Wien (OTS) – Man muss es noch einmal ganz deutlich sagen: die
Regierung schreibt
ab 2034 bzw. 2038 (für „Härtefälle“) einen neuen Mindeststandard in
der Schweinehaltung vor, den sie „Gruppenhaltung Neu“ nennt, der aber
in Wahrheit nur eine neue Version eines Vollspaltenbodens ist.
Weiterhin soll der ganze Betonboden mit scharfkantigen Spalten
durchzogen sein, weiterhin kann man in dieses System keine weiche
Einstreu geben, weiterhin sind nur 0,65 m² für ein Schwein bis 85 kg
(!) Platz vorgesehen. Das Gerede von Beschäftigungsmaterial ist auch
nur eine Farce, weil bisher bereits zwei Arten von
Beschäftigungsmaterial vorgeschrieben sind, die aber pro Bucht nur
darin bestehen, dass zwei Holzstückchen an einer Kette von der
Buchtenwand hängen. Wahrlich keine Bereicherung der Lebensqualität.
Diese „Firlefanz-Version“ des Vollspaltenbodens, die sich die
Schweineindustrie nur deshalb hat einfallen lassen, um ein Ende des
Vollspaltenbodens zu verhindern, macht für die Schweine keinerlei
Unterschied.
Um das zu beweisen, hat jetzt eine Tierschützerin 24 Stunden auf
dieser Neuversion des Vollspaltenbodens im Stadtzentrum von Innsbruck
verbracht. Sie weiß, was es bedeutet, 24 Stunden auf dem alten,
klassischen Vollspaltenboden für Schweine zu verbringen, weil sie das
vor einem Jahr ebenfalls in Innsbruck getan hat. Nun hat sie sich dem
neuen Vollspaltenboden ausgeliefert. Und ihr Urteil ist eindeutig:
„Es gibt keinen Unterschied. Der neue ist vom alten Vollspaltenboden
nicht zu unterscheiden, wenn man darauf liegen muss. In beiden Fällen
bekommt man Schmerzen und Hämatome, in beiden Fällen ist an Ruhe und
Entspannung nicht zu denken. Und die Erhöhung des Platzangebots um
sage und schreibe eineinhalb A4-Seiten ist ein Witz, der ebenfalls
nicht zu bemerken ist. Das Schicksal der Mastschweine ist auch nach
2034 bzw. 2038 eine einzige Katastrophe, die einem zivilisierten Land
mit Tierschutz als Staatsziel nicht würdig ist. “
Der VGT fordert die Aufhebung dieses Pseudoverbots des
Vollspaltenbodens und „zurück an den Start“.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)