Kulturausschuss diskutiert anhand der EU-Jahresvorschau über Schwerpunkte der europäischen Kulturpolitik

Wien (PK) – Der Bericht des Bundesministers für Wohnen, Kunst,
Kultur, Medien und
Sport zu den EU-Vorhaben des Jahres 2026 stand heute im Mittelpunkt
der Sitzung des Kulturausschusses . Der Bericht war in der Sitzung
vom 25. März 2026 aus Gründen der Fristwahrung vertagt worden. Nun
wurde er mehrheitlich, mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen
zur Kenntnis genommen.

Drei Anträge der Opposition wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ
und NEOS vertagt. Die Freiheitlichen wollen eine stärkere Beteiligung
des Bundes an der Erhaltung des alpinen Kulturerbes, zu dem für sie
auch die Infrastruktur des Alpinismus gehört. In einem weiteren
Antrag spricht sich die FPÖ für eine umfassende Neuausrichtung der
österreichischen Filmförderung aus. Die Grünen fordern eine
gesetzliche Grundlage, um allfällige Restitutionen von Kulturgütern
aus kolonialen Zusammenhängen durchführen zu können.

Österreich will niederschwelligen Zugang zu EU-Rahmenprogramm für
Kunst und Kultur

Wie Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler einleitend zur
Diskussion über die EU-Vorhaben ( III-284 d.B. ) im Bereich Kunst und
Kultur ausführte, wurde Anfang Mai dieses Jahres eine inhaltliche
Einigung über die Eckpunkte des Nachfolgeprogramms zum aktuellen EU-
Förderprogramm „Creative Europe 2021-2027“ erzielt. Unter dem Titel
„AgoraEU“ solle das neue Rahmenprogramm von 2028 bis 2034 gelten.
Derzeit liege der Ball beim Europäischen Parlament, sagte Babler. In
„AgoraEU“ sollen laut ihm die bisherigen Programme „Creative Europe“
und „Citizens, Equality, Rights and Values“ fusioniert werden.
Österreich sehe diese Pläne positiv.

Unter dem Ratsvorsitz Zyperns sei eine „Gemeinsame Erklärung“ des
Europäischen Parlaments, des EU-Rats und der Europäischen Kommission
(EK) zur Kulturstrategie „Europäischer Kulturkompass“ erarbeitet
worden. Die Deklaration der EU, die demnächst veröffentlicht werden
solle, umfasse 20 Leitlinien. Weiters plane die EU-Kommission
Legislativvorschläge zu den Europäischen Kulturhauptstädten und zum
Europäischen Kulturerbe-Siegel. Diese Vorschläge würden aber noch
nicht vorliegen.

ÖVP-Abgeordnete Martina Diesner-Wais fragte, was vom EU-
Kulturkompass und den Plänen zum Kulturerbe-Siegel zu erwarten sei.
Dazu führte Babler aus, dass der Kulturkompass die Richtung der EU-
Kulturpolitik in vier Schlüsselbereichen vorgeben solle. Dabei gehe
es um die Wahrung und Stärkung der europäischen Werte und der
kulturellen Rechte, um die Förderung von Künstlerinnen, Künstlern und
Kulturschaffenden, um die nachhaltige Wahrung und Weiterentwicklung
des kulturellen Erbes sowie um den Ausbau der internationalen
Kulturbeziehungen und Partnerschaften der EU. Was das Kulturerbe-
Siegel betreffe, so würden damit Stätten ausgezeichnet, die eine
besondere Symbolkraft für das Werden der Einheit Europas hätten.
Diese sollen vor allem auch jungen Menschen vermittelt werden. Von
2014 bis 2024 seien 80 Stätten in ganz Europa damit ausgezeichnet
worden.

Katrin Auer (SPÖ) wollte wissen, welche Schwerpunkte des
aktuellen Arbeitsplans des EU-Ratsvorsitzes in der nächsten
Ratsperiode fortgesetzt werden sollen. Babler wies darauf hin, dass
das Programm noch unter den beteiligten EU-Mitgliedstaaten abgestimmt
werde. Aus österreichischer Sicht seien Themen, die jedenfalls
weiterverfolgt werden müssten, die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen und die soziale Absicherung im Kunst- und
Kulturbereich sowie der Kampf für Geschlechtergerechtigkeit und gegen
Machtmissbrauch im Kulturbetrieb. Österreich sei auch der Zugang zur
Kultur ein wichtiges Anliegen und wolle einen Schwerpunkt auf junge
Menschen und benachteiligte Gruppen legen.

Ralph Schallmeiner (Grüne) fragte nach den geplanten Schritten
zum Schutz der Werknutzungsrechte bei KI-Anwendungen. Babler wies
darauf hin, dass die EU-Kulturstrategie auch die Erarbeitung einer KI
-Strategie für die Kulturbranche enthalte. Hier brauche es eine
differenzierte Betrachtung, weil das Thema KI die verschiedenen
Bereiche von Kunst und Kultur in unterschiedlicher Weise betreffe.
Der Urheberrechtsschutz sei dabei jedenfalls eine zentrale Frage,
bestätigte Babler.

Schallmeiner (Grüne) sowie Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS)
interessierten sich auch für die Weiterentwicklung des Konzepts der
europäischen Kulturhauptstadt. Babler sagte, Österreich habe 2024 mit
Bad Ischl erlebt, dass eine europäische Kulturhauptstadt viele
Impulse in eine Region bringen könne und dass sie einen gewaltigen
Werbewert habe, auch für den Tourismus. Die weiteren Überlegungen
gingen in die Richtung der stärkeren Einbeziehung des ländlichen
Raumes rund um die Kulturhauptstädte.

Auinger-Oberzaucher (NEOS) erkundigt sich weiters nach der
Kofinanzierung Österreichs für EU-geförderte Projekte. Babler
betonte, dass österreichische Kulturinitiativen bei der Einwerbung
von EU-Mitteln sehr erfolgreich seien. Eine Kofinanzierung finde
dabei nicht automatisch statt, sondern nach entsprechender Prüfung
und nach Bedarf.

FPÖ-Abgeordneter Christoph Steiner warnte vor ideologisch
motivierten Schwerpunkten bei der EU-Kulturförderung, die eine
„schleichende politische Konditionierung der Kunstfreiheit“
befürchten ließen. Dieser Sicht schloss sich auch FPÖ-Abgeordnete
Marie-Christine Giuliani-Sterrer an. Die beiden Abgeordneten
vermissten im EU-Vorhabensbericht die Erwähnung von Volks- und
Regionalkultur und von Maßnahmen zu ihrer Anerkennung und
Unterstützung. Hier müsse eine größere Ausgewogenheit angestrebt
werden, sagte Giuliani-Sterrer.

Der Kulturminister verwies darauf, dass internationale und
regionale Kultur selbstverständlich gleichermaßen wichtig seien.
Sowohl der europäischen als auch der regionalen Ebene komme eine
spezifische Rolle in der Kulturförderung zu. Aufgrund der großen
Vielfalt der regionalen Kulturen Europas sei es sinnvoll, wenn diese
vor allem durch regionale Institutionen gefördert würden. Die
Kulturhauptstadt Bad Ischl 2024 sei ein gutes Beispiel für das
Zusammenspiel von EU und Regionen, da es gezeigt habe, wie regionale
Kultureinrichtungen belebt werden könnten.

Die FPÖ-Abgeordneten Steiner, Giuliani-Sterrer und Thomas Spalt
zeigten sich mit der Auskunft des Ministers nicht zufrieden. Der Bund
müsse seine Verantwortung stärker wahrnehmen, wenn es um die
Finanzierung von Volkskultur-Dachverbänden gehe, meinte Spalt.
Steiner sah eine falsche Prioritätensetzung der EU-Förderungen.
Wendelin Mölzer (FPÖ) betonte, es gehe auch um die grundlegende
Wertschätzung und nicht nur um finanzielle Abgeltungen der Volks- und
Regionalkultur.

FPÖ will Kulturerbe des Alpinismus sichern

FPÖ-Kultursprecher Wendelin Mölzer setzt sich in einem
Entschließungsantrag für die Erhaltung des alpinen Kulturerbes ein (
778/A(E) ). Der FPÖ-Abgeordnete hat dabei insbesondere die Gestaltung
des Kulturraums Alpen durch den Alpinismus im Blick.

Die Bundesregierung müsse in Kooperation mit Ländern, Gemeinden
und alpinen Vereinen um bessere Rahmenbedingungen für die Sanierung
und den Erhalt von alpiner Infrastruktur als Teil der alpinen Kultur
und Tradition sorgen, sagte Christoph Steiner. Dieses kulturelle Erbe
umfasse insbesondere Gipfelkreuze, historische Schutzhütten,
Wanderwege und Klettersteige und andere Einrichtungen, die Ausdruck
der alpinen Kultur und der Bergsteigertradition seien. Hier liege
leider sehr vieles im Argen. Die Vereine, die für die Erhaltung
dieses Kulturerbes tätig seien, bräuchten deutlich mehr
Unterstützung. Dieser Sichtweise schlossen sich auch die FPÖ-
Abgeordneten Marie-Christine Giuliani-Sterrer, Thomas Spalt und
Ausschussobmann Wendelin Mölzer an.

Die anderen Fraktionen zeigten sich von der Dringlichkeit des
Anliegens nicht überzeugt. So meinte Dominik Oberhofer (NEOS), die
regionalen Tourismusverbände würden über ausreichende Budgets
verfügen, um notwendige Renovierungen von Gipfelkreuzen zu
ermöglichen. SPÖ-Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs wies darauf hin,
dass die Arbeit des Bundesdenkmalamts auch den alpinen Raum umfasse.
Derzeit würden bereits 27 Berg- und Schutzhütten oder auch das
Gipfelkreuz des Großglockners unter Denkmalschutz stehen. Ralph
Schallmeiner (Grüne) meinte, der Antrag der FPÖ ignoriere völlig,
dass es vor allem der vom Menschen mitverursachte Klimawandel sei,
der etwa den Permafrost tauen lasse.

Daniela Gmeinbauer (ÖVP) erinnerte daran, dass ein
gleichlautender Antrag im Tourismusausschuss ( 777/A(E) ) bereits
behandelt werde. Der Ausschuss habe festgestellt, dass im
Tourismusbudget entsprechende Förderungen für Alpinvereine vorgesehen
seien, die auch ausgebaut werden sollten. Sie sprach sich für die
Vertagung des Antrags aus.

Grüne fordern Gesetz über die Rückgabe von Kulturgütern

Die Grünen sprechen sich für eine klare gesetzliche Regelung bei
der Rückgabe von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten aus ( 747/A(E)
). Laut Abgeordnetem Werner Kogler (Grüne) müsse sichergestellt
werden, dass eine gesetzliche Grundlage dafür bereitstehe, sollten
die betroffenen Bundesmuseen und Sammlungen künftig vor der Frage
einer praktischen Umsetzung von Rückgaben stehen. In der vorigen
Gesetzgebungsperiode sei ein entsprechender Gesetzesvorschlag bereits
erarbeitet worden, er sei jedoch in der Abstimmung zwischen den
Koalitionspartnern „hängen geblieben“.

Kulturminister Babler teilte den Abgeordneten des Ausschusses
mit, dass das Beratungsgremium zu den Beständen österreichischer
Bundesmuseen aus kolonialen Kontexten bereits klare Empfehlungen für
einen Handlungsrahmen gegeben hätte. Ob sich daraus auch die
Notwendigkeit für gesetzliche Vorgaben ergebe, werde derzeit geprüft.
Konkret liege bisher nur ein einziges Ansuchen auf Rückerstattung
vor. Dabei gehe es um menschliche Überreste aus Australien.

Rudolf Taschner (ÖVP) sah keinen konkreten Anlass für den Antrag.
Abgeordnete Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) stellte aufgrund der
Auskünfte des Kulturministers einen Vertagungsantrag. Katrin Auer (
SPÖ) betonte, die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit sei
zweifellos wichtig, angesichts der vom Minister dargestellten Lage
halte ihre Fraktion die Vertagung ebenfalls für gerechtfertigt.

Freiheitliche halten Neuausrichtung der Filmförderung für
notwendig

FPÖ-Kultursprecher Wendelin Mölzer setzt sich in einem
Entschließungsantrag ( 852/A(E) ) für die österreichische
Filmwirtschaft ein. Eine Neuausrichtung und Weiterentwicklung der
Filmförderung müsse die Filmbranche langfristig stärken, ihre
Eigenständigkeit fördern und eine effiziente Mittelverwendung
sicherstellen.

Thomas Spalt (FPÖ) führte im Ausschuss dazu aus, dass ein
verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln notwendig sei.
Pro Filmprojekt sollte daher die Kombination von maximal zwei
öffentlichen Förderprogrammen möglich sein und es müsse EU-
rechtlichen Vorgaben entsprochen werden, dass die Gesamtförderquote
öffentlicher Mittel pro Projekt grundsätzlich 50 % der
Herstellungskosten nicht überschreiten dürfe. Zudem gelte es,
Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Fördervergabe deutlich zu
erhöhen, und eine umfassende Evaluierung der Filmförderpraxis der
vergangenen Jahre durchzuführen. Ein Beispiel für die Förderung von
fragwürdigen Projekten, sei die Dokumentation über den Wahlkampf von
Andreas Babler, zu der die Förderzusage noch unter Kulturminister
Werner Kogler erfolgt sei, meinte Spalt. Die Förderquote aus
öffentlichen Mitteln habe 90 % betragen.

FPÖ-Abgeordnete Giuliani-Sterrer sprach von einem katastrophalen
Bild der österreichischen Filmförderung und einem „Fördersumpf“. FPÖ-
Kultursprecher Mölzer betonte, das Anliegen des Antrags sei es, das
Fördersystem effektiver und fairer zu gestalten. Aufgrund einer
Tendenz zur „Verhaberung“ sei das nicht immer sichergestellt.

Werner Kogler (Grüne) sagte, natürlich könne man über
Förderkriterien diskutieren. Er weise aber jede „Insinuation“, dass
unter seiner Ressortzuständigkeit eine politische Einflussnahme auf
Filmförderungen erfolgt sei, strikt zurück. Förderzusagen würden seit
jeher durch unabhängige Gremien erfolgen. Er wollte wissen, wie es um
die Streaming-Abgabe stehe, da die Zeit für eine konkrete
Ausgestaltung dränge.

Christoph Steiner (FPÖ) zeigte sich erstaunt über die hohen
Förderquote des Filmprojekts zum Wahlkampf des nunmehrigen
Vizekanzlers. Klaus Seltenheim (SPÖ) machte geltend, dass seit
Jahrzehnten kein österreichischer Film von Bedeutung mit weniger als
50 % gefördert worden sei. Das entspreche den Realitäten des
Filmgeschäfts, weshalb die EU hier auch eine Ausnahme zulasse. Das
derzeit noch eine Reihe von Themen der Filmförderung, darunter auch
eine Streaming-Abgabe, diskutiert werde, stelle er einen
Vertagungsantrag.

Kulturminister Babler betonte, dass Filmförderung eine komplexe
Aufgabe sei und auch die Realitäten eines sehr kleinen
österreichischen Marktes berücksichtigen müsse. Der Forderung nach
Transparenz werde bereits jetzt umfassend entsprochen. Über die
Notwendigkeit einer Stärkung des Eigenmittelanteils herrsche aus
seiner Sicht jedenfalls Konsens. (Schluss Kulturausschuss) sox