Wien (OTS) – Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt die
von
Sozialministerin Korinna Schumann vorgestellten Maßnahmen zur
Verbesserung der Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt
(PVA) sowie des Sozialministeriumservices (SMS), hält jedoch fest,
dass zusätzliche Reformen notwendig sind. „Bei der Ausarbeitung
bieten wir gerne unsere Mitarbeit an. Durch die langjährigen
Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der
KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und
wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt“, begründet
dies Franz Groschan, Präsident des KOBV Österreich – Der
Behindertenverband.
Der angekündigte verpflichtende Verhaltenskodex für
Gutachter:innen, die Stärkung der Kommunikation sowie Schulungen
zugunsten eines „professionellen Umgangs mit schwierigen Situationen“
sind notwendige Schritte, um ein stabiles Fundament für respektvolle
Begutachtungen aufzubauen. „Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur
Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf
Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch
die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS,
nicht zu kurz kommen“, sagt Regina Baumgartl, Generalsekretärin des
KOBV Österreich – Der Behindertenverband.
Die „ausdrückliche Ermöglichung“, sich in Zukunft von einer
Vertrauensperson bei allen Begutachtungen begleiten lassen zu können
und die explizite Information im Vorfeld darüber, hält Baumgartl für
längst überfällig. „Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer
Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz
vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung, wie
bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und
Rehabilitationsgeldbegutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in
Behindertenpass- und Feststellungsverfahren, gesetzlich verankert
werden“, betont sie. Eine Erhöhung der Transparenz, wie sie zugesagt
wurde, ist ebenfalls ganz im Sinn des KOBV Österreich – Der
Behindertenverband. Ärztliche Entscheidungen müssen nachvollziehbar
und verständlich dargelegt werden.
Zwtl.: Unabhängige Begutachtungsstelle fehlt
Trotz der zahlreich präsentierten Maßnahmen ortet der größte
Behindertenverband Österreichs Verbesserungsbedarf. Ein
Beschwerdemanagement für die PVA und das SMS ist zwar dahingehend
sinnvoll, dass wiederkehrende Probleme aufgedeckt werden können.
Wichtiger wäre es allerdings, nachhaltige Voraussetzungen für eine
wertschätzende Begutachtungspraxis zu schaffen, wofür ausreichend
Zeit für Begutachtungen sowie fachlich und sozial bestens
ausgebildetes Personal unabdingbar sind, damit gar keine Beschwerden
eingebracht werden müssen.
Während ein Beschwerdemanagement als kurz- bis mittelfristige
Lösung zu sehen ist, wäre eine unabhängige, von den
Entscheidungsträgern getrennte Begutachtungsstelle langfristig eine
sinnvolle Maßnahme. „In der Hoffnung, dass Gutachter:innen
unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können
und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen,
erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern
losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig“, sagt Baumgartl.
Zwtl.: Praxis der Hausbesuche ist zu überarbeiten
Notwendig ist zudem, Begutachtungsprozesse barrierefrei
auszugestalten – nicht nur für Menschen mit körperlicher Behinderung,
sondern auch für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
sowie für Menschen mit Sehbehinderung. Es bedarf daher Angebote von
Gebärdensprache und Schriftdolmetsch sowie von Braille-Schrift und
taktilen Leitsystemen. „Wichtig wäre auch, eine Möglichkeit von
Begutachtungen im Wege von Hausbesuchen zu schaffen. Aktuell werden
vom SMS und den Sozialversicherungsträgern außer bei
Pflegegeldverfahren keine Hausbesuche angeboten“, erklärt Baumgartl
und setzt fort: „Es müssen klare, einheitliche Richtlinien
ausgearbeitet werden, wann Hausbesuche durchzuführen sind.“ Der KOBV
Österreich – Der Behindertenverband bietet an, seine Expertise auch
für die Definition dieser Kriterien zur Verfügung zu stellen.
Explizit begrüßt werden außerdem die von Korinna Schumann
präsentierten Maßnahmen betreffend das SMS, „da sich die Kritik, die
wir über PVA-Gutachten erhalten, oft mit der Kritik am SMS deckt“,
wie Baumgartl darlegt. Wiederum soll es einen „kompakten und
praxisnahen“ Leitfaden für Gutachter:innen, transparente
Kommunikation mit Betroffenen und ein Beschwerdemanagement geben.
Letztgenanntes ist überhaupt neu, nachdem das SMS bis dato keine
eigene Ombudsstelle hat. „Manche unserer Mitglieder, die von den
Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände
vertreten werden, haben die Erfahrung gemacht, dass im SMS Daten
bildgebender Diagnostik, wie MRT, CT und Röntgen, nicht geöffnet
werden können“, spricht Baumgartl ein weiteres Problem an. „Es ist
also höchste Zeit, technische Möglichkeiten zu schaffen, um dies zu
ändern.“
Über den KOBV:
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband setzt sich seit 1945
für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und
sozial gerechte Gesellschaft für alle.