Menschenrechtsausschuss behandelt Oppositionsanliegen

Wien (PK) – Nach einer aktuellen Aussprache wurde im
Menschenrechtsausschuss des
Nationalrats heute über konkrete Initiativen der Opposition
debattiert. Ein FPÖ-Entschließungsantrag zum besseren Gewaltschutz
von Einsatzkräften wurde ebenso mit den Stimmen der
Regierungsparteien vertagt wie die völkerrechtlichen Anliegen der
Grünen und etwa ihr Gesetzesantrag, um Beschwerden gegen
rechtswidriges Polizeiverhalten bei den Verwaltungsgerichten wieder
zu ermöglichen.

Stärkung des Schutzes von Einsatzkräften

Die FPÖ fordert Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von
Einsatzkräften ( 703/A(E) ). Laut Elisabeth Heiß (FPÖ) gebe es ihnen
gegenüber eine „besorgniserregende Zunahme der Gewaltbereitschaft“.
Es brauche zusätzliche finanzielle Mittel für die bessere Ausstattung
von Polizei, Rettung und Feuerwehr. Die bestehenden gesetzlichen
Regelungen und Schutzmaßnahmen seien ihrer Meinung nach unzureichend,
um die Einsatzkräfte effektiv zu schützen und potenzielle Täter
abzuschrecken. In der Antragsbegründung sehen die Freiheitlichen die
erhöhte Kriminalitätsrate durch eine „unkontrollierte
Masseneinwanderung“ der letzten Jahre begründet, was Grünen-
Mandatarin Agnes Sirkka Prammer als „rassistisch“ wertete. Ebenso wie
Nikolaus Scherak (NEOS) stieß sie sich außerdem an der Formulierung,
die Regierung würde sich dem „Diktat“ des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) beugen. Im FPÖ-Antrag heißt es nämlich, der
EGMR würde zur „Schutzmacht für ausländische Straftäter mutieren“.
Der Entschließungsantrag wurde vertagt. Johann Weber (ÖVP) begründete
dies damit, dass im Innenressort zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen
gesetzt und laufend evaluiert würden.

Prinzipienumkehr bei Rüstungsexporten

Vor dem Hintergrund einer möglichen Reform des
Kriegsmaterialgesetzes und beschleunigter Verfahren für Rüstungsgüter
setzen sich die Grünen für eine grundlegende Prinzipienumkehr beim
österreichischen Rüstungsexport ein ( 736/A(E) ). Antragstellerin
Agnes Sirkka Prammer schlägt eine Abkehr vom derzeitigen Ansatz vor,
wonach die Exporte lediglich nicht im Widerspruch zu den
außenpolitischen Interessen Österreichs stehen dürfen. Vielmehr
fordert sie ein aktives Prinzip, wonach österreichische
Rüstungsexporte die sicherheits- und außenpolitischen Interessen zu
stärken hätten. Durch Beschleunigungs- oder Reformvorhaben dürfe die
Einhaltung von Völker- und Menschenrechten keinesfalls geschwächt
werden und die Prüfung der Menschenrechtslage dürfe kein Widerspruch
zu einer Verfahrensbeschleunigung sein, sagte Prammer. Aus Sicht der
ÖVP-Fraktion sei die Gesetzeslage ausreichend, erläuterte Agnes
Totter. Schon jetzt gebe es eine Bewilligung nur nach strenger
Prüfung. Die Stellungnahmen im Zuge des laufenden
Begutachtungsverfahrens gelte es abzuwarten, meinte Lisa Aldali (NEOS
). So wurde auch dieser Antrag vertagt.

Schutzpflicht bei abgängigen minderjährigen Flüchtlingen

Ebenso vertagt wurde ein Antrag der Grünen, um die
menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates bei Abhängigkeit von
minderjährigen Flüchtlingen ausdrücklich gesetzlich klarzustellen und
verbindlich abzusichern ( 737/A(E) ). Die Grünen gehen nämlich davon
aus, dass hinsichtlich der Abgängigkeit unbegleiteter minderjähriger
Flüchtlinge Schutzlücken bestehen. Laut Agnes Sirkka Prammer seien
diese Kinder einem besonderen Risiko für Menschenhandel ausgesetzt.
Es sollten Such- und Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet sowie eine am
Kindeswohl orientierte Gefährdungsanalyse, Dokumentationsmaßnamen und
eine Berichterstattung ans Parlament vorgesehen werden, so der
Vorstoß. SPÖ-Mandatar Christian Oxonitsch nahm Bezug zum „Obsorge für
unbegleitete Minderjährige-Gesetz“, das derzeit die
Begutachtungsphase durchläuft. Dadurch sollen klare
Verantwortlichkeiten ab Tag eins geschaffen werden. Gudrun Kugler (
ÖVP) lies zudem wissen, dass die Präventionsmaßnahmen im
Innenministerium vorangetrieben werden und etwa es eine EU-Initiative
gebe, um Fingerabdrücke von Kindern künftig schon ab 6 Jahren – statt
derzeit erst ab 14 Jahren – zu speichern.

Beschwerden gegen Polizeiverhalten beim Verwaltungsgericht

Ein Gesetzesantrag der Grünen, um das Sicherheitspolizeigesetz
hinsichtlich der Möglichkeit einer Richtlinienbeschwerde zu ändern (
738/A ) wurde ebenso vertagt. Von Antragstellerin Prammer wird
kritisiert, dass die Bundesregierung die Reparaturfrist für
gerichtliche Beschwerden gegen rechtswidriges Polizeiverhalten
auslaufen lies. Mit der sogenannten Richtlinienbeschwerde konnten
sich Menschen gegen rechtswidriges Einschreiten der Polizei und
Dienstpflichtverletzungen zur Wehr setzen. Der Verfassungsgerichtshof
hob allerdings einen entsprechenden Paragrafen im
Sicherheitspolizeigesetz als verfassungswidrig auf. Bislang gab es
keine Neuregelung. Mit der von den Grünen vorgeschlagenen
Gesetzesänderung soll die Beschwerde an die Verwaltungsgerichte
wieder ermöglicht werden. Die FPÖ lehnt das entschieden ab, wie
Abgeordneter Reinhold Maier ausführte. Es gebe genügend Instanzen, um
polizeilichem Fehlverhalten entgegenzutreten. Auch die
Beschwerdestelle brauche es seiner Meinung nach eigentlich nicht.
Auch Klaus Mair (ÖVP) meinte, es sollten keine Doppelgleisigkeiten
aufgebaut werden. Der Überarbeitung des Sicherheitspolizeigesetzes
sollte nicht vorgegriffen werden, sagte Christian Oxonitsch (SPÖ).

Transparente Kriterien für Taliban-Kontakte

Sämtliche Kontakte mit dem Taliban-Regime sollten einer strengen
menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Prüfung unterzogen werden
und dürften nicht zu einer diplomatischen Aufwertung des Regimes
führen, meinen die Grünen ( 759/A(E) ). Das Innenressort wird daher
aufgefordert, transparente Kriterien für etwaige Kontakte vorzulegen
und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten. Hintergrund ist,
dass Vertreter des afghanischen Taliban-Regimes Wien besucht und sich
mit Mitarbeitenden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl getroffen
hatten, um Abschiebungen nach Kabul vorzubereiten. Grünen-Abgeordnete
Prammer sprach von „verfehlter Politik“. Die Einladung Abgesandter
einer Terrororganisation sei eine Gefahr für die Menschen in
Österreich, meinte sie. Romana Deckenbacher (ÖVP) erläuterte, dass
die Gespräche ausschließlich auf administrativer und operativer
stattfanden. Österreich bekenne sich klar zur Einhaltung der
Menschenrechte. Bei Straffälligkeit müssten Rückführungen aber
möglich sein. Auch diese Initiative wurde vertagt. (Fortsetzung
Menschenrechtsausschuss) fan