Wien (OTS) – Der Verfassungsgerichtshof hat nun für den 11.3.2026
eine mündliche
Verhandlung anberaumt um sich mit der Frage von der Verwertbarkeit
von Messengerdienstnachrichten, die von ausländischen
Strafverfolgungsbehörden in Österreich gewonnen wurden, final
auseinanderzusetzen und das Thema eindeutig zu klären. Hintergrund
der spannende Rechtsfrage ist, dass in Österreich eine
Generalüberwachung von Messengerdiensten wie Whatsapp und Signal
nicht erlaubt ist, in anderen EU Staaten jedoch sehr wohl. Aufgrund
der Tatsache, dass dies in der Praxis dazu geführt hat, dass
ausländische Strafverfolgungsbehörden in Österreich zahlreiche
Personen überwacht haben und diese Überwachung in Österreich nicht
zulässig ist, stellt sich nun eine Vielzahl von Fragen, die den Kern
der österreichischen Verfassung betreffen. Der VfGH hat daher eine
Vielzahl an Fragen an die Parteien gestellt, bei denen es zum einen
um die Europäische Menschenrechtskonvention geht, zum anderen um
Fragen des Datenschutzrechts und zuletzt um die grundlegende Fragen
eines fairen Verfahrens. Dies wird die finale Entscheidung sein.