Mehrwertsteuersenkung ab 1. Juli: Österreichischer Lebensmittelhandel ist vorbereitet und gibt Steuervorteil zu 100% an Kund:innen weiter.

Wien (OTS) – Ab 1. Juli 2026 tritt die Senkung der Mehrwertsteuer auf
ausgewählte
Grundnahrungsmittel von 10% auf 4,9% in Kraft. Der österreichische
Lebensmittelhandel hat sich seit Monaten intensiv auf diese
Umstellung vorbereitet und wird die Steuersenkung vollständig und
unmittelbar an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben .

„Der heimische Lebensmittelhandel ist bestmöglich auf die
Mehrwertsteuersenkung vorbereitet und setzt alles daran, dass die
Entlastung von Tag eins an zu 100 Prozent bei den Menschen ankommt.
Unsere Mitgliedsunternehmen haben in den vergangenen Monaten mit
Hochdruck gearbeitet und insgesamt rund 6 Millionen Euro investiert ,
um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten“ , betont Rainer
Will , Geschäftsführer des freien, überparteilichen Handelsverbands.
„Ab 1. Juli profitieren die heimischen Konsumentinnen und Konsumenten
unmittelbar vom Steuervorteil bei den begünstigten Produkten.“

Die Umstellung betrifft tausende Artikel, geht mit einem hohen
bürokratischen Aufwand einher und erfordert umfangreiche Anpassungen
in den Warenwirtschafts-, Kassen- und Abrechnungssystemen der
Handelsunternehmen. Vor allem für die vielen kleinen und
mittelständischen Gewerbetreibenden und Nahversorger unseres Landes
war dies eine große und kostenintensive Herausforderung. Der
heimische Lebensmittelhandel hat jedoch trotz der sehr kurz
anberaumen Umstellungsfrist rechtzeitig die notwendigen
Vorbereitungen getroffen.

Zwtl.: Gesetzgeber definiert, welche Produkte begünstigt sind: Handel
setzt Vorgaben 1:1 um

Die konkreten Produktkategorien , die dem ermäßigten Steuersatz
von 4,9% unterliegen, wurden vom Gesetzgeber durch eine Novelle des
Umsatzsteuergesetzes (UstG) festgelegt. Maßgeblich ist dabei
ausschließlich die zolltarifliche Einreihung nach der Kombinierten
Nomenklatur (KN-Code) – nicht der Produktname oder die allgemeine
Wahrnehmung im Alltag. Der Handel setzt diese regulativen Vorgaben
1:1 um , die Abgrenzungen selbst liegen in der Verantwortung der
Bundesregierung.

Zu den begünstigten Produkten zählen unter anderem: frische
Milch, Joghurt, Butter, Eier, frisches und tiefgekühltes Gemüse,
bestimmte Obstsorten, Reis, Weizenmehl, Weizengrieß, ungekochte sowie
ungefüllte Teigwaren, Brot sowie Speisesalz.

Zwtl.: Gesetzlich vorgegebene Abgrenzungen können für Verwunderung
bei Kund:innen sorgen

Aufgrund der gesetzlichen Systematik ergeben sich einige
Abgrenzungen , die im Einkaufsalltag der Österreicher:innen auf den
ersten Blick überraschend oder nicht ganz intuitiv wirken können,
beispielsweise:

– Brot vs. Gebäck: Klassisches Brot ist begünstigt, viele
Gebäcksorten ebenso. Fettreicheres oder gesüßtes Gebäck wie
Croissants, Brioche oder Laugengebäck fällt hingegen nicht immer
unter den ermäßigten Satz – die Einreihung richtet sich nach dem
Fettgehalt und der Rezeptur.

– Joghurt vs. Fruchtjoghurt: Naturjoghurt ist begünstigt,
aromatisierte oder gesüßte Varianten mit Fruchtzusatz können je nach
Zusammensetzung unter einen anderen KN-Code fallen und weiterhin mit
10% besteuert werden.

– Skyr vs. Skyr: Skyr wiederum kann je nach Produktionsweise
steuerrechtlich entweder als Frischkäse/Topfen (nicht von der MwSt-
Senkung umfasst) oder als Joghurt (von der MwSt-Senkung umfasst)
eingestuft werden.

– Weizenmehl vs. Roggenmehl: Während Weizenmehl und Dinkelmehl von
der MwSt-Senkung profitieren, findet bei Roggenmehl keine MwSt-
Senkung statt.

– Butter vs. Joghurtbutter: Für klassische Butter gilt ab 1.7. der
4,9%-MwSt-Satz, für Joghurtbutter und Kräuterbutter hingegen
weiterhin der 10%-Satz.

– Blattspinat vs. Cremespinat: Gefrorener Blattspinat unterliegt dem
ermäßigten MwSt.-Satz, gefrorener Cremespinat hingegen nicht, da hier
Milch zugesetzt wurde.

– Semmel vs. Wurstsemmel: Wird eine Semmel einzeln verkauft,
unterliegt sie dem ermäßigten Steuersatz von 4,9%. Wird sie jedoch –
etwa an der Feinkosttheke oder bereits vorbelegt – mit Wurst, Käse
oder Leberkäse versehen, ist das Produkt insgesamt mit 10% zu
versteuern.

– To-Go vs. Vor-Ort-Verzehr: Dieselben Produkte können je nach
Verkaufsform unterschiedliche Steuersätze aufweisen. Milch zum
Mitnehmen etwa 4,9%; Konsum im Geschäft/Restaurant hingegen 10%.

– Safran, Trüffel, Kapern: Bestimmte Gemüse- und Gewürzsorten sind
vom ermäßigten Satz explizit ausgenommen, etwa Trüffel, Kapern und
Safran.

„Die Abgrenzungen im Steuerrecht sind sehr komplex . Das ist
nicht die Entscheidung des Handels, wir folgen hier ausschließlich
den gesetzlichen Vorgaben . Wir empfehlen den Konsumentinnen und
Konsumenten, bei Fragen zu einzelnen Produkten die Infoseite des
Finanzministeriums zu konsultieren. Der Handel ist Umsetzer, nicht
Gesetzgeber“ , stellt Rainer Will klar.

Zwtl.: HV: Mehrwertsteuersenkung wird im Lebensmittelhandel
reibungslos funktionieren

Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem Ministerialentwurf
vom Jänner 2026 die Grundlage für die Umsatzsteuersenkung geschaffen.
Die finale Novelle zum UStG wurde am 21. Mai im Nationalrat
beschlossen. Trotz der kurzen Umsetzungsfrist hat der österreichische
Lebensmitteleinzelhandel Kassensysteme, Preisauszeichnungen und IT-
Infrastruktur rechtzeitig angepasst.

Seitens Handelsverband und WK wurden dem BMF im Zuge der
Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zahlreiche Detailfragen
zur umsatzsteuerlichen Änderung übermittelt. Die entsprechende Q&A-
Seite finden Sie HIER .

„Der österreichische Lebensmittelhandel steht für
Verlässlichkeit, Transparenz und höchste Qualität . Wir haben die
technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit
die Mehrwertsteuersenkung ab dem ersten Tag reibungslos bei den
Kundinnen und Kunden ankommt. Ein großer Dank gebührt allen 125.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Lebensmittelhandels, die diese
Umstellung für die heimische Bevölkerung ermöglicht haben“, so
Handelssprecher Rainer Will . „ Gleichzeitig ersuchen wir um
Verständnis , dass einzelne Abgrenzungen unmittelbar aus dem Gesetz
resultieren und nicht vom Handel getroffen wurden.“