Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute die Einführung der Teilpension
beschlossen.
Ältere Beschäftigte können damit ab nächstem Jahr in Teilzeit
arbeiten und parallel dazu bereits einen Teil ihrer Pension beziehen.
Voraussetzung ist, dass sie schon pensionsberechtigt sind.
Einschränkungen wird es im Gegenzug bei der Altersteilzeit geben.
Damit die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder laufen, wurde mit dem
Gesetzespaket außerdem ein „Nachhaltigkeitsmechanismus“ verankert.
Die Änderungen wurden in Dritter Lesung mit der Mehrheit der
Koalitionsparteien beschlossen. In Zweiter Lesung hatten auch die
Grünen für jene Teile des Pakets gestimmt, die die Einführung der
Teilpension betreffen. Ein Rückverweisungsantrag der Grünen, mit dem
sie den Antrag noch einmal im Sozialausschuss diskutieren wollten,
blieb in der Minderheit.
Regelungen zu Teilpension, Altersteilzeit und
Nachhaltigkeitsmechanismus
Ziel der Teilpension ist es, Menschen länger im Arbeitsleben zu
halten. Wer pensionsberechtigt ist, also etwa Anspruch auf eine
Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension hat, und Teilzeit
weiterarbeitet, kann demnach ab 2026 parallel zum Gehalt bereits
einen Teil seiner Pension beziehen. Wie hoch die Teilpension
ausfällt, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Überdies sind
die gesetzlichen Abschläge zu berücksichtigen. Der restliche
Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt
berechnet, wobei auch hierfür die allgemeinen Abschlags- und
Zuschlagsregeln gelten.
Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension kommen auch
Einschränkungen bei der Altersteilzeit: Das Altersteilzeitgeld als
Lohnausgleich wird älteren Beschäftigten künftig nur noch für maximal
drei Jahre zustehen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf
eine Teilpension hat, wird es grundsätzlich gestrichen. Das bedeutet,
dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension ab 2029
frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 in eine
staatlich geförderte Altersteilzeit gehen werden können. Neu ist
überdies ein Verbot, während der Altersteilzeit eine bezahlte
Nebenbeschäftigung aufzunehmen.
Der ebenfalls beschlossene „Nachhaltigkeitsmechanismus“
verpflichtet die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem, sollte
der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten werden.
Mittels Abänderungsantrag haben die Koalitionsparteien im Plenum
noch Klarstellungen und Präzisierungen vorgenommen. So wurde etwa
klargestellt, dass für den Anspruch auf eine Teilpension nicht nur
die Arbeitszeit reduziert werden muss, sondern auch keine
selbstständige Tätigkeit vorliegen darf. Liegt bereits ein
Pensionsbescheid vor, ist ein Antrag auf eine Teilpension nicht mehr
möglich. Auch während einer befristeten Teilzeitvereinbarung ist ein
solcher unzulässig. Ebenso kann die Höhe der Teilpension nachträglich
nicht mehr geändert werden, etwa durch eine weitere
Arbeitszeitreduktion. Wer bereits in Teilpension ist, kann außerdem
keine Invaliditätspension mehr in Anspruch nehmen oder
Rehabilitationsgeld beziehen. Adaptierungen wurden weiters bei den
anzuwendenden Erhöhungsprozentsätzen im Falle des Wegfalls einer
Teilpension vorgenommen. Laut Verena Nussbaum (SPÖ) handelt es sich
um technische Änderungen, die im Zuge der Begutachtung eingemeldet
wurden.
Für Arbeitslose, die an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen und
diese (vorübergehend) unterbrechen müssen, sieht das Gesetzespaket
Erleichterungen bei den Meldepflichten vor. Außerdem wird in Reaktion
auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur
Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann gebühren, wenn sich
der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in
Österreich aufhalten. Ein ergänzender, mehrheitlich angenommener,
Gesetzesantrag stellt das auch für den GSVG- und den BSVG-Bereich
sicher. Miterledigt wurde ein Antrag der Grünen für eine
Härtefallregelung für Personen, die ihre Bildungskarenz unterbrechen
mussten.
Koalition sieht „große Reform“ und „historischen Tag“
Das Ziel der Bundesregierung sei, das faktische
Pensionsantrittsalter anzuheben, betonte Sozialministerin Korinna
Schumann. Die Teilpension sei ein wichtiger Mechanismus dafür und
gebe den Menschen die Chance für einen gleitenden Übergang von der
Beschäftigung in die Pension. Die Altersteilzeit werde mit dem neuen
System harmonisiert. Der verankerte Nachhaltigkeitsmechanismus sei
wichtig, um die Kosten für die Pensionszahlungen zu beobachten. Sie
gehe davon aus, dass der Pfad eingehalten wird und damit keine
weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen, betonte Schumann.
Die Regierung habe sich darauf geeinigt, keine Pensionen zu
kürzen, in die bestehenden Pensionen nicht einzugreifen und das
gesetzliche Pensionsantrittsalter nicht auf über 65 Jahre anzuheben,
hielt Josef Muchitsch (SPÖ) fest. Die Teilpension sei ein gutes
Instrument für jene, die im Alter nicht mehr voll arbeiten können,
aber auch noch nicht komplett aussteigen möchten. Auch Personen in
der Langzeitversichertenregelung werden Anspruch darauf haben,
stellte er klar. Barbara Teiber (SPÖ) erläuterte mit Blick auf die
Änderungen bei der Altersteilzeit, dass auch aktuell die
durchschnittliche Dauer bereits unter drei Jahren liege. Wichtig sei
die Planbarkeit, die mit ausreichenden Übergangsbestimmungen gegeben
sei. Teiber zeigte sich verärgert über Forderungen von Vertretern der
Wirtschaft oder der Industriellenvereinigung zu Arbeiten bis 70. Wenn
es um Chancen für ältere Arbeitnehmer:innen geht, nahm Verena
Nussbaum (SPÖ) insbesondere die Unternehmen in die Pflicht, diese
auch anzustellen oder in Beschäftigung zu halten.
August Wöginger (ÖVP) sprach ebenso wie Andreas Haitzer (SPÖ) von
der „größten Pensionsreform der letzten 20 Jahre“. Während Haitzer
die Reform unter Wolfgang Schüssel aber als die „schlimmsten
Verschlechterungen im Pensionssystem“ bezeichnete, bewertete Wöginger
diese positiv. Auch damals im Jahr 2003 sei ein
Nachhaltigkeitsmechanismus beschlossen worden. Dieser sei notwendig,
um die Pensionen nachhaltig zu sichern, falls sich die Parameter zu
stark verändern, so Wöginger. Solange das faktische
Pensionsantrittsalter nicht angehoben und die Beschäftigungsquote der
60- bis 65-Jährigen nicht gesteigert sei, „reden wir nicht über eine
Anhebung des gesetzlichen Antrittsalters“, versicherte Wöginger. Die
Teilpension bezeichnete er als Win-Win-Situation. Für den Herbst
kündigte er noch ein Älteren-Beschäftigungspaket und eine steuerliche
Änderung für Arbeiten im Alter an. Auch Michael Hammer (ÖVP) legte
dar, dass die ÖVP das faktische und nicht das gesetzliche
Antrittsalter erhöhen will. Heike Eder und Elisabeth Scheucher-
Pichler (beide ÖVP) betonten, dass es um Generationengerechtigkeit
gehe und auch jüngere Menschen davon profitieren, wenn ältere
Personen und ihr Wissen länger im Betrieb bleiben. Auch Bettina Zopf
und Klaus Lindinger (beide ÖVP) äußerten sich positiv zum
Gesetzespaket.
Von einem „historischen Tag“ sprach Yannick Shetty (NEOS). Der
heutige Schritt ist für ihn aber nur ein Anfang und nicht das Ende
der Reformen im Pensionsbereich. Das österreichische Pensionssystem
sei ein gutes System gewesen, hänge aber direkt mit der
demografischen Entwicklung zusammen. Weil immer weniger junge
Menschen die Pensionen von immer mehr älteren Menschen finanzieren
müssten, sei mittlerweile ein enorm hoher Zuschuss aus dem Budget
notwendig. Der Nachhaltigkeitsmechanismus habe zum Ziel, diese
Zuzahlungen zu senken mit einem Ausgabendeckel, jährlichen Berichten
der Sozialministerin und – bei Überschreitung des vereinbarten Pfades
– harten Maßnahmen. Johannes Gasser (NEOS) kritisierte, dass in den
vergangenen Jahren nicht-gegenfinanzierte Pensionsmaßnahmen gesetzt
worden seien. Damit sei jetzt Schluss. Auch Sophie Marie Wotschke (
NEOS) sprach von einem „guten Tag für sichere Pensionen, vor allem
für uns Junge“.
Grüne für Teilpension, FPÖ gegen gesamtes Paket
Die Grünen konnten Teilen des Gesetzespaket etwas abgewinnen. Die
Teilpension sei vermutlich die intelligenteste Form, Pension und
Arbeit miteinander zu verbinden, sagte Markus Koza (Grüne). Sie sei
altersgerecht und begrüßenswert. Die Einschränkungen bei der
Altersteilzeit kritisierte er aber scharf. Die Altersteilzeit soll
Arbeitnehmer:innen bis zum Pensionsantrittsalter gesund in
Beschäftigung halten, die Teilpension sei für altersgerechtes
Arbeiten nach dem Antrittsalter gedacht, legte er da. Eine Verkürzung
der Altersteilzeit für alle konterkariere aus seiner Sicht das Ziel,
Menschen lange in Beschäftigung zu halten. Sichere Pensionen werde
man nicht „über den x-ten Nachhaltigkeitspapiertiger“ erreichen,
sondern über eine hohe Beschäftigung, gute Einkommen und Maßnahmen,
die Menschen länger im Berufsleben halten. Ralph Schallmeiner (Grüne)
warnte davor, dass das von der Regierung angekündigte Paket für
Arbeiten im Alter ein Konkurrenzsystem für die Teilpension werden
könnte. Er sprach sich stattdessen für eine weitere Stärkung der
Teilpension aus.
Gänzlich ablehnend äußerte sich die FPÖ. Peter Wurm (FPÖ) sah
sowohl in der Teilpension als auch in den Einschränkungen der
Altersteilzeit Verschlechterungen für die Betroffenen. Auch den
Nachhaltigkeitsmechanismus kritisierte er. Aus seiner Sicht werde es
in die Richtung gehen, dass das Pensionsalter erhöht werde. Das hätte
man verhindern können, zeigte er sich überzeugt und schlug etwa
Einsparungen bei Luxuspensionen und der Zuwanderung vor. Dass die
Sozialdemokratie in der Pensionsfrage den „Steigbügelhalter“ für ÖVP
und NEOS spiele, halte er für „sehr bedenklich“, so Wurm. Auch für
Dagmar Belakowitsch (FPÖ) laufe der Nachhaltigkeitsmechanismus auf
ein gesetzliches Pensionsantrittsalter von 70 Jahren hinaus. Sie
zeigte sich überzeugt, dass die ÖVP das Antrittsalter hinaufschrauben
wolle und kündigte „massivsten Widerstand“ an. Andrea Michaela
Schartel (FPÖ) bezeichnete die Änderungen als „unfair“. Die Maßnahmen
würden nur schaden, das Budget aber nicht sanieren, meinte sie. (
Fortsetzung Nationalrat) kar
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