Medienrechtliches Informationsschreiben betreffend Zeljko Karajica

Wien (OTS) – Der Unternehmer, Vizepräsident des SK Austria Klagenfurt
und
Geschäftsführer der SK Austria Klagenfurt GmbH Zeljko Karajica ist in
jüngster Vergangenheit Zielscheibe grob unwahrer und ehrenrühriger
medialer Angriffe. Insbesondere haben mehrere Medien unter
Außerachtlassung jeglicher journalistischer Sorgfalt den falschen
Vorwurf erhoben, gegen Zeljko Karajica liefen strafrechtliche
Ermittlungen wegen Wirtschaftsbetruges.

In Wahrheit gibt es gegen den untadeligen und unbescholtenen
Unternehmer und Manager Zeljko Karajica nicht einmal irgendwelche
strafrechtlichen Ermittlungen. Eine einfache Rückfrage beim
Betroffenen oder den Strafverfolgungsbehörden hätte genügt, die
Rufmordkampagne als solche erkennen zu lassen. Das gilt erst recht
für die von manchen Medien in Aussicht gestellte bis zu einjährige
Freiheitsstrafe. Nachdem sich die „Kronen Zeitung“ als hemmungsloser
Verbreiter von Fake News hervorgetan hat, hat sie ihren Lesern heute
kleinlaut eingestanden, einer Verwechslung aufgesessen zu sein.

Zeljko Karajica hat den Wiener Medienrechtler Dr. Albrecht Haller
damit beauftragt, erstens die Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit
allen rechtlich zu Gebote stehenden Mitteln zu ahnden und zweitens
Journalisten und Medieninhaber vor der Übernahme der kursierenden
Falschmeldungen zu warnen. Im Gegendarstellungsrecht gibt es keinen
Schutz für Zitate, sodass auch das „bloße“ Zitieren von
Falschmeldungen etwa der „Kronen Zeitung“ die jeweiligen
Medieninhaber nicht davor schützt, demnächst selbst
Gegendarstellungen veröffentlichen zu müssen, sich vor ihrem Publikum
zu blamieren und mit Zahlungsansprüchen konfrontiert zu werden.