Nach Klage der AK Gmunden: Pflegegeld für fünfjähriges Mädchen von Stufe 2 auf Stufe 3 erhöht

Linz (OTS) – Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt bei ihren
Serviceleistungen
ganz bewusst auf Wohnortnähe. Das kam auch der Familie eines
fünfjährigen Mädchens aus dem Bezirk Gmunden zugute. Sie erhielt nach
einer Klage der Arbeiterkammer ein höheres Pflegegeld. „ Wir bieten
unseren Mitgliedern die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in
ihrer Region zu holen “, sagt AK-Präsident Andreas Stangl und
ergänzt: „ Beim Pflegegeld unterstützen wir unsere Mitglieder auch
dann, wenn es um nahe Angehörige geht. Das zeigt auch der Fall des
fünfjährigen Mädchens, dessen Mutter sich an uns gewandt hat. “

Die Mutter eines jungen Mädchens aus dem Bezirk Gmunden stellte einen
Antrag auf Pflegegeldbezug, weil ihre Tochter an einem
Entwicklungsrückstand mit Verdacht auf eine angeborene, unheilbare
neurologische Störung leidet und intensiv betreut werden muss. Die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erkannte zunächst die
Pflegegeldstufe 2 an. Diese Einstufung kam der Mutter zu niedrig vor.
Sie suchte daher die AK-Bezirksstelle Gmunden auf, die für sie vor
Gericht ging. Ein gerichtliches Gutachten stellte fest, dass der
Pflegebedarf mehr als 120 Stunden pro Monat beträgt. Das Arbeits- und
Sozialgericht entschied daher, dass das Pflegegeld rückwirkend auf
Stufe 3 erhöht werden muss.

AK-Präsident Stangl rät den Mitgliedern, sich bei Verdacht auf
falsche Pflegegeldeinstufung umgehend an die AK zu wenden: „ Unsere
Zentrale in Linz und die 14 Bezirksstellen unterstützen unsere
Mitglieder bei Fragen zu Pflegegeld. Wir begrüßen die seitens des
Verwaltungsrates beschlossenen neuen Richtlinien für medizinische
Begutachtungen. Dieser Fall zeigt aber, dass es weiterhin hohen
Handlungsbedarf gilt. Es kann nicht sein, dass laufend falsche
Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um
angemessene Einstufungen zu erzielen. “