LFBNÖ Stellungnahme von Obmann ÖKR DI Markus Hoyos zu Aufnahmen in einem NÖ Schweinestall-Betrieb:

Wien (OTS) – Aus gegebenem Anlass sehen wir uns gezwungen, zum Thema
angebliche
Missstände in der Schweinehaltung in einem niederösterreichischen
Betrieb Stellung zu beziehen:

In den letzten Tagen erfolgte durch zahlreiche Medien eine
Vorverurteilung eines landwirtschaftlichen Betriebes mit
Schweinehaltung in Niederösterreich auf Basis von widerrechtlich
angefertigtem Bild- und Videomaterial einer Tierschutzorganisation.
Bereits aus der Vergangenheit ist bekannt, dass gewisse
Organisationen vor radikalen Spionagemethoden in
Tierhaltungsbetrieben nicht zurückzuschrecken, um wochenlang Bild-,
Ton- und Videomaterial anzufertigen, bis die „gewünschte Sequenz“ auf
Band ist. Vor diesem Hintergrund kann derzeit noch nicht
ausgeschlossen werden, dass dieses Foto- und Videomaterial womöglich
auch bewusst in Auftrag gegeben wurde. Hier gilt es, Sachverhalte
dahingehend zu klären, ob Personen zu gewissen Handlungen
möglicherweise angestiftet wurden. Eine Handvoll Aufnahmen zeigen
Verfehlungen einzelner Mitarbeiter. Dies darf aber nicht dazu führen,
dass der gesamte Betrieb, welcher über Generationen vorbildlich
geführt wird, vorverurteilt wird. Schließlich handelt es sich um ein
Fehlverhalten einzelner, welches umgehend vom Betriebsleiter zu einer
fristlosen Kündigung dieser Personen geführt hat.

Die in diesem Fall „aufdeckende“ Tierschutzorganisation, ist in
Wahrheit bestrebt, unter anderem den Fleischkonsum zu verbieten und
Spendengelder zu lukrieren. Es ist auch nachvollziehbar, dass eine
„Aufdeckergeschichte“ eine Woche vor deren Jahreskongress ein gutes
Mittel ist, um entsprechend Aufmerksamkeit zu erregen. Dabei scheint
es den handelnden Akteuren egal zu sein, ob es einem der führenden
Leitbetriebe in Österreich die gesamte Existenz kostet. Nicht zu
sprechen von der Rufschädigung, der Verunsicherung innerhalb der
Belegschaft und dem enormen psychischen Druck auf die Familie, aber
letztlich auf die gesamte Tierhaltungsbranche.

Schnell gerät in Vergessenheit, dass der betroffene Betrieb einer
der Leitbetriebe in Österreich ist, der seit vielen Jahren
maßgebliche Initiativen in der Förderung der Biodiversität setzt und
hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Nicht nur die
Biodiversitätsmaßnahmen sind beispielhaft, sondern auch große
Projekte wie die Renaturierung von Gewässern sind dem Betrieb
zuzurechnen.

Was die Tierhaltung betrifft, wurde dem Betrieb von Experten
bisher immer ein guter Gesundheitszustand, die Einhaltung aller
gesetzlichen Standards rund um den Tierschutz und eine
verantwortungsvolle Haltung attestiert. Nach Veröffentlichung dieses
widerrechtlich angefertigten Bildmaterials wird der Betrieb nunmehr
seit einer Woche abermals intensiv über alle Instanzen im Detail
kontrolliert und geprüft.

Wir gehen davon aus, dass diese Prüfungen bestätigen, dass
sämtliche gesetzliche Standards eingehalten wurden und damit die
Realität nicht den angefertigten Aufnahmen entspricht. Bis zur
lückenlosen Aufklärung des gegenständlichen Sachverhalts ist es
vollkommen unangebracht, dass derartige mediale Vorverurteilungen auf
Basis selektiver Aufnahmen erfolgen und alles darangesetzt wird,
einen Betrieb zu ruinieren. Einen Betrieb, der sich seit Generationen
nicht nur an die gesetzlichen Standards hält, sondern mit klaren
Werten und Grundsätzen für eine nachhaltige produzierende
biodiversitätsfördernde Landwirtschaft einsetzt.

Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem
grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt, solange ein Gesetzesbruch
nicht nachgewiesen wurde. Es ist an der Zeit, endlich Abstand von
Vorverurteilungen auf Basis von unrechtmäßig angeeignetem Bild- und
Videomaterial zu nehmen. Wir haben in Österreich eine
Rechtsstaatlichkeit, auf die wir Vertrauen müssen und können.