Nationalrat beschließt AVG-Novelle zur Beschleunigung von Großverfahren

Wien (PK) – Behörden werden künftig schon ab 50 Beteiligten die
verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können.
Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden weitere
Maßnahmen gesetzt, um aufwendige Verwaltungsverfahren zu
beschleunigen. Für die von der Regierung vorgeschlagenen Anpassungen
zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) gab es heute im
Nationalrat einhellige Zustimmung. Großverfahren würden damit
kostengünstiger, digitaler und schneller werden, hielt der zuständige
Staatssekretär Alexander Pröll fest.

Zudem haben sich die Abgeordneten mehrheitlich für die
Evaluierung bestehender Medienförderungen ausgesprochen. Darauf
aufbauend soll eine einheitliche Förderstrategie finalisiert werden,
wobei der Fokus auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit,
Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt liegen soll. Ihr Ziel ist es,
den österreichischen Medienstandort resilient zu machen. Die
Opposition ist allerdings skeptisch. So ortet die FPÖ eine Schwächung
kritischer Medien durch die Regierungspläne. Den Grünen geht es
hingegen nicht schnell genug. Sie drängen angesichts der
„verheerenden Situation“ der heimischen Medien auf rascheres Handeln.

Beschleunigung von Großverfahren

Die einstimmig angenommene Novelle zum AVG zielt darauf ab,
Großverfahren zu beschleunigen und kostengünstiger zu machen. So wird
die zuständige Behörde künftig bereits ab 50 Beteiligten die
verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können.
Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden
verschiedene Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung gesetzt. Dazu
gehört etwa die Möglichkeit der Behörde, gleichzeitig mit der
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung eine Frist für weitere
Vorbringen zu setzen. Zudem wird die Behörde für Teilbereiche einer
Sache den Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären können. Auch die
Kundmachung von Edikten wird neu geregelt und die sogenannte
„Ediktalsperre“, die derzeit Verlautbarungen während typischer
Urlaubszeiten untersagt, aufgehoben. Zudem wurde eine Bestimmung in
den Gesetzentwurf eingebaut, die die Heranziehung nicht-amtlicher
Sachverständiger bei Verwaltungsverfahren und Verfahren vor
Verwaltungsgerichten erleichtert. Auch das soll zu einer
Verfahrensbeschleunigung führen.

Für Michael Schilchegger (FPÖ) handelt es sich trotz der
Zustimmung seiner Fraktion um eine „Mini-Novelle“, die aktuell nur 28
Großverfahren betreffe und laut den Erläuterungen nur rund 170.000 Ꞓ
an jährlichen Einsparungen bringen würde. Dagegen werde „das Problem
der massenhaften Asylzuwanderung“ von der Bundesregierung ignoriert,
welches „das Hundertfache an Belastungen“ für die Behörden bringen
würde. Markus Tschank (FPÖ) sprach von einem „grundsätzlich richtigen
Schritt“, sah aber etwa den Entfall der Ediktalsperre in der Urlaubs-
und Weihnachtszeit kritisch.

Grünen-Abgeordnete Alma Zadić teilte das Anliegen der
Effizienzsteigerung und der Verfahrensbeschleunigung. Es sei aber
nicht klar, ob man dies durch die gesetzten Maßnahmen erreichen
könne. Zudem dürfe es zu keiner Aushöhlung von Parteirechten und zur
Herabsetzung von Umwelt- und Klimaschutzstandards kommen.

Obwohl die Anzahl der Großverfahren nicht besonders hoch sei,
hätten diese oftmals erhebliche Bedeutung, entgegnete Muna Duzdar (
SPÖ) der FPÖ-Kritik. Es handle sich um einen „Meilenstein der
Infrastrukturentwicklung in Österreich“, der nicht zulasten des
Rechtsschutzes gehe. Gerade in der angespannten budgetären Lage
dürften etwa große staatliche Projekte nicht „auf die lange Bank
geschoben werden“. Dem schloss sich Selma Yildirim (SPÖ) an. Ziel sei
eine Verfahrensbeschleunigung unter Einhaltung aller Grundsätze des
AVG.

„Weniger Bürokratie – mehr Fortschritt, so lautet die Devise“,
betonte Wolfgang Gerstl (ÖVP), der die AVG-Novelle als einen
„zentralen Baustein für die Modernisierungsoffensive bei
Großverfahren“ bezeichnete. Durch klare Fristen könnten zudem
Verfahren nicht mehr langfristig „verzettelt“ werden. Das sah Gerstls
Fraktionskollege Jakob Grüner ähnlich, der von einer „schlauen und
wichtigen Maßnahme“ sprach. Man setze Verfahrensverschleppungen ein
Ende und mache Österreich wettbewerbsfähiger, ohne den Rechtsstaat
einzuschränken.

Auch für Nikolaus Scherak (NEOS) handelt es sich trotz der
niedrigen Anzahl an Großverfahren um eine volkswirtschaftlich
sinnvolle Maßnahme. Man schaffe dadurch Erleichterungen für
Projektwerber, die Verwaltung und die Unternehmen. Michael Bernhard (
NEOS) zeigte sich über das „Signal für Entbürokratisierung“ erfreut.
Besonders hervorzuheben seien die Erleichterungen bei den nicht-
amtlichen Sachverständigen.

Staatssekretär Alexander Pröll sprach vom „Zünden des
Verfahrensturbos für Großverfahren“, mit dem er sich raschere,
günstigere, effizientere und digitalere Großverfahren erwarte. Das
betreffe etwa Projekte der Energiewende und den Bahn-, Straßen- und
Stromnetzausbau ab Anfang 2026.

Evaluierung der Medienförderung

Das Thema Medienförderung beschäftigt die Politik schon seit
geraumer Zeit. Heimische Medienhäuser stehen unter zunehmendem
wirtschaftlichem Druck, weil immer mehr Werbegelder zu
internationalen Plattformen abfließen. Zuletzt sind auch die
Regierungsinserate stark zurückgegangen. Der für Medien zuständige
Vizekanzler Andreas Babler hat daher bereits vor längerem neue
Förderschienen angekündigt. In dem Koalitionsparteien vorgelegten
Entschließungsantrag sollen nun zunächst die bestehenden
Medienförderungen evaluiert werden. Aufbauend auf dieser Analyse soll
dann eine einheitliche Förderstrategie finalisiert werden, wobei der
Fokus laut dem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien auf
Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und
Medienvielfalt liegen soll. Ihr Ziel ist es, den österreichischen
Medienstandort resilient zu machen.

Der Antrag sei „ein entschlossener Schritt zur Stärkung der
heimischen Medien in Zeiten von Desinformation und gezielten
Angriffen auf die demokratische Kultur“, unterstrich Vizekanzler
Andreas Babler im Nationalrat. Trotz der hohen Förderungen würde das
Geschäftsmodell der Medien aktuell stark unter Druck geraten. Für
eine grundlegende Reform brauche es eine wissenschaftliche Analyse,
die laut Babler in den nächsten Wochen stattfinden soll.

„Wir wollen Qualitätsjournalismus sichern, damit Macht
kontrolliert und Öffentlichkeit informiert wird“, betonte Klaus
Seltenheim (SPÖ). Es gehe um die Stärkung der Medienvielfalt und man
wolle auch für kleinere Häuser und Startups digitale Angebote
ermöglichen. Auch der Rechnungshof habe eine Analyse der
Medienförderung, eine Harmonisierung, mehr Transparenz und die
Öffnung für neue Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer empfohlen. Dem
schloss sich Sabine Schatz (SPÖ) an. Man unterstreiche dieses
Ansinnen mit dem vorgelegten Entschließungsantrag, wobei es vor allem
auch um die Ziel- und Treffsicherheit der Medienförderung gehe. Sie
sei überzeugt, dass man dadurch die Pressefreiheit „als wesentliche
Säule der Demokratie“ unterstütze, so Schatz.

Nico Marchetti (ÖVP) bezeichnete freie Medien als „Infrastruktur
der Demokratie“, weshalb die Unterstützung von Vielfalt, Seriosität
sowie der regionalen Verankerung Schwerpunkte der Medienförderung
sein müssten. Dazu benötige man eine wissenschaftliche Analyse der
Parameter, die man mit dem heutigen Beschluss sicherstelle.

Gänzlich anders sahen das die Vertreter der FPÖ. Während Michael
Schilchegger kritisierte, dass die Abgeordneten der
Regierungsparteien ihren eigenen Vizekanzler dazu auffordern müssten,
tätig zu werden, ortete Christian Hafenecker eine Schwächung
kritischer Medien durch die Regierungspläne. „Systemmedien“ mit
positiver Berichterstattung sollten im Gegensatz zu abweichenden
Stimmen weiter gefördert werden, so der Vorwurf Hafeneckers. Die
Freiheitlichen stünden für eine „echte Meinungsfreiheit“,
transparente Förderungen und für gleiche Regeln für alle.

Deutliche Kritik an der FPÖ übte NEOS-Mandatarin Henrike
Brandstötter. Diese wolle etablierte Medien als unglaubwürdig
darstellen und Misstrauen mobilisieren, um eigene Narrative
durchzusetzen. Mit dem Antrag nehme man die Kritik des Rechnungshofs
ernst und setze erste Schritte zur Stärkung des Medienmarktes. Die
Vorgängerregierung habe es trotz der starken Erhöhung der Förderungen
verabsäumt, treffsichere Regelungen einzuführen, so Brandstötter.

Sigrid Maurer (Grüne) sprach hingegen von einem „völlig
lächerlichen Antrag“, in dem sich die Regierungsparteien selbst
auffordern würden, eine Studie zu Themen zu machen, „die längst auf
dem Tisch liegen“. Das Ergebnis sei eine weitere Verzögerung der
Reform der Medienförderung, obwohl Vizekanzler Andreas Babler seit
acht Monaten dazu die Möglichkeit gehabt habe.

(Fortsetzung Nationalrat) med

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
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