Oberwart (OTS) – Im heute präsentierten Nationalen Aktionsplan gegen
Gewalt an Frauen
finden sich einige Vorhaben, die die Gewaltschutzzentren in ihren
jährlichen Reformvorschlägen fordern. (
https://www.gewaltschutzzentrum.at/wp-
content/uploads/2025/01/Reformvorschlaege-2025.pdf ):
Sowohl die Forderung nach einem eigenen Straftatbestand
„Fortgesetzte Psychische Gewaltausübung“ als auch jene nach einer
Legaldefinition von häuslicher Gewalt findet sich bereits seit vielen
Jahren in den Reformvorschlägen der Gewaltschutzzentren.
Das Vorhaben der Evaluierung und Verschärfung des
Sexualstrafrechts ist im Nationalen Aktionsplan vage formuliert. Die
Gewaltschutzzentren sehen diesbezüglich die Notwendigkeit einer
Debatte zum Prinzip Consent („Ja heißt ja“) unter Einbindung von
Expert:innen aus Opferschutzeinrichtungen. Dabei kann es nicht bloß
um eine Änderung des Sexualstrafrechts gehen, sondern auch um die
Vermittlung einer geänderten Haltung, was die Zustimmung zu sexuellen
Handlungen betrifft, dies schon ab dem Kleinkindalter.
Die Berücksichtigung der Bedürfnisse von besonders vulnerablen
Gruppen ist ein großes Anliegen der Gewaltschutzzentren, deshalb
werden die geplanten Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit und
Unterstützung für ältere Frauen, Migrant*innen und Menschen mit
Behinderung besonders begrüßt.
Erfreulich ist die umfassende Einbeziehung des Bildungsressorts
in den Nationalen Aktionsplan, weil viele der geplanten Maßnahmen
nicht bloß gesetzliche Änderungen, sondern auch eine Änderung der
gesellschaftlichen Haltung benötigen. Der Bildungsbereich kann dazu
einen wesentlichen Beitrag leisten.
„Der Nationale Aktionsplan enthält einige wichtige Forderungen
sowohl der Istanbul-Konvention als auch der Gewaltschutzzentren.
Gemessen wird sein Erfolg an den umgesetzten Maßnahmen werden. Vor
allem hinsichtlich des flächendeckenden Ausbaus von Gewaltambulanzen
zur gerichtsverwertbaren Beweissicherung braucht es eine rasche
Lösung. Die Ausbildung von Gerichtsmediziner:innen zu forcieren ist
wichtig, bis diese aber tatsächlich in ausreichender Zahl vorhanden
sein werden, wird man wohl auf telemedizinische Systeme bauen
müssen“, meint Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbands der
Gewaltschutzzentren.