Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Zitat neu
Der Asyl- und Migrationspakt ist Teil des aktuellen
Regierungsübereinkommens, das zwischen den Koalitionspartnern Schritt
für Schritt konsequent abgearbeitet wird. Das Ziel ist, durch ein
Bündel an Maßnahmen die illegale Migration weiter konsequent gegen
Null zu drängen und dadurch relevante Systeme, zum Beispiel das
Bildungs- oder das Integrationssystem, zu entlasten.
Innenminister Gerhard Karner, Vizekanzler Andreas Babler und
Yannick Shetty erläuterten im Rahmen einer Pressekonferenz am 24.
März 2026 in Wien Details zum beschlossenen Asyl- und Migrationspakt.
Die in Begutachtung gesendeten Maßnahmen wurden durch konstruktive
Stellungnahmen aus dem Begutachtungsprozess zielgerichtet ergänzt und
finalisiert.
Am 12. Juni 2026 soll der Asylpakt auf europäischer Ebene in
Kraft treten. Mit dem Beschluss des Ministerrats am 24. März 2026
wird der parlamentarische Prozess für die Umsetzung des Asylpakts
nunmehr fortgesetzt und somit die nationale Gesetzgebung verschärft.
„Dieses Gesetzpaket bedeutet eine massive Verschärfung im
Asylbereich. Es handelt sich um die größte fremdenrechtliche Novelle
seit 20 Jahren“, sagte Innenminister Karner. „Ein Asylsystem kann nur
funktionieren, wenn es streng, hart und damit gerecht ist“, setzte er
fort. Null Toleranz bei Missbrauch, Schutz vor Überlastung und Hilfe
für jene, die Hilfe brauchen, seien die Grundsätze des Asylpakts.
„Wir setzen die größte Reform im Asylbereich seit 20 Jahren um.
Damit schaffen wir klare Regeln, eine faire Verteilung und ein
europäisches System, das funktioniert. Und wir schließen eine Lücke,
die viel zu lange bestanden hat: Kinderschutz darf an keiner Grenze
haltmachen. Ein Kind ist zuerst ein Kind – unabhängig davon, woher es
kommt. Mit der Obsorge ab dem ersten Tag schaffen wir für
unbegleitete Minderjährige vom ersten Moment an Schutz, Sicherheit
und klare Verantwortung. Damit ist von Anfang an geregelt, dass die
zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger diese Kinder vertreten,
schützen und begleiten. Klare Zuständigkeiten, verbindliche
Zusammenarbeit und ein Rahmen, der Verantwortung fairer verteilt –
damit beenden wir das Gegeneinander und schaffen ein Miteinander mit
klaren Regeln. Wir ordnen, wo andere spalten“, sagte Vizekanzler
Babler.
„Die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts ist ein Meilenstein
für eine konsequente Asylpolitik und die Zusammenarbeit auf
europäischer Ebene. In der aktuellen Amtsperiode wurden bereits vier
Rückführungsabkommen geschlossen, was Recht, Ordnung, Kontrolle und
vor allem Fairness für Menschen, die Schutz suchen und brauchen,
schaffen soll“, ergänzte der Klubobmann der NEOS, Yannick Shetty.
Maßnahmen auf europäischer Ebene
Der Asylpakt garantiert erstmals verpflichtende beschleunigte
Verfahren an den EU-Außengrenzen. Diese beinhalten ein umfassendes
Screening und eine Registrierung. Verfahren werden künftig binnen
zwölf Wochen abgeschlossen sein.
Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein
Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer
Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des
Außengrenzverfahrens verhängt werden.
Das EU-Identifizierungssystem „EURODAC“ wird zu einer umfassenden
Migrationsdatenbank ausgebaut. Neben Asylwerberinnen und Asylwerbern
werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Die Altersgrenze
für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre
herabgesetzt. Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig
ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.
Nationale Verschärfung des Asylrechts
Die internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-
Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren an der Grenze werden
daher künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden.
Bisher konnten Antragstellerinnen und Antragsteller an einem
bestimmten Ort im Grenzkontrollbereich oder in der Erstaufnahmestelle
angehalten werden. Zusätzlich wird zu diesen Zwecken auch erstmals
die Anordnung von Haft möglich sein.
Rückkehrzentren und verpflichtende Rückkehrberatung
Durch das Verhängen einer „Wohnsitzauflage“ wird es künftig
möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr
zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten
Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende
Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.
Sanktionen im Bereich der Grundversorgung
Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von
Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im
geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie
werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entziehung nun
vollinhaltlich ausgeschöpft.
Quotierung des Familiennachzugs
Um die Systeme vor einer Überlastung zu schützen, wird der
Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten
zukünftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen
Null gehen.
Errichtung von Rückkehrzentren
Österreich bildet gemeinsam mit Deutschland, Dänemark,
Griechenland und den Niederlanden die sogenannte Gruppe der Umsetzer
zur Realisierung von Rückkehrzentren und Asylverfahren in Staaten
außerhalb Europas. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames
europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche
Rückkehrzentren.