Long Covid, ME/CFS – Achitz: Rechnungshof untermauert Forderungen der Volksanwaltschaft

Wien (OTS) – Menschen, die an Myalgischer Enzephalomyelitis bzw. dem
Chronic
Fatigue Syndrom (ME/CFS) leiden, berichten der Volksanwaltschaft
immer wieder von unzureichender medizinischer Versorgung, von
fehlender sozialer Absicherung und von Hürden, die die PVA bei den
Begutachtungen für Rehageld bzw. Berufsunfähigkeitspension aufstellt,
und von Gutachterinnen und Gutachtern ohne Fachwissen. Und immer
wieder berichten sie, dass sie der Simulation beschuldigt werden oder
dass die Erkrankung als psychisch eingestuft wird, was zu
Stigmatisierung der Patientinnen und Patienten führen kann. „Die
Volksanwaltschaft kritisiert seit Langem die schlechte medizinische
Versorgung. Gut, dass jetzt auch der Rechnungshof (RH) das Thema
aufgreift und eine Gesamtstrategie für die Versorgung fordert“, so
Volksanwalt Bernhard Achitz.

Gutachter*innen besser ausbilden, Befunde berücksichtigen!

Achitz begrüßt auch, dass der RH exakte Kriterien empfiehlt, nach
denen entschieden werden soll, welche Begutachtungen als Hausbesuche
stattfinden sollen. Für Gutachter*innen empfiehlt der RH
zielgerichtete fachliche Fortbildung, auch das eine Forderung der
Volksanwaltschaft. „Regelmäßig beschweren sich Betroffene, die mit
ärztlichen Attesten belegen können, dass sie nicht mobil sind.
Trotzdem sollen sie die Anreise in ein Untersuchungszentrum auf sich
nehmen. Von der PVA und vom Sozialministerium-Service SMS erwarte ich
mir, dass die Gutachterinnen und Gutachter besser geschult werden. Es
geht aber auch um die grundsätzliche Herangehensweise: Die
Gutachterinnen und Gutachter könnten den Patientinnen und Patienten
sowie den Befunden mehr Glauben schenken. Viele fühlen sich aber eher
als potenzielle Simulanten behandelt“, so Achitz.

Nicht mobile Patientinnen und Patienten sollen zu Hause
begutachtet werden

Erst vor wenigen Tagen hat sich wieder eine junge Frau bei der
Volksanwaltschaft beschwert, weil sie zur Begutachtung vorgeladen
wurde, obwohl sie nicht transportfähig ist. „Nicht mobile
Patientinnen und Patienten sollen zu Hause begutachtet werden. Wenn
sie extra den Weg zu Begutachtungsstellen auf sich nehmen müssen,
drohen massive gesundheitliche Verschlechterungen“, so Achitz: „Immer
wieder kommen Versicherungsträger und Behörden jenen Patientinnen und
Patienten entgegen, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt hatten.
Das ist sehr zu begrüßen, aber zu wenig“, so Achitz: „Ich appelliere
an die PVA, aber auch an andere öffentliche Stellen, dass Hausbesuche
bei ME/CFS-Betroffenen zum Standard für nicht transportfähige
Patientinnen und Patienten werden – auch in den Fällen, wo sich
niemand an die Volksanwaltschaft gewandt hat.“

Soziale Absicherung verbessern

ME/CFS-Betroffene wenden sich auch häufig an die
Volksanwaltschaft, weil sie auf große Hürden bei ihrer sozialen
Absicherung stoßen. Sowohl für das Pflegegeld als auch für Rehageld
bzw. Berufsunfähigkeitspension ist in den meisten Fällen die
Pensionsversicherung (PVA) zuständig. Die Volksanwaltschaft konnte in
manchen Fällen erfolgreich einschreiten, in denen etwa medizinische
Befunde nicht berücksichtigt und daher Ansprüche abgelehnt wurden.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.