KORREKTUR zu OTS0083 vom 13.03.2026: HV-Erfolg gegen Temu: Nach BWB-Beschwerde des Handelsverbands rudert Fernost-Plattform zurück

Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Währungskorrektur im letzten Absatz

Der Handelsverband kann im Einsatz für faire
Wettbewerbsbedingungen
und ein Level-Playing-Field im E-Commerce einen weiteren Erfolg
verbuchen : Laut dem heute veröffentlichten Bericht der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) waren die in der UWG-Beschwerde des
Handelsverbands vorgebrachten Bedenken gegen die Fernost-Plattform
Temu berechtigt. Durch das Tätigwerden von Handelsverband und BWB hat
die Billigplattform Temu mittlerweile drei unlautere Praktiken
eingestellt .

„Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das
Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde
Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner
Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung
eines echten Level-Playing-Field . Unser besonderer Dank gilt der BWB
, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und
für Abhilfe gesorgt hat“ , erklärt Handelsverband-Geschäftsführer und
Beschwerdeführer Rainer Will .

Aufgrund der BWB-Abmahnung führte Temu neue Maßnahmen ein , um
die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken auf der
Plattform stärker zu unterbinden. Dazu zählen die Einrichtung einer
Task Force zur Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der
österreichischen Website sowie die Schaffung eines neuen Erkennungs-
und Abhilfemechanismus . Die BWB behält sich vor, bei wiederholten
oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende
Schritte einzuleiten.

Zwtl.: Beschwerde des Handelsverbands gegen Temu bereits im August
2024 eingebracht

Bereits im August 2024 hat der freie, überparteiliche und
unabhängige Handelsverband eine umfassende Beschwerde gegen Temu bei
der BWB eingebracht. Anlass waren vermutete Verstöße gegen das
Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) .

– Manipulative Geschäftspraktiken (Es wurden zahlreiche falsche
Behauptungen von Temu ausfindig gemacht, mittels welchen unrichtiger
Weise suggeriert wurde, dass ein Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit
zu bestimmten Konditionen bzw. als Sonderangebot verfügbar ist);

– Vorgetäuschte Warenknappheit (Auf der Website des Fernosthändlers
wurden zudem irreführende Angaben zur angeblich stückmäßig stark
begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte aufgefunden – tatsächlich
konnten jedoch oftmals noch hunderte Stück von dem gewünschten
Artikel bestellt werden);

– Irreführende Darstellung von Werbebildern und Produktbeschreibungen
;

Zwtl.: Fall der Modemarke FUSSL belegt Wirksamkeit des Einschreitens

Dass das Tätigwerden des Handelsverband Wirkung zeigt, bestätigt
auch der Fall eines österreichischen Händlers. Die Modemarke FUSSL
hatte sich an den Handelsverband gewandt, da Temu unerlaubterweise
die Marke FUSSL auf seiner Website verwendet hatte. Nachdem der
Handelsverband entsprechende Nachweise an die BWB übermittelt hatte
und diese mit Temu in Kontakt getreten war, wurde der entsprechende
Verstoß umgehend eingestellt .

Nicht nur gegen den Fernost-Giganten Temu kann der Handelsverband
Erfolge vorweisen. Bereits im Jahr 2019 hatte der HV international
für Furore gesorgt: Der größte US-amerikanische Online-Marktplatz
Amazon musste – weltweit – 8 Geschäftsbedingungen anpassen , nachdem
der Handelsverband in einer BWB-Beschwerde auf diese aufmerksam
gemacht hatte. Davon profitieren die mehr als 4.000 österreichischen
Händler , die u.a. über die Amazon-Plattform verkaufen, bis heute.

Zwtl.: Neuer Rechnungshof-Bericht bestätigt hohes Steuerausfallrisiko
im E-Commerce

Auch der jüngst veröffentlichte Bericht des Rechnungshofs stützt
langjährige Forderungen des Handelsverbands: Die Umsätze aus dem One-
Stop-Shop-System (OSS) der EU und damit aus dem grenzüberschreitenden
Versandhandel bleiben weitgehend ungeprüft – dem österreichischen
Staat entgehen dadurch jährlich Milliarden an Steuereinnahmen.

„Der auf den ersten Blick günstige Einkauf auf Fernost-
Plattformen hat einen hohen Preis: Kaufkraft fließt ins Ausland ,
lokale Arbeitsplätze geraten unter Druck und wichtige Steuereinnahmen
gehen verloren “ , erklärt Handelssprecher Rainer Will .

Zwtl.: Nächste Schritte für faire Wettbewerbsbedingungen

Die von der österreichischen Bundesregierung angekündigten
strengeren Zollkontrollen sowie die geplante nationale Paketabgabe
stellen – sofern sinnvoll und nicht auf Kosten heimischer
Zustellunternehmen wie der Österreichischen Post umgesetzt – wichtige
Schritte auf nationaler Ebene dar. Ebenso bedeutsam sind die geplante
EU-weite Einhebung eines festen Zollsatzes von 3 Euro auf Lieferungen
aus Drittstaaten mit einem Warenwert unter 150 Euro ab Juli 2026
sowie eine zusätzlich in Aussicht gestellte EU-weite Handling Fee ab
November 2026 .

Klar ist aber auch, dass es weiterhin entschlossene Schritte auf
allen Ebenen braucht, um faire Rahmenbedingungen für alle
Marktteilnehmer sicherzustellen. Insbesondere die Problematik des
Vollzugsdefizits muss endlich gelöst werden. Der Handelsverband hat
dazu den „E-Commerce Aktionsplan 2026“ mit 6 konkreten
Handlungsempfehlungen vorgelegt. Mehr dazu HIER .

Zwtl.: Zahlreiche Verfahren gegen Temu & Shein auf EU-Ebene

Zudem laufen auf EU-Ebene mehrere Verfahren gegen Plattformen wie
Temu und Shein , etwa im Rahmen des Digital Services Act (DSA) . „Auf
EU-Ebene ist das rasche Handeln der zuständigen Institutionen
essenziell. Es kann nicht sein, dass sich heimische Händler auf Punkt
und Komma an jede Regelung halten müssen, während Ramsch-Plattformen
aus Fernost defacto vogelfrei und ohne Konsequenzen bei
Nichteinhaltung von Gesetzen handeln können“ , so Will .

Dass schnelleres Vorgehen Wirkung entfalten kann, zeigt Polen :
Das polnische Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz hat u.a. gegen
Temu eine Geldstrafe von 5,9 Millionen Zl̸oty wegen der
Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Auszeichnung von
Preisermäßigungen verhängt.