Mietpaket für leistbares Wohnen geht in Begutachtung

Wien (OTS) – „Mit dem Mietpaket setzen wir echte Maßnahmen gegen die
Teuerung und
schützen einerseits die Mieter:innen vor extremen Preissprüngen, wie
wir sie in den letzten Jahren erlebt haben. Andererseits schaffen wir
für die Vermieter:innen Transparenz und Sicherheit. Der
Begutachtungsprozess wird nun gestartet, damit das Mietpaket rasch
wirksam werden kann“, so Vizekanzler und Wohnminister Babler.

Vizekanzler und Wohnminister Babler weiter: „Die Preisentwicklung
bei Lebensmitteln und Energie und die hohen Wohnkosten setzen viele
Menschen unter Druck. Diese Last wollen wir ihnen von den Schultern
nehmen. Wir haben die Mieterhöhungen für 2025 gestoppt und sie nun
auch für die kommenden Jahre gedeckelt. Und, das ist mir ein
besonderes Anliegen: Die Mietpreisbremse gilt nun auch für den bisher
ungeregelten Markt. Damit werden Mieterinnen und Mieter nie wieder
mit derartigen Preissprüngen wie in der Vergangenheit konfrontiert.
Gleichzeitig schaffen wir mit längeren Befristungen mehr Sicherheit
und Stabilität. Mit dem heutigen Mietpaket bringen wir Österreich ein
Stück weiter nach vorne.“

Mit dem heutigen Tag startet die zweiwöchige Begutachtungsfrist
bis zum 10. Oktober 2025. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben der
Bundesregierung, die mit dem Mietpaket für leistbares Wohnen erstmals
auch in den ungeregelten Mietmarkt eingreift. In den vergangenen
Jahren sind die Mieten in Österreich regelrecht explodiert. In
Österreich sind die Mieten seit 2010 um über 70 Prozent gestiegen,
die Privatmieten sogar um 80 Prozent. Zum Vergleich: In der Eurozone
erhöhten sich die Mietpreise im Durchschnitt nur um 23,5 Prozent.

5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz:

Mietpreisbremse für alle Mietverträge: Erstmals werden gemeinsame
Regel für Mieterhöhungen von nahezu allen Mietverträgen geschaffen.
Ab 2026 dürfen Mieten nur einmal jährlich erhöht werden. Bei einer
Inflation von über drei Prozent darf der übersteigende Teil nur noch
zur Hälfte weitergegeben werden. Ein Beispiel: Beträgt die Inflation
sechs Prozent, so darf die Miete maximal um 4,5 Prozent steigen.

Die Mietpreisbremse im geregelten Bereich wird verlängert und
ausgeweitet: Richtwert- und Kategoriemieten dürfen 2026 nur um ein
Prozent steigen, 2027 um zwei Prozent. Und die Regelung wird für
Mieten auf Basis des „angemessenen Mietzinses“ ausgeweitet. Ab 2028
gilt im geregelten Bereich dieselbe Regelung wie im ungeregelten.

Verlängerung der Mindestbefristung von drei auf fünf Jahre: Das
gilt für alle neu geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Damit
entschärft die Bundesregierung den Trend kurzer Befristungen und
schafft Planungssicherheit. Ein wichtiger Schritt, denn mittlerweile
sind drei von vier neu abgeschlossenen Mietverträgen im privaten
Bereich befristet.