Nationalrat beschließt Verschärfung des Waffengesetzes

Wien (PK) – Die Anhebung der Altersgrenzen für den Waffenerwerb, die
Verbesserung
des Datenaustausches zwischen den Behörden sowie die Erweiterung der
Bewilligungspflichten und klinisch-psychologischen Gutachten – dies
sind nur einige Punkte der umfangreichen Waffengesetznovelle , die
die Koalition in Reaktion auf den Amoklauf von Graz im Juni dieses
Jahres vorgelegt hat. Nach einem intensiven öffentlichen und
parlamentarischen Diskurs, einem Begutachtungsverfahren und mehreren
Abänderungen sprach sich der Nationalrat heute mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen im Rahmen einer von der Koalition
verlangten namentlichen Abstimmung mehrheitlich für die
Verschärfungen aus.

Die Koalitionsparteien brachten dazu im Plenum einen weiteren
Abänderungsantrag ein, der Spezifikationen hinsichtlich der
Ausnahmeregelungen für die Jägerschaft, Sportschützinnen und
Sportschützen, Schützenvereine, Berufssoldat:innen sowie Offiziere
und Unteroffiziere der Miliz enthält sowie weitere Verschärfungen für
den Schutz des sozialen Nahraums.

Ein gesamtändernder Abänderungsantrag der FPÖ, mit dem sie die
Novelle auf die Verbesserung des Datenaustausches zwischen
Stellungskommission und Waffenbehörde reduzieren wollen, blieb
hingegen in der Minderheit. Ebenso verhielt es sich mit vier von den
Grünen im Zuge der Debatte gestellten Entschließungsanträgen. Darin
zielen sie zur Prävention impulsiver Gewalt auf strengere Richtlinien
für die Verwahrung von Waffen in Privathaushalten, auf die Schaffung
eines Rückgabeprogramms für illegale Waffen, auf die Einführung
regelmäßiger psychologischer Überprüfungen, die auch auf bekannte
Risikofaktoren für häusliche Gewalt erfassen sollen, sowie auf
verpflichtende psychologische Gutachten für alle Waffenbesitzer –
auch für die Jägerschaft.

Mit einer Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen sprachen sich
die Abgeordneten außerdem für einen im Ausschuss eingebrachten Antrag
der Koalitionsparteien aus, der begleitende Änderungen im Pyrotechnik
– und im Schusswaffenkennzeichnungsgesetz enthält. Auch dazu brachten
die Regierungsparteien einen Abänderungsantrag ein, in dem
hauptsächlich Übergangsregelungen festgehalten werden.

Keine Mehrheit erhielt hingegen ein mitverhandelter
Entschließungsantrag der Grünen, der ebenfalls auf eine umfassende
Reform des Waffenrechts abzielt. Neben einigen in der Novelle der
Koalitionsparteien angeführten Punkte enthält dieser auch anonyme
Rückgabemöglichkeiten für illegale Waffen sowie ein dauerhaftes
Waffenverbot für Gefährder nach Verhängung eines Annäherungs- und
Betretungsverbots.

Karner und Leichtfried: Bundesregierung hat Konsequenzen aus dem
Amoklauf von Graz gezogen

Im Plenum rief Innenminister Gerhard Karner mit dem Amoklauf von
Graz im Juni dieses Jahres nochmals den Hintergrund der Novelle in
Erinnerung. Der Schulsprecher des betroffenen Gymnasiums habe damals
an die Bundesregierung appelliert, Konsequenzen aus der Tat zu
ziehen. Diesem Apell sei mit der Gesetzesänderung rasch nachgekommen
worden, erklärte Karner und skizzierte die wesentlichen Punkte der
„größten Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren“.

Der Wunsch des Schulsprecher sei „nicht ins Leere gegangen“,
betonte auch Staatssekretär Jörg Leichtfried. Die Verschärfung des
Waffenrechts sei ein Zeichen für mehr Sicherheit, da sie das Risiko
senke, das von legalen Waffen ausgehe. Man schließe die Tür für den
legalen Waffenbesitz nicht, führte Leichtfried aus. Den „Schlüssel“
zu dieser Tür sollen jedoch nur mehr jene erhalten, die „wirklich
vertrauenswürdig“ seien.

FPÖ sieht Willkür, Schikane und „schändlichste Form von
Showpolitik“

Der Amoklauf von Graz werde von der Bundesregierung als
tragischer Anlassfall für eine Gesetzesänderung herangezogen, die
diesen nicht verhindert hätte, wandte sich Christian Hafenecker (FPÖ)
gegen die Novelle. Die aus Sicht seiner Fraktion einzig sinnvolle
Maßnahme, die Verbesserung des behördlichen Datenaustausches, hätte
man „mit einem Federstrich“ umsetzen können. Stattdessen würden nun
Maßnahmen eingeführt, die den legalen Waffenbesitz „ein Stück weiter
verunmöglichen“, was Hafenecker an totalitäre Systeme wie die
Sowjetunion erinnerte. Zudem liege das Problem nicht bei den legalen
Waffen. Die Anzahl der legal besessenen Schusswaffen habe sich in den
letzten 10 Jahren zwar verdoppelt, die Zahl der mit diesen verübten
Gewalttaten jedoch halbiert. Der Kern des Sicherheitsproblems liege
vielmehr in den illegalen Waffen – gegen die die Bundesregierung
nichts unternehme – und in der „importierten Kriminalität“, die
wiederum den Grund für die vermehrte legale Bewaffnung darstelle, so
Hafenecker.

In Hinblick auf die Opfer des Amoklaufs bezeichnete es Gernot
Darmann (FPÖ) als die „schändlichste Form von Showpolitik“, dieses
„Willkür- und Schikanegesetz als großen Wurf zu verkaufen“. Legale
Waffenbesitzer würden unter „Generalverdacht“ gestellt, und die neuen
Altersgrenzen seien völlig willkürlich gesetzt. Zudem hätte der
Innenminister bereits nach geltender Gesetzeslage per Verordnung die
klinisch-psychologischen Gutachten auf den neuesten Stand bringen
können, erklärte Darmann.

Die Ermöglichung des Informationsaustausches zwischen der
Stellungskommission und anderen relevanten Behörden habe die FPÖ
bereits in den gescheiterten Regierungsverhandlungen mit der
Volkspartei im Jänner gefordert, berichtete Volker Reifenberger. Dies
habe jedoch leider keinen Eingang in das Regierungsprogramm der
Koalition gefunden. Für Reifenberger sind die Ausnahmeregelung für
Berufs- und Milizsoldat:innen ein „kleiner Lichtblick“, ansonsten sei
die Novelle jedoch „zum Kübeln“.

Ein Mehr an Bürokratie und Aufwand für die ohnehin überlastete
Exekutive fürchtete Susanne Fürst (FPÖ). Die Polizei werde nun damit
beschäftigt, Unbescholtene zu kontrollieren, anstatt sich auf
Kriminelle zu konzentrieren. Einschränkungen für die rechtstreue
Bevölkerung führten jedoch nicht zu mehr Sicherheit, erklärte Fürst,
die sich stattdessen für mehr Abschiebungen und geschlossene Grenzen
aussprach.

Michael Schnedlitz (FPÖ) machte bei mehreren Maßnahmen der
Bundesregierung, wie der Messenger-Überwachung oder der vorliegenden
Novelle, eine ähnliche Logik aus: Da man nicht wisse, wie man
Terroristen und anderen Verbrechern begegnen könne, werde einfach die
gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Ähnliches sei
auch mit dem angekündigte Messertrageverbot geplant, so Schnedlitz.
Wirksamer wäre etwa ein absolutes Waffenverbot für
Drittstaatsangehörige, wie Markus Leinfellner (FPÖ) ergänzte.

Sein Fraktionskollege Maximilian Linder stieß sich vor allem
daran, dass auch die Gemeinden für den verbesserten Datenaustausch
vorgesehen sind und fragte, welche sicherheitsrelevanten Daten diese
übermitteln könnten. Der betreffende Passus sei für die Gemeinden
nicht praktikabel und eröffne nur Möglichkeiten der „Vernaderung“.

ÖVP: Novelle ist „Teamwork auf höchstem Niveau“

Der Amoklauf von Graz habe viele Fragen aufgeworfen, sagte Ernst
Gödl (ÖVP). Unter anderem jene, wie derartige Taten bestmöglich
verhindert werden könnten. Die Bundesregierung habe schnell reagiert
und – wie versprochen – noch vor Ende des Sommers ein Maßnahmenpaket
vorgelegt. Auch die 460 im Begutachtungsverfahren abgegebenen
Stellungnahmen seien berücksichtig und Ausnahmeregelungen etwa für
die Jägerschaft und Schützenvereine eingearbeitet worden. Der legale
Waffenbesitz bleibe somit weiterhin möglich, bei gleichzeitiger
Stärkung des Sicherheitsaspekts für die Bevölkerung, so Gödl. Den
Freiheitlichen hielt er entgegen, dass es ihr wichtigstes
Handlungsmotiv sei, gegen die Regierung zu agieren, ohne auf die
Interessen der Bevölkerung zu achten. Die FPÖ handle laut Gödl zu
„100 % aus Parteitaktik und zu 0 % aus Verantwortungsbewusstsein“.

Von einem „Teamwork auf höchstem Niveau“ sprach Margareth Falkner
(ÖVP). Man werde nicht jede Bluttat mit der Novelle verhindern, aber
das von Schusswaffen ausgehende Risiko verringern können. Bettina
Zopf (ÖVP) zeigte sich besonders über die „praktikablen“
Ausnahmeregelungen für die Jägerinnen und Jäger erfreut.

SPÖ: Verschärfung war „längst überfällig“

Kein bürokratischer Aufwand wiege so schwer, wie der Verlust
eines Menschenlebens, gab Maximilian Köllner (SPÖ) zu bedenken. Ziel
müsse es sein, die Anzahl an legalen und illegalen Schusswaffen zu
reduzieren, um auch die Anzahl der Opfer zu verringern. Acht von zehn
Österreicherinnen und Österreichern seien laut Umfragen ebenfalls für
die Verschärfung des Waffenrechts. Der FPÖ hielt Köllner vor, Waffen
mit Freiheit zu verwechseln.

Die Verschärfung des Waffenrechts sei „längst überfällig“, meinte
auch Sabine Schatz (SPÖ) und verwies auf die Gefahr die etwa für
Frauen von Schusswaffen im sozialen Nahbereich ausgehe. Die FPÖ sei
die einzige Partei, die „den Schusswaffenbesitz und damit auch deren
Gebrauch weiter verharmlost“, was einen „Schlag ins Gesicht aller
Opfer“ darstelle. Julia Herr fragte in Richtung FPÖ, ob sie eher
Waffen oder Menschen schützen möchte und, ob sie von „der
Waffenlobby“ gesponsert werde. Ähnliches vermutete ihre
Fraktionskollegin Melanie Erasim.

Philip Kucher (SPÖ) zeigte sich enttäuscht ob des
„parteipolitischen Hickhacks“, obwohl es angezeigt wäre, nach dem
Amoklauf gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Er fragte die
Freiheitlichen was noch passieren müsse, damit auch sie die
Notwendigkeit der Verschärfung des Waffengesetzes einsehen. Bei
Ausländern poche die FPÖ stets auf den Sicherheitsaspekt, bei
Schusswaffen „pfeift man drauf“, drückte Kucher sein Unverständnis
aus.

NEOS: FPÖ „suhlt sich in Verantwortungslosigkeit“

Die Bundesregierung habe „schnell geliefert“ und „ausgewogen“ in
das Waffenrecht eingegriffen, zeigte sich Douglas Hoyos-
Trauttmansdorff zufrieden. Wer verantwortungsvoll mit Schusswaffen
umgehe, habe auch weiterhin die Möglichkeit, solche zu besitzen.
Gegen illegalen Waffenbesitz würden auch bereits jetzt Maßnahmen
ergriffen, widersprach er der FPÖ. Es gebe keinen Kritikpunkt, der
verantwortungsbewusste Politiker dazu bewegen könne, gegen die
Verschärfung zu stimmen, so Hoyos-Trauttmansdorff.

Auch Sophie Marie Wotschke (NEOS) betrachtete das Stimmverhalten
der Freiheitlichen als „reichlich absurd“. Die FPÖ votiere „rein aus
Prinzip“ gegen die in einem „schnellen aber ordentlichen Prozess“
entstandene Novelle. Mit den Ausnahmereglungen für Miliz-Angehörige
seien sogar Stellungnahmen seitens der FPÖ eingearbeitet worden, so
Wotschke. Doch diese „suhle“ sich lieber in Verantwortungslosigkeit.
Martina von Künsberg Sarre (NEOS) ging auf Maßnahmen ein, die die
Bundesregierung im Schulbereich umgesetzt habe, um Taten wie den
Amoklauf von Graz künftig zu verhindern.

Grüne: Novelle setzt nur „Minimalforderungen“ um; privater
Waffenbesitz muss zur „absoluten Ausnahme“ werden

Respektlosigkeit den Opfern des Amoklaufs gegenüber warf Leonore
Gewessler (Grüne) der FPÖ vor. Österreich könne sich „eines der
laschesten Regelwerke“ für den Waffenbesitz nicht länger erlauben.
Auch die Bundesregierung habe nach dem Amoklauf „viel zu schwach
reagiert“ und lediglich „kosmetische Änderungen“ vorgeschlagen. Über
den Sommer habe sie jedoch „eingesehen“, dass zumindest die
„offensichtlichsten Fehler“ – wie die fehlende psychologische Testung
bei Kategorie C-Waffen – korrigiert werden müsse. Trotzdem habe man
nun lediglich „die Minimalforderungen“ umgesetzt, so Gewessler, die
das Waffenrecht „noch lange nicht am Ziel“ sah.

Ähnlich sah dies Alma Zadić (Grüne), denn ihrer Meinung nach
solle niemand eine Waffe besitzen, „der keine braucht“. Aber auch sie
sah „deutliche Verbesserungen“ gegenüber der aktuellen Rechtslage, in
der eine Waffe so leicht zu erwerben sei, „wie eine Flasche Schnaps“.

Die Bundesregierung habe die Verschärfung „nicht aus Einsicht,
sondern aus Zwang“ beschlossen, meinte Meri Disoski (Grüne). Die zehn
„ausgelöschten“ Menschenleben im Juni seien nur die bislang
„sichtbarste Wunde in einer viel größeren Blutspur“, verwies sie auf
etwa 40 Femizide in den letzten fünf Jahren. Disoski stellte die
Frage in den Raum, was das über den Wert des Lebens von Frauen
aussage und plädierte dafür, Waffenbesitz von Privatpersonen zur
„absoluten Ausnahme“ zu machen.

Es habe erst hunderte getötete Frauen und einen Amoklauf
gebraucht, damit es der ÖVP „dämmert“, dass etwas getan werden müsse,
meinte Agnes Sirkka Prammer. Doch auch sie sah in der Novelle „nur
den ersten Schritt“. Österreich müsse nämlich ein Land werden, wo
„Freiheit von Waffen und nicht für Waffen“ herrsche, so Prammer.

Kernpunkte der Novelle des Waffengesetzes

Mit der Gesetzesänderung soll das Mindestalter für den Besitz von
Schusswaffen angehoben werden – bei Kategorie B-Waffen von 21 auf 25
Jahre, bei Waffen der Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Für den Erwerb
letzterer soll künftig eine Waffenbesitzkarte oder ein Waffenpass
erforderlich sein. Vorgesehen sind zudem klinisch-psychologische
Gutachten nicht nur bei Erstantrag, sondern auch nach einer
fünfjährigen Probephase, verpflichtende Explorationsgespräche sowie
regelmäßige Überprüfungen der Zuverlässigkeit. Auch eine Verlängerung
der „Abkühlphase“ beim Erwerb von Schusswaffen auf vier Wochen und
ein verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden sind geplant.

Die Novelle enthält zudem strengere Vorgaben zur Bekämpfung des
illegalen Waffenhandels, beim Verkauf und Verleih sowie bei
Waffenverboten und Strafdrohungen. Nach dem Begutachtungsverfahren
wurden unter anderem Ausnahmen für Jägerinnen und Jäger,
Sportschützen, Vereine und Ausbildungszwecke spezifiziert,
gleichzeitig weitere Verschärfungen bei Waffenverboten und
Munitionserwerb vorgenommen.

Mit einem im Plenum eingebrachten Abänderungsantrag der
Koalitionsparteien sind weitere Verschärfungen für die Verhängung von
Waffenverboten in sozialen Nahräumen vorgesehen. Die Waffenbehörde
soll bereits im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens eine Vorprüfung
für ein Verbot vornehmen können. Zur Gewährleistung eines raschen
Schutzes im Gefährdungsfall sollen die diesbezüglichen
Verständigungspflichten für Staatsanwaltschaft und Polizei
gleichermaßen gelten. Zudem enthält der Abänderungsantrag Klärungen
bei den Ausnahmeregelungen für die Jägerschaft, Sportschützen und
Sportschützinnen, Schützenvereine und Berufssoldat:innen bezüglich
der Mindestalter und weitet diese Ausnahmen auch auf Offiziere und
Unteroffiziere der Miliz aus.

Mit den per Ausschussantrag vorgeschlagenen Änderungen im
Pyrotechnikgesetz sollen Schreckschusswaffenregelungen künftig auch
für Abschussgeräte pyrotechnischer Signalpatronen gelten.
Minderjährige oder Personen mit Waffenverbot sollen diese binnen
sechs Monaten Berechtigten überlassen müssen. Im
Schusswaffenkennzeichnungsgesetz soll die Kennzeichnungspflicht auf
wesentliche Einzelteile von Schusswaffen ausgeweitet werden. Auch
hierzu brachten die Koalitionsparteien einen Abänderungsantrag ein.
Demnach sollen auch Schusswaffen bzw. wesentliche Bestandteile von
Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden, von
der Regelung erfasst werden. Den Betroffenen soll für die
Kennzeichnung eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des
Gesetzes gewährt werden. (Fortsetzung Nationalrat) wit

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
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