Hamburg (OTS) – Das Landgericht Hamburg hat einen Beschluss zugunsten
des russisch-
usbekischen Milliardärs Alischer Usmanow erlassen. Einem Facebook-
Nutzer wurde die Behauptung untersagt, Usmanow habe seine Schwester
als Konteninhaberin instrumentalisiert, um Vermögenswerte auf
Schweizer Bankkonten zu verschleiern. Ähnliche Behauptungen waren
2022 Teil der Begründung für die gegen seine Schwester seitens der EU
und dem Vereinigten Königreich verhängten Sanktionen.
Saodat Narzieva wurde im April 2022 in die Sanktionslisten der EU
und des Vereinigten Königreichs aufgenommen. Grundlage hierfür waren
Berichte der britischen Zeitung The Guardian sowie der
Rechercheplattform OCCRP, wonach Herr Usmanow angeblich „erhebliche
Vermögenswerte“ auf Saodat Narzieva übertragen und sie „27 Schweizer
Bankkonten geführt habe, die mit ihrem Bruder in Verbindung“ stünden.
Vertreter von Usmanow und Narzieva wiesen diese Behauptungen
schon 2022 als falsch zurück, woraufhin eine Reihe von Medien ihre
Berichterstattung nach eigener Überprüfung korrigierte. Die
Falschmeldungen beruhten auf einer Fehlinterpretation interner
Kontodaten der Credit Suisse sowie auf einem fehlerhaften Umgang mit
dem Datenleck „Suisse Secrets“. Dieser Fehlinterpretation Rechnung
tragend strich der Rat der Europäischen Union Frau Narzieva bereits
im September 2022 wieder von der Sanktionsliste. Die Sanktionen des
Vereinigten Königreichs gegen sie bestehen auf derselben fehlerhaften
Grundlage fort.
Im September 2025 veröffentlichte ein deutscher Facebook-Nutzer
auf seinem Profil einen Beitrag, in dem er sich vornehmlich mit einem
bald erscheinenden Buch befasste. In dem Beitrag hieß es ausserdem,
„dass Usmanow seine Schwester Saodat Narzieva für Konten bei der
Credit Suisse, auf denen sich zeitweise mehr als 2 Milliarden US-
Dollar befanden, als wirtschaftliche Eigentümerin
instrumentalisierte, um die tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu
verschleiern.“
Nachdem der Autor sich auf außergerichtliche Aufforderung
weigerte, diesen Beitrag zu löschen, erließ das Landgericht Hamburg
auf unseren Antrag hin eine einstweilige Verfügung, die neben
weiteren falschen Tatsachenbehauptungen auch diese Passage unter
Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld bis zu
250.000 Euro oder Ordnungshaft) verbot.
Der Nutzer hat den streitgegenständlichen Facebook-Beitrag
inzwischen entfernt.
In den vergangenen Jahren haben diverse Medien in den USA, im
Vereinigten Königreich, in Irland und in Deutschland vergleichbare
Behauptungen freiwillig korrigiert oder Unterlassungserklärungen
abgegeben.
Joachim Nikolaus Steinhöfel, der Medienanwalt von Alischer
Usmanow, der die einstweilige Verfügung erwirkte, erklärt:
„Dies ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht in der
Europäischen Union Tatsachenbehauptungen über Herrn Usmanow oder
seine Angehörigen, die zum Gegenstand von Sanktionsbegründungen
wurden, untersagt. Es ist eines Rechtsstaats unwürdig, wenn
Sanktionen auf der Grundlage unzutreffender Zeitungsartikel verhängt
werden. Genau das geschieht in Europa jedoch regelmäßig. Der Beschluß
des Landgerichts Hamburg und die Tatsache, dass der Rat der
Europäischen Union Frau Narzieva unverzüglich von seiner
Sanktionsliste gestrichen hat, sind mehrfache Belege dafür, dass die
gegen sie gerichteten Maßnahmen von Anfang an ungerechtfertigt waren.
Sie müssen nun auch in allen anderen Jurisdiktionen, in denen sie
noch in Kraft sind, aufgehoben werden.“