KORREKTUR zu OTS0057 vom 04.07.2025: Sima/Wiesinger/Lindinger/Pipal-Leixner/Frey: E-Mopeds runter vom Radweg!

Wien (OTS) – KORREKTUR-HINWEIS
Bitte lesen Sie die Aussendung wie folgt:

Vor über einem Jahr hat Mobilitätsstadträtin Ulli Sima
bereits auf
das zunehmende Problem durch voll motorisierte, schwere E-Mopeds auf
Wiens Radwegen hingewiesen und sich für eine Neuregulierung der
entsprechenden Bundesgesetze stark gemacht. Ziel ist es, die
gefährlichen und zu schnellen Gefährte runter von den Radwegen zu
bekommen. Auch der ÖAMTC sowie der ARBÖ setzen sich aus Gründen der
Verkehrs- und Rechtssicherheit für eine bessere Regulierung ein.
Gemeinsam mit dem TU-Verkehrsplaner Harald Frey wurde nun ein
Vorschlag erarbeitet, wie das Kraftfahrgesetz und die
Straßenverkehrsordnung sinnvoll novelliert werden können, um dieses
Ziel zu erreichen. Dies soll nun den zuständigen Verkehrsminister
Peter Hanke bei einer entsprechenden Änderung der Gesetzeslage
unterstützen.

„Bislang sind wir an der grünen Ex-Verkehrsministerin Gewessler
gescheitert, um die gefährlichen E-Mopeds von den Radwegen zu
bekommen. Wir bauen die Radinfrastruktur im Rahmen unserer großen
Radwegoffensive laufend aus, um das Radfahren in Wien komfortabler
und sicherer zu machen. E-Motor-unterstützte Mobilität wie E-Bikes
sind auf Wiens Radwegen willkommen. Inakzeptabel ist hingegen, dass
immer schnellere und schwerere, vollmotorisierte Elektrofahrzeuge auf
die Radwege drängen. Sie stellen aufgrund ihres Gewichts und ihrer
Geschwindigkeit ein echtes Sicherheitsrisiko am Radweg dar. Klar ist:
E-Mopeds müssen runter vom Radweg! Derzeit gilt alles, was sich am
Radweg tummelt, als Fahrrad, das muss rasch bundesgesetzlich neu
geregelt werden“, betont Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. „Ich
freue mich, dass wir gemeinsam mit dem ÖAMTC und Unterstützung der TU
Wien und des ARBÖ einen konkreten Vorschlag präsentieren können, wie
sich das gesetzlich unkompliziert regeln ließe. Wir sind schon in
guten Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium und hoffen, mit
unserem Vorschlag eine schnellere Änderung im Sinne der Sicherheit
auf den Radwegen zu erwirken“, so Sima.

Problem: E-Mopeds gelten in Österreich als „Fahrrad“

Das Problem ist bisher, dass in Österreich sogenannte
kennzeichenlose E-Mopeds und andere voll elektrobetriebene Fahrzeuge
wie die unterschiedlichsten Cargo-Gefährte von diversen Unternehmen,
in Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrzeuggesetz als „Fahrrad“
gelten. Sie sind damit klassischen Fahrrädern und E-Bikes (Fahrräder
mit Trittunterstützung, auch als Pedelecs bezeichnet) gleichgestellt,
dürfen auf den Radwegen, gemischten Geh- und Radwegen und sogar in
freigegebenen Fußgänger*innenzonen unterwegs sein.

Und genau hier setzen Stadt Wien, ÖAMTC, ARBÖ und Harald Frey mit
ihren Novellierungsentwürfen an: Mit wenigen und einfachen Eingriffen
in das Kraftfahrgesetz und die Straßenverkehrsordnung sollen
zukünftig nur „klassische“ Fahrräder, Fahrräder mit
Tretkraftunterstützung (E-Bikes) und klassische Tretroller ohne Motor
als Fahrrad gelten. Voll motorisierte Fahrzeuge wie E-Mopeds etc.
sollen als Kraftfahrzeuge klassifiziert und zulassungspflichtig
werden, inklusive Führerschein-, Helm- und Versicherungspflicht. Sie
haben auf den Radwegen nichts verloren, sondern sollen – wie alle
anderen Mopeds auch – auf der Fahrbahn fahren!

E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
sind davon wie bisher nicht betroffen. Für sie würden auch künftig
dieselben Verhaltensregeln gelten wie für Radfahrende. Der
Gesetzesentwurf berücksichtigt auch andere Trendsportgeräte, sodass
derartige Produkte nicht wieder zu Rechtsunsicherheit auf der Straße
führen.

„E-Mopeds“: Zu schnell, zu schwer, zu gefährlich am Radweg

Notwendig ist diese Maßnahme aus Sicht der Stadt Wien und des
ÖAMTC, weil immer mehr voll motorisierte E-Fahrzeuge auf die Radwege
und in für den Radverkehr freigegebene Fußgänger*innenzonen drängen.

„Gerade E-Mopeds beeinträchtigen jedoch vor allem aufgrund ihres
Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg
massiv“, betont der renommierte Verkehrsplaner der TU-Wien, Harald
Frey. „Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis
80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers
und evtl. zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit
Verbrennungsmotor, das selbstverständlich auf der Fahrbahn fahren
muss, wiegt nur 46 kg. Unfälle werden dadurch gefährlicher“, so Frey.

Auch der ÖAMTC stützt diese Argumentation: „Da E-Mopeds in der
Verkehrsunfallstatistik nicht gesondert ausgewiesen werden, ist aus
dieser keine besondere Unfallträchtigkeit ersichtlich. Dennoch
bekommen wir von unseren Mitgliedern, insbesondere in Ballungsräumen,
regelmäßig Rückmeldungen, dass E-Mopeds und E-Scooter viel zu schnell
und gefährlich unterwegs sind. Daher wäre eine Neuregelung sinnvoll“,
so Bernhard Wiesinger vom ÖAMTC. Besonders geschützt werden aber auch
die Lenker*innen von E-Mopeds selbst, da künftig wie bei jedem
Kraftfahrzeug bestimmte Sicherheitsstandards und eine
Haftpflichtversicherung erforderlich sind.

„Die Forderung, mopedähnliche Elektrofahrzeuge vom Radweg auf die
Fahrbahn zu bringen, ist ein notwendiger Schritt in Richtung mehr
Verkehrssicherheit – insbesondere für Radfahrende und Fußgänger*
innen“, betont auch Daniel Lindinger, Verkehrsexperte des ARBÖ.
„Elektromobilität ist eine Chance, aber sie braucht auch klare
Rahmenbedingungen. Nur wenn neue Mobilitätsformen verantwortungsvoll
und sicher in unser Verkehrssystem integriert werden, können wir von
einem echten Fortschritt sprechen“, so Lindinger.

Ein weiteres Problem: Immer höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten
der Fahrzeuge. Kennzeichenlose E-Mopeds dürfen bislang eigentlich nur
25 km/h fahren. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hatte im
Februar des vergangenen Jahres Geschwindigkeitsmessungen von
klassischen Fahrrädern, Pedelecs und E-Bikes ohne
Tretkraftunterstützung („E-Mopeds“) auf Wiener Radverkehrsanlagen am
neuen Rad-Highway auf der Lassallestraße, am Gürtelradweg und in der
Hasnerstraße durchgeführt. Das Ergebnis: Besonders E-Mopeds sind oft
sehr viel schneller unterwegs als die erlaubten 25 km/h. So wurden
auf dem Rad-Highway in der Lassallestraße (kein Gefälle) bei 50
Prozent der E-Mopeds mehr als 26 km/h und bei 15 Prozent mehr als 34
km/h gemessen.

„Wir wollen das Radfahren attraktiver und sicherer machen, da ist
diese neue Regelung ein logischer Schritt. Niemand versteht, warum
für E-Mopeds andere Kriterien gelten sollten als für Mopeds mit
Verbrennermotor – zumal die 25 km/h sehr oft überschritten werden.
Mit der neuen Regelung ziehen wir anderen europäischen Ländern wie
z.B. Deutschland nach, in denen sie sich bereits bewährt hat“, NEOS
Wien Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner.

Gesetzentwurf zur Neuregulierung auf Österreichs Straßen

Konkret wird eine Änderung des Paragrafen 2 in der StVO und des
Paragrafen 1 im KFG vorgeschlagen. Ersterer regelt, was ein Fahrzeug
ist, und damit gewissen Regeln zur Verwendung im Straßenraum
unterworfen sind. Dazu zählen auch E-Scooter. Zweiterer definiert
Kraftfahrzeuge und grenzt Fahrräder, E-Scooter und E-Bikes von diesen
ab. E-Mopeds sind daher künftig vom Kraftfahrzeugbegriff umfasst.
Somit gelten für sie dieselben Regeln wie für klassische Mopeds.

In den überarbeiteten Bestimmungen zum Rollerfahren (Paragraf 88b
StVO) wird weiterhin klargestellt, dass für die Lenker*innen von E-
Scootern alle Verhaltensvorschriften gelten, die auch für Radfahrer*
innen gelten. Auch die häufig zu beobachtende Mitnahme von Personen
soll künftig klar untersagt werden.

„Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen Änderungen nicht nur für
Klarheit sorgen, sondern auch für mehr Sicherheit im Verkehr“, so
Sima. „Durch unsere Vorschläge würden Fahrräder Fahrräder bleiben.
Alles, was motorisiert ist und ohne Einsatz von Muskelkraft fährt,
wird zu einem Kraftfahrzeug, was ja nur logisch ist. Eine Puch Maxi
durfte aus gutem Grund nie auf einen Radweg, es ist ja nicht
einzusehen, dass das durch einen Elektromotor anders sein sollte“, so
Sima.

E-Mopeds würden durch die Gesetzesänderung auch weiterhin erlaubt
sein, nur eben auf der Fahrbahn (mit Zulassung) nicht am Radweg. Dort
könnten sie ohne 25 km/h-Drosselung wie herkömmliche Mopeds mit 45
km/h oder bei entsprechender Zulassung als vollwertige E-Motorräder
unterwegs sein.

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