Wien (OTS) – Bei einer Leihmutterschaft kann nicht nur die
Vaterschaft, sondern
auch die rechtliche Mutterschaft zu komplexen Fragen führen. Nach
österreichischem Recht gilt grundsätzlich jene Frau als Mutter, die
das Kind geboren hat – unabhängig davon, von wem die Eizelle stammt.
Leihmutterschaft ist in Österreich zudem verboten.
Besonders schwierig ist die Situation, wenn die Eizelle nicht von
der Wunschmutter stammt. Dann ist sie weder die gebärende noch die
genetische Mutter und wird nach österreichischem Recht nicht
automatisch als rechtliche Mutter anerkannt.
„Internationale Leihmutterschaften müssen daher unbedingt bereits
vor der Geburt rechtlich geprüft werden. Entscheidend ist, wie die
Elternschaft im Geburtsstaat festgestellt wird und ob diese Zuordnung
in Österreich anerkannt werden kann“, erklärt Mag. Paul Nagler von
der Nagler Rechtsanwalts GmbH .