Linz (OTS) – Der Fall rund um den „Österreichischen Seniorenbund“
offenbart ein
strukturelles Problem im österreichischen Parteiensystem: Ein Verein,
dessen führende Funktionäre, Adresse und Infrastruktur mit jener der
ÖVP-Teilorganisation „Seniorenbund“ übereinstimmten, kann rechtlich
dennoch als vollkommen unabhängig gewertet werden – und damit
Millionen an Corona-Förderungen kassieren, obwohl diese für Parteien
und deren Teilorganisationen ausdrücklich ausgeschlossen waren.
„Wenn ein System so gebaut ist, dass man gleichzeitig Partei und
doch kein Teil der Partei sein kann, dann ist nicht das Urteil das
Problem – sondern das System selbst“ , sagt LAbg. Joachim Aigner, MFG
-OÖ Landesparteiobmann. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hob eine
gegen die ÖVP verhängte Geldbuße von 15.000 Euro auf, da der Verein
nicht ausdrücklich in der Parteisatzung genannt sei. Damit gelte er
nicht als Teilorganisation.
„Hier wurde ein System nach dem Bedarf der Mächtigen geschaffen“,
kritisiert LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann. „Es ist
befremdlich, wie leicht eine parteinahe Struktur wie der Seniorenbund
durch simple Umbenennungen politische Unabhängigkeit erlangen kann –
trotz offenkundiger personeller und struktureller Überschneidungen.“
Die MFG verweist auf die massive Fördersumme: Allein der
oberösterreichische Seniorenbund erhielt knapp 1,9 Millionen Euro –
obwohl Parteiorganisationen davon ausgenommen sind. Der Fall ist noch
nicht abgeschlossen: Das Urteil des BVwG ist nicht rechtskräftig, der
Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) kann binnen sechs
Wochen Revision einlegen.
„Der Fall zeigt, wie das System funktioniert: die Mächtigen
können sich durch rechtliche Konstruktionen Vorteile sichern, wie es
ihnen gerade passt. Ob das Urteil letztlich hält oder nicht, wird
zeigen, ob das System auch bereit ist, Grenzen zu ziehen“, so Aigner
abschließend.