Medienbehörde KommAustria veröffentlicht Entscheidungen zur Vergabe der Qualitäts-Journalismus-Förderung im Jahr 2025

Wien (OTS) – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat am
22. Juli 2025
die jüngsten Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln nach
dem “ Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz “ veröffentlicht. Die
Förderentscheidungen betreffen die von den Fördernehmer:innen im Jahr
2025 beantragten Mittel aus der jährlich mit rund 20 Millionen Euro
dotierten Förderung, um die jeweils auf Grundlage von Nachweisen aus
dem vorangegangenen Jahr angesucht werden kann.

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung zielt darauf ab, die
Vielfalt textbasierter Nachrichtenmedien wie Tages- und
Wochenzeitungen, Magazine und auch reiner Online-Medien zur Wahrung
des demokratiepolitischen Diskurses und der Meinungsvielfalt zu
unterstützen. Die Förderwürdigkeit knüpft das zugrunde liegende
Gesetz vorwiegend an redaktionelle Strukturen und Rahmenbedingungen
wie die Anzahl festangestellter Redakteur:innen, die Implementierung
letztverantwortlicher Redakteur:innen, ein breit gefächertes
Themenspektrum mit nicht bloß lokaler Relevanz oder an eine Mindest-
Erscheinungshäufigkeit.
Eine Qualitätsbeurteilung der jeweiligen Inhalte sieht das Gesetz als
Fördervoraussetzung nicht vor, formuliert aber Ausschlussgründe von
der Förderung. Dazu zählen Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die
Demokratie oder den Rechtsstaat, die Befürwortung von Gewalt gegen
Menschen als Mittel der Politik, die wiederholte Aufstachelung zu
Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe oder rechtskräftige Verurteilungen
wegen Verstößen gegen bestimmte Strafgesetze.

„Alle Medien, deren Inhaber:innen für den Beobachtungszeitraum
2024 Förderungen erhalten, erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen
und damit die verbindliche Grundlage für die Förderentscheidungen der
KommAustria“, erklärt Dr.in Martina Hohensinn , zuständiges Mitglied
der unabhängigen und weisungsfreien Behörde. „Wir haben die
Förderansuchen eingehend geprüft und hatten dazu, wie in den
Vorjahren auch, einen intensiven und wertvollen Austausch mit dem
Beirat, auch zum Qualitätsbegriff. Die Förderentscheidungen können
jedoch letztlich nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben
getroffen werden“, so Hohensinn.

Der Schwerpunkt der Qualitäts-Journalismus-Förderung liegt laut
Gesetz auf Medien und deren Inhalten, die von hauptberuflich in
Redaktionen beschäftigten Journalistinnen und Journalisten nach
anerkannten publizistischen Grundsätzen und in gebotener Sorgfalt
geschaffen werden. Auf dieses, als „Journalismus-Förderung“
bezeichnete Segment der Qualitäts-Journalismus-Förderung entfallen
rund drei Viertel des jährlichen Budgets. Weitere Förderbereiche sind
die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale und internationale bzw.
EU-Berichterstattung, die Förderung von Aus- und Fortbildungs-
Maßnahmen, eine Medienkompetenz-Förderung sowie die Förderung von
repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-
Bereich, von Presseclubs sowie von Medienforschungs-Projekten.

In Summe wurden die Budgetmittel der Qualitäts-Journalismus-
Förderung im Jahr 2025 ausgeschöpft. Die Förderentscheidungen sind
auf der Website des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom
Regulierungs-GmbH (RTR Medien) unter https://data.rtr.at/pages/open-
data/mf-qjf veröffentlicht und stehen dort als Open Data in Formaten
zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Nähere Informationen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, wie
beispielsweise zu den Förderrichtlinien, bietet das Web-Angebot der
RTR unter www.rtr.at/QJF .

Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit
Regulierungs-, Verwaltungs- und Fördertätigkeiten für einen fairen
Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für
Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste sowie im
Bereich digitaler Plattformen. Geschäftsstelle der KommAustria ist
die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine
Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR
Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post)
gegliedert. www.rtr.at