Wien (OTS) – „Die Ernsthaftigkeit der aktuellen arbeitsmarkt- und
wirtschaftspolitischen Entwicklungen scheint bei der Regierung noch
nicht angekommen zu sein. Anders ist nicht erklärbar, dass sie –
trotz steigender Arbeitslosigkeit und einer sich eintrübenden
Wirtschaftslage – an einem 370 Millionen Euro teuren Steuergeschenk
für arbeitende Pensionist:innen festhält“, sagt Markus Koza, Arbeits-
und Sozialsprecher der Grünen, nach der Präsentation der
„Aktivpension“ im Ministerrat.
Während insbesondere immer mehr ältere Menschen arbeitslos sind
und die Bundesregierung knappe Budgets und Sparzwänge beklagt,
scheint es für sie ganz offensichtlich kein Problem zu sein, für
arbeitsmarktpolitisch weitgehend sinnlose und verteilungspolitisch
fragwürdige Maßnahmen wie die ‚Aktivpension‘ hunderte Millionen Euro
jährlich frei zu machen.
„Damit wird weder die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer:innen
erhöht, noch der Fachkräftemangel ernsthaft und nachhaltig bekämpft“,
sagt Koza und betont: „Dafür steigen allerdings einmal mehr die
Ausgaben für Pensionen – denn Arbeit neben der Pension ist weiterhin
nicht nur weitgehend steuerfrei, sondern auch frei von
arbeitnehmer:innenseitigen Pensionsversicherungsbeiträgen.“
Der Pensionsversicherung würden so rund 200 Millionen Euro an
Beiträgen entgehen, die wiederum aus dem Budget abgedeckt werden
müssen. „Während die Regierung zuletzt noch besonders stolz eine
Ausgabenbremse für Pensionen verkündet und beschlossen hat, macht sie
jetzt das genaue Gegenteil und erhöht die Pensionsausgaben aus dem
Budget. Man darf gespannt sein, wie das die Regierungsparteien
erklären wollen.“
Auch aus einer Gleichbehandlungsperspektive wirft das Modell
Fragen auf. „Es ist schwer zu rechtfertigen, dass Einkommen
unterschiedlich behandelt wird – je nachdem, ob jemand in Pension ist
oder nicht. Während etwa Menschen mit mehreren Jobs ihr gesamtes
Einkommen voll versteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
bleibt das Zusatzeinkommen von Pensionist:innen begünstigt. Diese
Ungleichbehandlung ist sachlich kaum begründbar und rechtlich
problematisch“, so Koza abschließend.