Nationalrat beschließt Umsetzung von EU-Vorgaben für Finanzmärkte

Wien (PK) – Der Nationalrat widmete sich drei Regierungsvorlagen, die
die
Umsetzung von EU-Regularien für die Finanzmärkte betreffen. Mit den
Gesetzesänderungen werden technische Änderungen und europäische
Vorgaben umgesetzt, die zur Stärkung des Kapitalmarkts beitragen,
führte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl aus. Die Beschlüsse
würden mehr Transparenz und Vertrauen schaffen. Es handle sich um
„Gesetze ohne große Schlagzeilen“, fasste Thomas Elian (ÖVP)
zusammen, „die Gesetzesänderungen wirken technisch und sperrig, es
geht darin um das Vertrauen in die Stabilität unseres Finanzsystems
und die Sicherheit von Menschen, die ihr Geld anlegen“. Laut Markus
Hofer (NEOS) handelt es sich um „legistische Leckerbissen für
Kapitalmarktexperten“. Aber: Der Kapitalmarkt sei ein wesentlicher
Teil des österreichischen Wirtschaftssystems. Nina Tomaselli (Grüne)
ging indes auf die Insolvenz der Signa Holding ein und forderte
Konsequenzen.

Einstimmig beschlossen wurden Vorgaben für mehr Transparenz für
Wertpapiermärkte sowie Neuerungen zur EU-Clearinglandschaft. Mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wurden Klarstellungen für den
Bankensektor getroffen. Die FPÖ stimmte aufgrund einer
Fristverkürzung gegen die Novelle. Hubert Fuchs (FPÖ) sah darin
Verschlechterungen für Kleinanleger und Konsumenten.

Die Abgeordneten thematisierten auch die Einleitung des
Defizitverfahrens gegen Österreich sowie die ausgelaufene KIM-
Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungs-Maßnahmen-
Verordnung). Ein Entschließungsantrag der Grünen zur gesetzlichen
Implementierung der Kreditvergaberichtlinien wurde abgelehnt.

EU leitet Defizitverfahren gegen Österreich ein

Gestern wurde gegen Österreich ein Defizitverfahren eingeleitet,
informierte Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl. Dies geschehe
zum dritten Mal. Österreich sei eines von derzeit neun Ländern mit
einem solchen Verfahren. „Wir werden damit sehr gut umgehen können“,
zeigte sie sich überzeugt. Mit dem Doppelbudget seien bereits die
richtigen Grundlagen gelegt worden.

„Die Republik verliert damit einen Teil ihrer Budgethoheit“,
betonte Hubert Fuchs (FPÖ). Es gebe nun eine „Besachwalterung durch
Brüssel“, außerdem warnte er vor einem Imageverlust. Die
Kreditwürdigkeit Österreichs würde leiden. „Sollten wir jemals aus
dem defizitbasierten ÜD-Verfahren herauskommen, würde die EU sofort
ein schuldenbasiertes ÜD-Verfahren gegen die Republik einleiten“,
zeigte sich Fuchs überzeugt.

Das Verfahren sei keine Besachwalterung, hielt Kai Jan Krainer (
SPÖ) entgegen. Berichtspflichten an die EU gebe es immer, sagte
Andreas Ottenschläger (ÖVP). Die Budgethoheit liege weiterhin im
Parlament.

Trotz Auslaufen: Diskussion um KIM-Verordnung geht weiter

Die KIM-Verordnung, die für Immobilienkredite in Österreich galt,
ist Ende Juni 2025 ausgelaufen. Sie legte bestimmte Vergabestandards
für Wohnbaukredite fest. Vorgesehen war eine maximale Beleihungsquote
von 90 %, eine Schuldendienstquote von maximal 40 % und eine maximale
Laufzeit von 35 Jahren.

In der Vergangenheit hätten sich die Immobilienpreise verdoppelt,
während die Einkommen um 50 % gestiegen seien, erklärte Kai Jan
Krainer (SPÖ). Dies habe dazu geführt, dass bei der Neukreditvergabe
90 % der Kredite nicht mehr nachhaltig vergeben wurden. Um mehr
Nachhaltigkeit zu schaffen, sei die KIM-Verordnung eingeführt worden.
Mittlerweile würden wieder 90 % der Kredite nachhaltig vergeben. In
den letzten Monaten sei die Kreditvergabe trotz geltender KIM-
Verordnung um 70 % gestiegen, unterstrich Krainer. Das Problem im
Wohnbau sei nicht die KIM-Verordnung, sondern die hohen Preise,
argumentierte er. Es müsse wieder leistbarer Wohnraum geschaffen
werden.

Zur KIM-Verordnung gebe es eine Vielzahl unterschiedlicher
Meinungen, so Krainer weiter (SPÖ). Die Abgeordneten führten dazu
einen „gepflegten Diskurs“, wie Andreas Ottenschläger (ÖVP) es
nannte. Die ÖVP sprach sich für praxistaugliche Regelungen aus. Die
KIM-Verordnung gebe es nun nicht mehr, stattdessen aber eine
Empfehlung der Finanzmarktaufsicht (FMA), führte Ottenschläger aus.
Die Vorgaben sollten auch praxistauglich sein, kritisierte der
Abgeordnete und machte den Vorschlag, die Höhe des Einkommens der
Haushalte zu berücksichtigen.

Nina Tomaselli (Grüne) wollte die FMA nicht zum Sündenbock machen
lassen und brachte einen Entschließungsantrag ein, darin forderte sie
die gesetzliche Implementierung der Regeln der KIM-Verordnung. Die
Banken hätten in den Jahren vor der Einführung der KIM-Verordnung
viel zu locker Kredite vergeben, so der Antrag. Die
Kreditvergaberichtlinien zu streichen halten die unterzeichnenden
Abgeordneten für unvernünftig. „Das verschafft keinem einzigen
Häuslebauer ein Haus, bringt aber gleichzeitig hohe Risiken für den
Finanzplatz mit sich“, argumentiert Tomaselli in dem
Entschließungsantrag.

Die FMA habe sich Kritik zur KIM-Verordnung anhören können,
bestätigte Barbara Teiber (SPÖ). Trotzdem hielt sie es für gut, dass
die Verordnung durch eine Empfehlung ersetzt wurde. Es brauche „gute
und strenge Regelungen, um soziale Folgekosten zu vermeiden“, sagte
Peter Manfred Harrer (SPÖ).

Mehr Transparenz für Wertpapiermärkte

Die beschlossenen Änderungen im Börse- und
Wertpapieraufsichtsgesetz sollen die Transparenz an den
Wertpapiermärkten erhöhen, um Anreize für mehr
Investitionstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union zu schaffen.
Vereinfacht werden insbesondere der Grenzwert für die Ausnahme von
der Vorhandelstransparenz von Eigenkapitalinstrumenten. Der bisherige
„double volume cap mechanism“ wird durch eine einzelne Schwelle
ersetzt. Zur stärkeren Vereinheitlichung der Vor- und
Nachhandelstransparenz wird der Ermessensspielraum der zuständigen
Behörden hinsichtlich der Aufschübe von Veröffentlichungen
abgeschafft. Darüber hinaus passt der umfassende Gesetzesentwurf
bereits bestehende Strafbefugnisse der Finanzmarktaufsicht an die
neuen bzw. geänderten Transparenzverpflichtungen der betroffenen
Unternehmen an.

Staatssekretärin Eibinger-Miedl begrüßte die Einrichtung eines EU
-weiten konsolidierten Datenbandes (EU-Consolidated Tape), das einen
zeitnahen und transparenten Zugang zu Marktdaten und damit einen
Gesamtüberblick über die Handelsbedingungen in der gesamten EU für
alle Anleger:innen sicherstellen soll.

Die Novellen machen den Finanzmarkt transparenter und stabiler,
zeigte sich Barbara Teiber (SPÖ) überzeugt. Die FMA werde gestärkt
und bekomme mehr Befugnisse. Im Sinne der Konsument:innen sprach sich
die Abgeordnete für mehr Klarheit und Sicherheit aus. Übermäßige
Berichtspflichten werden angepasst, so Thomas Elian (ÖVP). Zudem gebe
es mehr Eigenverantwortung ohne den Schutz auszuhebeln.

Neuerungen zur EU-Clearinglandschaft

Auch eine weitere Regierungsvorlage zur Umsetzung von EU-Vorgaben
wurde vom Nationalrat einstimmig gebilligt. Ziel der geplanten
Maßnahmen sei es, die EU-Clearinglandschaft attraktiver und
widerstandsfähiger zu machen, die strategische Autonomie der EU zu
unterstützen und die Finanzstabilität zu wahren, wird in den
Erläuterungen festgehalten. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
zielen darauf ab, die Aufsicht über zentrale Gegenparteien zu stärken
und Zulassungsverfahren zu vereinfachen. Ebenso soll die Abwicklung
und Abwicklungsdisziplin von Wertpapiertransaktionen vereinfacht und
eine effiziente Aufsichtsstruktur geschaffen werden. Dazu sollen die
Strafbestimmungen im Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz (ZGVG)
erweitert, die Obergrenzen für das Ausfallrisiko geändert, das
Konzentrationsrisiko verringert und eine effizientere
Aufsichtsstruktur bezüglich der Lieferungs- und
Abwicklungsdienstleistung geschaffen werden.

Klarstellungen für den Bankensektor

„Wichtige und dringende Klarstellungen für die österreichische
Bankenlandschaft“ will die Regierung schließlich im Sanierungs- und
Abwicklungsgesetz sowie im Immobilien-Investmentfondsgesetz
vornehmen. So sollen in Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben
Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen dazu verpflichtet werden,
eine Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähige
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Damit sollen die Verlustabsorption,
Rekapitalisierung und Abwicklungsfähigkeit verbessert werden, ohne
dass dabei öffentliche Mittel eingesetzt werden. Die FMA wird eine
Strafbefugnis für den Fall erhalten, dass ein Rechtsträger gegen das
Verbot des sogenannten „payment for order flow“ verstößt, informierte
die Staatssekretärin.

Geändert werden auch die Mindestbehaltefrist und die
Rückgabefrist. Die besondere Veröffentlichungsfrist von einem Jahr
entfällt, kritisierte Hubert Fuchs (FPÖ). Stattdessen wird die
allgemeine Veröffentlichungsfrist von drei Monaten gelten. Fuchs
argumentierte mit der Verkürzung der Schutzfrist und erklärte damit
die Ablehnung seiner Fraktion.

Immobilieninvestmentfonds seien wichtige und zentrale Instrumente
am Finanzmarkt, unterstrich Christoph Pramhofer (NEOS). In der Praxis
habe sich gezeigt, dass kleine Anleger das Geld abziehen. Um ihnen
die Flexibilität zu geben, werde nun die Novelle umgesetzt. Durch die
Verkürzung der Frist von einem Jahr auf drei Monate werde die
Reaktionsfähigkeit gestärkt, sagte Pramhofer.

Wenn eine Bank ins Wanken gerate, sollen die Verluste erst intern
abgefangen werden, erklärte Maximilian Köllner (SPÖ). Bei der
Bankenabwicklung dürfe es keine „Graubereiche“ geben, unterstrich
Thomas Elian (ÖVP). Markus Hofer (NEOS) machte sich für die zweite
Säule der Altersvorsorge stark. In diesem Sinne brauche es eine
Stärkung des Kapitalmarkts, betonte er. (Fortsetzung Nationalrat) gla

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