Wien (PK) – Die im vergangenen Jahr beschlossene
Messenger-Überwachung sorgt
weiter für Aufregung. Während Befürworterinnen und Befürworter
argumentieren, dass es zur Vorbeugung von Terrorattacken und anderen
schwerwiegenden verfassungsgefährdenden Angriffen möglich sein muss,
auch auf verschlüsselte digitale Kommunikation zuzugreifen, sehen die
Gegnerinnen und Gegner hohes Missbrauchspotential. Zudem ist ihrer
Meinung nach ein verfassungskonformer Einsatz von Spionagesoftware
auf Handys und anderen Endgeräten nicht möglich. FPÖ und Grüne haben
daher eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, wie
die Abgeordneten Süleyman Zorba (Grüne) und Christian Hafenecker (FPÖ
) in der heutigen Nationalratssitzung bestätigten. Bei den Grünen
sorgen außerdem „vollkommen unzureichende“ Anfragebeantwortungen von
Innenminister Gerhard Karner für Unmut. Sie hatten daher eine
Diskussion darüber im Nationalrat beantragt. Stellung dazu nahm
Karner allerdings nicht selbst, die Regierung war in der Debatte mit
Staatssekretär Jörg Leichtfried vertreten.
Insbesondere geht es den Grünen um ihre Anfragen 3171/J und
3916/J , mit denen sie unter anderem in Erfahrung bringen wollten,
wie weit der Beschaffungsvorgang für die Überwachungs-Software
gediehen ist, ob externe Beraterinnen und Berater hinzugezogen werden
und welche Kosten für die Messenger-Überwachung budgetiert sind. Auch
ob es bereits zu konkreten Kontaktaufnahmen mit Anbietern gekommen
sei, wollte Abgeordneter Süleyman Zorba wissen. Die Antworten des
Ministers fielen allerdings dürftig aus: Mit Hinweis auf
Sicherheitsinteressen verweigerte Karner großteils eine Auskunft.
Auch die jüngste Anfragebeantwortung erhielt keine konkreten
Informationen.
Er habe das Gefühl, dass das Interpellationsrecht der
Abgeordneten „nicht ganz ernst genommen werde“, sagte Zorba dazu im
Plenum. Dabei habe die Koalition bei der Beschlussfassung der
Messenger-Überwachung Transparenz versprochen. Die Antworten Karners
auf die schriftlichen Anfragen seien aber „ein bisschen absurd“ und
„trumpesk“. So werde etwa auf Antworten verwiesen, die Karner nie
gegeben habe. Zorba sieht in diesem Sinn eine „Missachtung des
Parlaments“.
FPÖ und Grüne üben scharfe Kritik an Messenger-Überwachung
Dass die Grünen gemeinsam mit den Freiheitlichen beim
Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Messenger-
Überwachung eingebracht haben, begründete Zorba unter anderem damit,
dass es technisch nicht möglich sei, auf verschlüsselte
Messengerkommunikation zuzugreifen, ohne gleichzeitig andere Inhalte
der Geräte wie private Fotos auszulesen. Zudem sieht er die
Cybersicherheit massiv gefährdet, da Sicherheitslücken bewusst offen
gehalten werden müssten, um Spionagesoftware einsetzen zu können.
Auch sei es in vielen Ländern zu Missbrauch gekommen.
In eine ähnliche Stoßrichtung argumentierte FPÖ-Abgeordneter
Christian Hafenecker. Für ihn ist die Messenger-Überwachung ein
„massiver Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte“. Die Regierung
wolle die österreichische Bevölkerung präventiv überwachen, mutmaßt
er. Zumal Spionagesoftware ohne strafrechtliches Ermittlungsverfahren
eingesetzt werden könne. Das sei „demokratiefeindlich und
gefährlich“. Hafenecker erwartet außerdem, dass eine Firma aus dem
Umfeld von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Zug kommen wird.
Leichtfried: Gefährder-Überwachung ist verfassungskonform
Verteidigt wurden die Anfragebeantwortungen von Staatssekretär
Jörg Leichtfried. Fragen, die geeignet seien, die inneren und äußeren
Sicherheitsinteressen Österreichs zu gefährden, dürften gar nicht
beantwortet werden, betonte er. Auch sonst seien die
Sicherheitsinteressen zu beachten. Für solche Fälle gebe es den
Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses, in dem die DSN-
Direktorin Leichtfried zufolge sehr wohl Auskünfte erteilt habe. Dass
Grünen-Abgeordneter Zorba diesem Unterausschuss nicht angehöre, liege
in der Verantwortung der Grünen.
Vorrangig nutzte Leichtfried seine Wortmeldung dazu, um die
Messenger-Überwachung als solche zu verteidigen. Radikalisierung sei
kein Randphänomen, sondern „längst in der Mitte unserer Gesellschaft
angekommen“, sagte er. Gerade bei der Online-Radikalisierung sei ein
„dramatischer Anstieg“ zu verzeichnen, wobei die Radikalisierer immer
jünger würden. Das sei „eine brandgefährliche Entwicklung“, der
gegengesteuert werden müsse. Die Gefährder-Überwachung ist für
Leichtfried in diesem Zusammenhang ein wichtiges Werkzeug. Man müsse
Gewalt verhindern, bevor sie passiere.
Leichtfried zeigte sich auch überzeugt, dass die Gefährder-
Überwachung der Verfassung entspricht. Die Voraussetzungen für die
Anwendung seien sehr eng gefasst, erst wenn alle anderen
Ermittlungsmethoden ausgeschöpft seien, könne sie eingesetzt werden.
Damit unterscheide sich die Regelung deutlich von jener, die der
Verfassungsgerichtshof aufgehoben habe. Leichtfried verwies zudem auf
die zeitliche Limitierung und die umfassende Einbindung des
Rechtsschutzbeauftragten.
ÖVP und SPÖ: Es geht nicht um Massenüberwachung
Auch die Abgeordneten Ernst Gödl (ÖVP) und Maximilian Köllner (
SPÖ) gehen davon aus, dass die Messenger-Überwachung vor dem
Verfassungsgerichtshof standhalten wird. Es gehe nicht um
Massenüberwachung, sondern um eine reine Gefährder-Überwachung,
bekräftigten sie. Einige wenige sollen „präventiv überwacht werden
dürfen“, so Gödl. Österreich brauche – wie andere Länder – die neuen
Ermittlungsmethoden, um mit Terroristen auf Augenhöhe zu sein.
Köllner unterstrich, dass die Gefährder-Überwachung nicht „aus Jux
und Tollerei“ eingeführt werde, sondern um Österreich vor Terrorismus
und Spionage zu schützen.
Sowohl Gödl als auch Köllner verwiesen zudem auf bestehende
Kontrollmechanismen und zeigten sich über die „180-Grad-Wende“ der
FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die
Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, erinnerten sie. Anders als
heute sei es damals aber um Massenüberwachung und nicht um eine
Gefährder-Überwachung gegangen, hielt Köllner fest.
NEOS begrüßen Prüfung durch den VfGH
Seitens der NEOS begrüßte es Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, dass
sich nun der Verfassungsgerichtshof mit der Materie befassen wird. Es
sei das Bestreben der Koalition gewesen, eine verfassungskonforme
Lösung zu finden, bekräftigte er. Zwischen der seinerzeit
beschlossenen Regelung und dem nunmehrigen Gesetz gebe es große
Unterschiede, stimmte er mit seinen Vorrednern überein. Damals habe
Innenminister Kickl tatsächlich eine Massenüberwachung – und keine
Gefährder-Überwachung – einführen wollen. Hoyos-Trauttmansdorff hob
zudem hervor, dass bei kaum einem anderen Gesetz so viele
Rückmeldungen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt worden
seien wie bei diesem.
Überzeugt davon, dass der Verfassungsgerichtshof die Messenger-
Überwachung aufheben wird, zeigte sich hingegen Alma Zadić (Grüne).
Das Gesetz bringe zwar keine Massenüberwachung, räumte sie ein, aber
eine „Massengefährdung“. Sämtliche Kontrollmechanismen würden nichts
nutzen, wenn man für den Einsatz von Spionagesoftware
Sicherheitslücken offen halten müsse, warnte sie. Das sei eine Gefahr
für alle. Zadić verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Verkauf
privater Standortdaten in den USA. (Fortsetzung Nationalrat) gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.