Nach Asbest-Vorfällen im Burgenland: Stadt Wien hat umgehend neues Prozedere eingeführt

Wien (OTS) – Der Schutz der Gesundheit der Wiener Bevölkerung sowie
die sichere
Nutzung der Straßeninfrastruktur haben für die Stadt Wien oberste
Priorität. „Die von Greenpeace vorgebrachten Hinweise auf mögliche
Asbestbelastung auf Straßen werden von der Stadt Wien
selbstverständlich ernst genommen und sorgfältig geprüft, es wird
allen Hinweisen nachgegangen“, hält der stellvertretende Leiter der
MA 28, Wolfgang Ablinger, fest.

Aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und
einschlägigen technischen Regelwerke ist der Einbau asbesthaltiger
Materialien im Straßenbau unzulässig. Die Stadt Wien hat bereits vor
einigen Wochen – im Zuge des Bekanntwerdens der Fälle im Burgenland –
ein neues, klares Prozedere eingeführt: Bei jedem Straßenbauprojekt
der MA 28, bei dem ein Straßenaufbruch erfolgt, wird im Rahmen der
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen der bestehende Straßenkörper
auf das Vorhandensein von Asbest hin untersucht. Ebenso wurde ein
runder Tisch einberufen, bei dem alle relevanten Produzenten von
Asphaltmischgut dieses Prozedere erläutert wurde. Zur Erklärung, wie
Asbest überhaupt auf eine Straße gelangen kann, muss man wissen, dass
zur Herstellung von Asphalt u.a. auch Gestein benötigt wird. Asbest
kann natürlicherweise in Gesteinen vorkommen – so wie es bei
Steinbrüchen im Burgenland der Fall war – und so in den Straßenbelag
gelangen.

Bei aktuellen Bauvorhaben der MA 28 kommt kein asbestbelastetes
Gesteinsmaterial zum Einsatz, der Einbau derartiger Materialien kann
ausgeschlossen werden. Die MA 28 hat dennoch entsprechende
Kontrollmaßnahmen im Zuge der Materialprüfung und Bauüberwachung
umgehend verstärkt.

Stadt Wien hat Laboruntersuchung durch akkreditierte Prüfanstalt
veranlasst

Die Stadt Wien – Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) steht
außerdem bereits in engem Austausch mit Greenpeace sowie der MA 22 (
Umweltschutzabteilung der Stadt Wien). Hinsichtlich der gemeldeten
Verdachtsflächen auf Wiener Gemeindegebiet wurden umgehend
umfangreiche Laboruntersuchungen durch eine akkreditierte Prüfanstalt
veranlasst, um das Gefährdungspotenzial sowie eine allfällige
Belastung im Detail fachlich beurteilen zu können.

Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen werden –
sofern erforderlich – umgehend weitere geeignete Maßnahmen zum Schutz
der Wiener Bevölkerung gesetzt. Darüber hinaus steht die MA 28 auch
mit jenen Dienststellen der Stadt Wien im Austausch, die ebenfalls
Asphalt aufbrechen oder einbauen, um eine einheitliche Vorgangsweise
sicherzustellen.

Aufgrund der großen Transportdistanzen zu den mittlerweile
geschlossenen Steinbrüchen im Burgenland ist nach derzeitigem
Kenntnisstand davon auszugehen, dass der Einsatz derart belasteten
Materials im Wiener Stadtgebiet – dessen Straßennetz rund 2.800 km
umfasst – lediglich in einem untergeordneten und kleinräumigen Ausmaß
erfolgt sein könnte.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Asbest insbesondere dann ein
Gesundheitsrisiko darstellt, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet
werden können. Bei fest gebundenen Materialien – wie etwa in intakten
Asphaltbelägen – muss während des Betriebes nicht automatisch von
einer unmittelbaren Gefahr ausgegangen werden.

Die MA 28 begrüßt die eingebrachten Hinweise von Greenpeace und
setzt alles daran, die Sicherheit der Wienerinnen und Wiener
bestmöglich zu gewährleisten.