Lotterie für Kassenbelege – Finanzausschuss schickt Gesetz in Begutachtung

Wien (PK) – Der Finanzausschuss einigte sich auf eine
Begutachtungsfrist bis 13.
Jänner 2026 zur Einführung einer Beleglotterie. Diese soll Anreize
schaffen, Rechnungen zu verlangen. Monatlich werden 100 Gewinne zu je
2.500 Ꞓ verlost, ergänzt durch mögliche Bonusziehungen mit zwei
Gewinnen von jeweils 250.000 Ꞓ. Das Gesetz soll von Oktober 2026 bis
Ende 2029 gelten.

Einstimmig sprach sich der Finanzausschuss für die
Begutachtungszeit aus. Der Initiativantrag wurde vertagt und soll im
Jänner erneut im Finanzausschuss behandelt werden.

Beleglotterie: 2.500 Ꞓ für Kassenbelege

Um einen Anreiz dafür zu setzen, dass Konsumentinnen und
Konsumenten beim Bezahlen eine Rechnung verlangen, liegt ein von ÖVP,
SPÖ und NEOS vorgelegter Initiativantrag ( 630/A ) vor, der die
Einführung einer Beleglotterie vorsieht. Monatlich sollen 100
Gewinnerinnen und Gewinner gezogen werden, die jeweils 2.500 Ꞓ
erhalten. Zusätzlich sind zweimal jährlich Bonusziehungen mit zwei
Gewinnen zu je 250.000 Ꞓ möglich, die per Verordnung festgelegt
werden. Insgesamt dürfen laut Initiativantrag maximal 4 Mio. Ꞓ pro
Jahr in der Beleglotterie verlost werden. Die Preise sollen von
Steuern und Abgaben befreit sein. Teilnehmen können volljährige
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die geeignete Kassenbelege
über FinanzOnline oder per E-Mail einreichen.

Teilnehmen dürfen laut Initiativantrag Personen über 18 Jahren
mit Hauptwohnsitz in Österreich. Sie können in der FinanzOnline-App (
FON+) oder unter Angabe einer E-Mail-Adresse Belege einreichen, die
den Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung
entsprechen. Das neue Gesetz soll mit 1. Oktober 2026 in Kraft treten
und mit 31. Dezember 2029 wieder außer Kraft treten.

Opposition hegt Bedenken und stimmt für Begutachtung

Elisabeth Götze (Grüne) bezeichnete die Beleglotterie als
interessanten Vorschlag angesichts der Abschaffung der
Belegerteilungspflicht. Sie erkundigte sich zu den erwarteten
Mehreinnahmen sowie den Kosten der Maßnahme. Zudem müsse verhindert
werden, dass für eine Leistung mehrere Belege eingereicht werden.
Auch erkundigte sie sich zu der Einreichungsform. Wenn ausschließlich
digital mitgespielt werden könne, wie stehe es im Einklang mit dem
Recht auf analoges Leben, hinterfragte sie. Gemeinsam mit ihrem
Fraktionskollegen Jakob Schwarz interessierte sie sich für
zugrundeliegende Experteneinschätzungen. Schwarz stellte infrage, ob
die Gewinnchancen ausreichen, um die gewünschte Wirkung zu erzielen
und zeigte die Gefahr auf, durch die Maßnahmen Geld
„rauszuschmeißen“.

Arnold Schiefer (FPÖ) teilte die Bedenken der Grünen, stimmte
aber ebenso der Ausschussbegutachtung zu. Er stellte die Frage, ob
die Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt das „richtig Wichtige“ ist. Aus
Sicht von SPÖ-Abgeordneten Kai Jan Krainer stellt es einen gewissen
Anreiz dar, auch bei kleinen Beträgen den Beleg zu verlangen. „Es
geht um jedes einzelne Los“, stellte er dar und ging davon aus, dass
der Ertrag deutlich höher ist als die Kosten. Krainer hielt fest,
dass dies auf einer Idee seines Fraktionskollegen Christoph
Matznetter beruhe und das Abgabenniveau damit sichergestellt werden
soll.

Eibinger-Miedl befand die Beleglotterie als gute Begleitmaßnahme
zum neuen digitalen Beleg

Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl befand die Beleglotterie
für eine gute Begleitmaßnahme zum neuen digitalen Beleg, der
freiwillig sein wird. Unternehmen können sich für den digitalen Beleg
entscheiden, müssen aber nicht, betonte sie. Das gleiche gelte für
die Kundinnen und Kunden. Durch die Maßnahme sollen nun Anreize
geschaffen werden, damit Belege mitgenommen werden. Die
Implementierungskosten seien noch nicht konkret und würden vom
Finanzministerium bis zum nächsten Ausschusstermin aufbereitet, sagte
sie. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla