Land Oberösterreich verhindert, dass junger Mann mit Autismus Künstleratelier besucht

Wien (OTS) – Julian H. ist 18 Jahre alt und ein Künstler, der
stundenlang mit
Papier und Farben verbringen kann. Julian H. hat Autismus und die
Pflegestufe 6 – damit er weiterhin künstlerisch tätig sein kann,
möchte er ein Atelier einer Einrichtung des Diakoniewerks in
Gallneukirchen besuchen, rund 25 Kilometer von seinem Wohnort
Freistadt entfernt. Seit Jahren schon pendelt er nach Gallneukirchen,
wo er die Schule besucht hat. In der Einrichtung hat er bereits ein
zweijähriges Praktikum absolviert. Bisher hat der Bund die Fahrten
bezahlt, aber seit seinem 18. Geburtstag wäre das Land Oberösterreich
zuständig. Das Land will nicht zahlen und sagt, H. soll stattdessen
eine Einrichtung in Freistadt besuchen. Dort gibt es aber keine mit
Atelier und künstlerischem Schwerpunkt. Und H. müsste sich an völlig
neue Bezugspersonen gewöhnen.

Die Volksanwaltschaft hat Julian H.s Problem aufgegriffen,
Landeshauptmann Thomas Stelzer damit konfrontiert und am 14. Juni
auch in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ auf eine Lösung gedrängt.
Volksanwalt Bernhard Achitz: „Jede Änderung gewohnter Abläufe ist für
Menschen mit Autismus eine riesige Belastung. Es ist nicht
nachvollziehbar, dass Julian H. nicht in die Einrichtung seiner Wahl
darf. Auch sein Psychiater meint, er wäre in Gallneukirchen gut
aufgehoben. Das darf nicht an den Transportkosten scheitern! Auch die
UN-Behindertenrechtskonvention sieht vor, dass auf Julian H.s Willen
Rücksicht genommen wird – ich erwarte, dass das Land Oberösterreich
das ermöglicht.“

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die
persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
Darüber sind umfangreiche Maßnahmen im Bereich Arbeit und
Beschäftigung zu treffen. Das betrifft insbesondere den Zugang zur
Beschäftigung. „Die Verweigerung einer entsprechenden Förderung wegen
ein paar Kilometern Fahrstrecke widerspricht dem Grundgedanken der
individuellen Förderung von Menschen mit Behinderung“, sagt
Volksanwalt Achitz: „Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-BRK
verpflichtet, und diese Verpflichtung gilt selbstverständlich auch
für die Bundesländer.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@
volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer
0800 223 223 erreichbar.