Minderjährige Opfer von Sexualtaten sind ganz besonders schutzwürdig“ – so der Senat des Presserates

Wien (OTS) – Am 6. März 2025 hat sich der Verein StoP mit einer
Beschwerde an den
österreichischen Presserat gewandt, weil die Kronenzeitung
gewaltverharmlosend über einen 48-jährigen Mann berichtete, der die
17-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht hat und
dies mit „Erwachen seines Frühlingsgefühls“ betitelte. Viele
couragierte Personen haben unsere Einschätzung geteilt und ebenfalls
Meldungen eingebracht.

Der Österreichische Presserat setzt sich für verantwortungsvolle
und würdevolle Berichterstattung ein und der Senat hat nach interner
Prüfung bestätigt, dass die Formulierung „beim Täter erwachten
Frühlingsgefühle“, gegenüber dem Opfer des sexuellen Missbrauchs grob
verharmlosend und diskriminierend ist. Und der herabwürdigende und
beleidigende Charakter hätte sowohl der Journalistin als auch der
Redaktion von Anfang an klar sein müssen.

Wir appellieren an die Kronenzeitung diese Entscheidung
anzuerkennen und fordern sie auf, zukünftig bei jeder
Berichterstattung würdevoll, respektvoll, gewaltfrei und
verantwortungsvoll gegenüber Opfern und deren Angehörigen zu
berichten.

Dies gilt für alle Medien in unserem Land, den Medien haben
Verantwortung und sie tragen wesentlich zur Meinungs- und
Bewusstseinsbildung bei. Verantwortungsvolle Berichterstattung wird
auch von der Istanbul Konvention verlangt, die Österreich ratifiziert
hat.

Der Verein StoP bietet diesbezüglich auch Seminare für Journalist
*innen und Redaktionen an.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251003_OTS0046/persoen-
lichkeitsverletzende-formulierung-in-bericht-ueber-sexuellen-
missbrauch-auf-kroneat