegt werden

Um die Kontrollfähigkeit der im Landesverteidigungs-
Finanzierungsgesetzverankerten BPK sicherzustellen, müsse gesetzlich
klargestellt werden, dass jedes Kommissionsmitglied selbstständig
Beschaffungsvorgänge überprüfen könne und ihr jährlicher Bericht
zwingend dem Nationalrat vorgelegt werden müsse, mahnt FPÖ-
Verteidigungssprecher Volker Reifenberger in einem
Entschließungsantrag seiner Fraktion. Dieser fand keine Mehrheit im
Landesverteidigungsausschuss. Die Koalitionsparteien griffen das
Thema jedoch auf und brachten im Ausschuss den erwähnten eigenen
Entschließungsantrag ein, der heute auch im Nationalrat mehrheitliche
Zustimmung erhielt.

FPÖ-Wehrsprecher Volker Reifenberger bezeichnete diesen im
Nationalratsplenum als „windelweichen Antrag“, der keine echte
Kontrolle sicherstelle. Das Parlament habe nach Fertigstellung des
Berichts sieben Monate auf dessen Vorlage warten müssen. Zudem habe
Verteidigungsministerin Tanner im Ausschuss erklärt, dass sie keine
Verpflichtung zur Vorlage des Berichts habe und, dass die
Kommissionsmitglieder ihre Prüfvorhaben von ihr „absegnen“ lassen
müssten, berichtete Reifenberger. Die FPÖ wolle der BPK als „scharfes
Schwert zur Verteidigung der Interessen der Steuerzahler und
Steuerzahlerinnen“ eine rechtliche Absicherung geben, um nicht von
„politischen Launen“ abhängig zu sein, ergänzte Christian Schandor (
FPÖ).

Die BPK sei angesichts der notwendigen „kräftigen Investitionen“
in das Bundesheer bewusst als „unabhängiges Beratungsgremium“ der
Verteidigungsministerin und nicht als „Instrument für
parteipolitische Diskussionen“ konzipiert worden, entgegnete ÖVP-
Mandatar Manfred Hofinger. Die Ministerin lege deren Bericht bereits
vor, obwohl sie das nicht müsste und eine Berichtspflicht würde nur
mehr Bürokratie produzieren. Zudem arbeiteten die
Kommissionsmitglieder bereits jetzt unabhängig, so Hofinger.

Wenn die FPÖ ernsthaft an Transparenz interessiert sei, würde sie
bestehende Strukturen und das Vertrauen in diese stärken, erklärte
Robert Laimer (SPÖ). Das Parlament dürfe kein „nachgelagerter
Zuschauer“ bei der Kontrolle der Beschaffungen sein, ergänzte sein
Fraktionskollege Mario Lindner, weshalb der Antrag der
Koalitionsparteien auch als „klare politische Erwartung“ zu verstehen
sei. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) betonte die Relevanz der
BPK angesichts anstehender wesentlicher Beschaffungen.

David Stögmüller (Grüne) unterstützte sowohl den Antrag der
Koalitionsparteien als auch jenen der FPÖ, wobei letzterer die
Transparenz nicht nur erhöhen, sondern auch garantieren würde.

Verteidigungsministerin Tanner kündigte an, den Bericht der BPK
„natürlich“ auch weiterhin dem Parlament vorlegen zu wollen.

Weiterentwicklung der Heeresapotheke

Für die Koalitionsparteien geht der im
Landesverteidigungsausschuss abgelehnte Antrag der FPÖ auf die
Einrichtung einer Heeres-Zentralapotheke „über den bestehenden
Grundauftrag“ der Heeresapotheke hinaus, wie sie in der Begründung zu
ihrem eigenen Entschließungsantrag festhalten. Im Plenum betonten
dies auch Friedrich Ofenauer (ÖVP) und Petra Oberrauner (SPÖ). Beide
gingen auf bereits getätigte Investitionen in das Sanitätswesen des
Bundesheeres und dessen systematischer Modernisierung im Rahmen einer
„langfristigen Gesamtstrategie“ ein. „Systemfremde
Parallelstrukturen“, wie sie die FPÖ vorsehe würden hier „unnötige
Konflikte“ erzeugen, führte Oberrauner aus.

Die von der FPÖ vorgesehene Heeres-Zentralapotheke würde zwar ein
„Parallelsystem“ darstellen, das jedoch nicht im Widerspruch zu
bereits bestehenden Strukturen stehen würde, entgegnete Gerhard
Kaniak (FPÖ). Er berichtete von der aus seiner Sicht mangelhaften
Ausstattung der gegenwärtigen Heeresapotheke, insbesondere des
Sanitätszentrums Ost (Van Swieten-Kaserne) in Wien-Stammersdorf,
dessen Räumlichkeiten für zukünftige Aufgaben unzureichend seien und
den hygienischen und behördlichen Auflagen nicht entsprächen.

Verteidigungsministerin Tanner berichtete von der
Vernachlässigung des Bundesheeres und seiner Infrastruktur in den
letzten Jahrzehnten, was auch die Heeresapotheke betroffen habe. Seit
ihrer Amtszeit seien jedoch bereits 1,4 Mrd. Ꞓ in die Infrastruktur
investiert worden. Tanner unterstrich zudem die Bedeutung der
Heeresapotheke als Lehrlingsausbildner. Veit Valentin Dengler (NEOS)
regte einen Blick in die Schweiz an, deren Armee-Apotheke auch eine
wesentliche zivilgesellschaftliche Bedeutung habe.

Keine Mehrheit für „Auslieferung“ von Andreas Hanger

Am Ende der Sitzung sprach sich der Nationalrat mehrheitlich
gegen eine behördliche Verfolgung von ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger
aus.

Im Raum steht der Vorwurf der falschen Beweisaussage, wobei es
laut Medienberichten um von Hanger verteilte Informationen in
Zusammenhang mit der Finanzaffäre der Grazer FPÖ geht. Die Causa war
Thema im von der ÖVP initiierten „Rot-Blauen-Machtmissbrauch-
Untersuchungsausschuss“. Die Abgeordneten folgten damit der
Empfehlung des Immunitätsausschusses, der dazu heute Früh tagte, und
stellte einen Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und
der politischen Tätigkeit von Hanger fest.

Diesen Zusammenhang wollte auch Norbert Nemeth (FPÖ) „nicht
ausschließen“, er betonte jedoch, dass das nicht das einzige
Kriterium für eine „Auslieferung“ sei. „Üblicherweise“ liefere der
Immunitätsausschuss in derart gelagerten Fällen aus, da auch
abgewogen werde, ob das inkriminierte Verhalten „unter das Berufsbild
eines Abgeordneten subsumiert“ werden könne oder nicht. Aus Nemeths
Sicht war dies ebenso wenig der Fall, wie nach Ansicht von Agnes
Sirkka Prammer (Grüne). Im Falle einer falschen Zeugenaussage „geht
sich das nicht aus“, sagte Prammer.

Für ÖVP-Abgeordneten Jakob Grüner ist die Frage über den
Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit „Kern und Wesensmerkmal“
der Entscheidung über die Auslieferung von Abgeordneten. Die
Feststellung, ob ein strafbares Verhalten vorliegt oder nicht, sei
hingegen keine Aufgabe des Immunitätsausschusses. Grüner ging auf den
demokratiepolitischen Hintergrund der Immunität ein und plädierte
dafür, mit dieser „nicht leichtfertig“ umzugehen. (Schluss
Nationalrat) wit

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