KV-Verhandlungen Gastro/Hotellerie: Arbeitgeber fordern Ende des Taktierens der Gewerkschaft am Rücken der Mitarbeiter:innen und Betriebe

Wien (OTS) – Die Arbeitgeberseite zeigt sich im Zuge der
KV-Verhandlungen für
Gastronomie und Hotellerie über die jüngste Reaktion der Gewerkschaft
enttäuscht. Anstatt auf das vorliegende und faire Letztangebot
einzugehen, wurde erneut mit Gegenforderungen, die für die Betriebe
der Branche nicht tragbar sind, reagiert.

Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ) bekennen sich weiterhin zu ihrer Verantwortung
gegenüber den rund 220.000 Mitarbeiter:innen der Branche. Vor diesem
Hintergrund wird das bereits vorgelegte Letztangebot unverändert
aufrechterhalten.

„Wir haben ein ausgewogenes und verantwortungsvolles Angebot auf
den Tisch gelegt, das sowohl die schwierigen wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen als auch soziale Aspekte berücksichtigt. Mit einer
Erhöhung von 3,4 Prozent in der untersten Lohngruppe kommen wir der
Forderung der Gewerkschaft bis auf 0,1 Prozentpunkte nach,
gleichzeitig sieht unser Angebot eine durchschnittliche Anhebung der
kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter um 3 Prozent vor.
Nun liegt es an der Gewerkschaft, ihrer Verantwortung gerecht zu
werden und dieses Angebot im Interesse der rund 220.000 Beschäftigten
und der Betriebe anzunehmen, anstatt einer ganzen Branche und ihren
Mitarbeiter:innen wegen einer Differenz von lediglich 0,1
Prozentpunkten eine faire und rasche Lohnerhöhung zu verwehren“,
halten die WKÖ-Obmänner der Fachverbände Gastronomie und Hotellerie,
Alois Rainer und Georg Imlauer, fest.

Die Arbeitgeberseite wird ihre Mitgliedsbetriebe über das
aufrechte Letztangebot informieren. Sollte die Gewerkschaft dieses
weiterhin ablehnen, werden die Betriebe selbst entscheiden können, ob
sie die im Letztangebot vorgesehenen Erhöhungen für ihre
Mitarbeiter:innen freiwillig umsetzen.

Damit liegt es in der Hand der Gewerkschaft, ob ein
flächendeckender Kollektivvertragsabschluss zustande kommt oder die
Arbeitgeberseite alleine Verantwortung übernimmt. (PWK287/ES)