Wien (PK) – Im Justizausschuss des Nationalrats stand der aktuelle
Tätigkeitsbericht der Datenschutzbehörde zur Diskussion.
Behördenleiter Matthias Schmidl und die stellvertretende Leiterin
Elisabeth Wagner berichteten den Abgeordneten über knappe Ressourcen
angesichts steigender Datenschutzbeschwerden sowie neuer Aufgaben.
Auch Justizministerin Anna Sporrer meinte, die Planstellen der
Behörde würden künftig nicht ausreichen.
Die von den Oppositionsparteien auf die Tagesordnung gesetzten
Entschließungsanträge wurden von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.
Rückblick auf herausforderndes Jahr 2025
Die Datenschutzbehörde (DSB) habe ein herausforderndes Jahr
hinter sich, heißt es im einststimmig zur Kenntnis genommenen
Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr. ( III-334 d.B. ). So
verzeichnete die Behörde 2025 bei den Beschwerdeverfahren sowohl
national als auch grenzüberschreitend eine deutliche Steigerung der
Verfahrenseingänge. Insgesamt wurden 3.403 Individualbeschwerden von
der DSB mittels Bescheid oder Einstellung erledigt (2024: 2.397).
Ebenso deutlich gestiegen ist dabei die Zahl der Eingänge, und zwar
von 3.019 (2024) auf 5.300 (2025). Außerdem sind 1.364
grenzüberschreitende Beschwerden in Österreich und 173 aus dem
Ausland eingelangt. Bei einer wesentlichen Anzahl der gemeldeten
Vorfälle ging es um Hackerangriffe auf Unternehmen oder sonstige
Einrichtungen, darunter unzählige unterschiedliche Ransomware-
Attacken.
Auch das Phänomen einer Vielzahl von mit Hilfe von KI erstellten
Beschwerden würde erhebliche Ressourcen der DSB binden. Zudem seien
weitere Aufgaben hinzugekommen, wie etwa durch das
Informationsfreiheitsgesetz. Auch Unionsrechtsakte wie beispielsweise
die KI-Verordnung oder die Verordnung über die Transparenz und das
Targeting in der politischen Werbung würden die DSB beschäftigen.
Dazu komme, dass der EU-Vorschlag für eine „Digitale-Omnibus-
Verordnung“ unter anderem eine bedeutsame Novelle der DSGVO vorsehe.
Hinzugekommen sei für die DSB auch die Zusammenarbeit mit dem seit
2025 aktiven parlamentarischen Datenschutzkomitee.
Behördenleitung sieht Mehrbedarf von 27 Planstellen
Die steigende Anzahl an Beschwerdeverfahren sowie die zunehmenden
Aufgaben thematisierten auch der Leiter der Datenschutzbehörde
Matthias Schmidl und die stellvertretende Leiterin Elisabeth Wagner
im Ausschuss. Bei „real sinkender Zahl an Bediensteten“ wegen weniger
Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten bzw. Sachleistungen
seien innerhalb der DSB Schwerpunktsetzungen vorgenommen worden, ließ
Schmidl wissen. So würden Beschwerden prioritär behandelt, die
telefonische Erreichbarkeit, die Teilnahme von Mitarbeitenden an
Veranstaltungen und die Abgabe an Stellungnahmen bei
Begutachtungsverfahren seien aber eingeschränkt worden. Da aufgrund
der Ressourcenknappheit nicht alle Verfahren innerhalb vorgesehener
Fristen erledigt werden können, seien wegen Säumnisbeschwerden im
letzten Jahr Kosten in der Höhe von 10.000 Ꞓ zu begleichen gewesen,
so Schmidl.
Justizministerin Anna Sporrer meinte, ihr Haus setze sich dafür
ein, dass es die erforderlichen Ressourcen zu Verfügung gestellt
bekomme, aber in Sparzeiten sei es bereits eine gute Nachricht, dass
die Planstellen soweit erhalten werden konnten. Ihr sei aber bewusst,
dass diese für die Datenschutzbehörde in Zukunft nicht ausreichen
werden, um ihren Aufgaben nachzukommen.
Süleyman Zorba (Grüne) problematisierte die knappen Ressourcen
der Datenschutzbehörde und hakte nach. Laut Behördenleiter gebe es
einen Mehrbedarf von 27 zusätzlichen Planstellen.
Novelle des Datenschutzgesetzes in Koordinierung
Die Mandatare Markus Tschank (FPÖ) und Manfred Sams (SPÖ)
interessierten sich unter anderem für KI-generierte Beschwerden bzw.
Möglichkeiten des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Behörde
selbst. Bei Online-Beschwerdeformularen würden Sperren gesetzt, damit
sie nicht von Webcrawlern systematisch abgesucht werden, ansonsten
könne man KI-Beschwerden aber nicht verhindern, sagte Schmidl. In der
DSB komme KI bei Textzusammenfassungen und Übersetzungen zum Einsatz,
allerdings ohne personenbezogene Daten.
Die Abgeordneten Tschank (FPÖ) und Henrike Brandstötter (NEOS)
erfuhren ferner, dass der Vollzug des Politische-Werbung-Gesetzes
zwischen der KommAustria und der Datenschutzbehörde aufgeteilt sei,
wobei der Großteil die KommAustria betreffe.
Zu Bettina Zopf (ÖVP) sagte der Behördenleiter, dass die
Datenschutzbehörde den Gemeinde- und Städtebund bezüglich
Informationsfreiheitsgesetz eingebunden und
Sensibilisierungsschulungen abgehalten habe. Die häufigsten
Datenschutzverstöße kämen aus dem privaten Bereich und betreffen
vermehrt Glücksspielangelegenheiten, beantwortete er eine weitere
Frage der Mandatarin.
Sinnvoll erachten würde der Behördenleiter eine Novelle des
Datenschutzgesetzes, um nicht in jedem Fall einen Bescheid erlassen
zu müssen und Verfahrensführungen effizienter zu gestalten. Es gehe
um die Beschleunigung der Verfahrensführung sowie um punktuell
längere Verjährungsfristen. Letzteres sieht FPÖ-Mandatar Tschank
hinsichtlich erhöhter Strafzahlungen kritisch, wie er im Ausschuss
darlegte. Diese Bedenken seien nachvollziehbar, meinte Schmidl,
allerdings sei es nie das Ziel, Unternehmen oder Privatpersonen in
die Insolvenz zu schicken, sondern rechtswidriges Verhalten zu
sanktionieren. In der überwiegenden Zahl der Fälle, die vor den
Verwaltungsgerichtshof gebracht werden, würde die Strafe bestätigt
oder nur schwach reduziert werden, so die Auskunft an Sophie Marie
Wotschke (NEOS).
Die Justizministerin sagte, eine Novelle des Datenschutzgesetzes
sei bereits ausgearbeitet und in Koordinierung geschickt worden. Da
für eine Unterbringung im Budgetbegleitgesetz kein Konsens erzielt
werden konnte, werde man sich über den Sommer weiter damit
beschäftigen.
FPÖ: Strafrechtliche Sanktionierung von illegalen
Grenzübertritten
Angesichts der anhaltenden Herausforderungen durch illegale
Migration und der damit verbundenen Kriminalität sei es erforderlich,
illegalen Grenzübertritt nach Österreich als strafbare Handlung
einzustufen, heißt es in einem FPÖ-Entschließungsantrag ( 948/A(E) ).
Diese dürfe kein „Kavaliersdelikt“ bleiben, betonte Antragsteller
Harald Stefan im Ausschuss. So fordern die Freiheitlichen unter
anderem, Haftstrafen für „Geschleppte“ in eigenen Haft- und
Ausreisezentren vorzusehen, das Strafmaß für Schlepper drastisch zu
erhöhen oder bei Gefährdung von Beamten ausschließlich die
Höchststrafe anzuwenden. Als Ausnahme will die FPÖ etwa definieren,
dass Schutzsuchende, die sich unmittelbar nach der Einreise
freiwillig bei den Behörden melden, von der Strafverfolgung
ausgenommen werden, sofern sie glaubhaft machen, dass sie aus keinem
sicheren Drittsaat kommen.
Seine Fraktion bekenne sich zu „Null-Tolleranz bei illegaler
Migration“ sowie zur Ausweitung des Modells „Haft im Herkunftsland“,
erklärte Josef Hechenberger (ÖVP), der den von ÖVP, SPÖ und NEOS
angenommenen Vertagungsantrag stellte.
Grüne gegen missbräuchliche Abmahnungen für Social-Media-Likes
Die Grünen setzen sich im Medienrecht dafür ein, missbräuchliche
Abmahnungen und Gerichtsverfahren für sorgfältig handelnde Inhaber
von Social-Media-Accounts zu unterbinden ( 959/A(E) ). Sie
kritisieren unter anderem, dass die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie gegen
Einschüchterungsklagen nicht zeitgerecht umgesetzt worden sei. Gegen
Hass und Hetze im Netz sei entschieden vorzugehen, so die Grünen. In
den letzten Monaten sei es aber zu Fällen gekommen, in denen User
wegen bloßer Likes oder wegen Kommentaren Dritter, die in einer
zumutbaren Zeit nicht gelöscht werden konnten, belangt oder vor das
Strafgericht gezerrt worden seien. Die Grünen fordern daher eine
gesetzliche Regelung, um sowohl eine Kostenbelastung wegen solcher
missbräuchlicher Abmahnungen, als auch eine überschießende
Sanktionierung und Kriminalisierung von „Likes“ zu verhindern, wie
Antragstellerin Alma Zadić im Ausschuss ausführte. Vor kurzem habe es
dazu auch eine OGH-Entscheidung gegeben.
Ausschussobmann Klaus Fürlinger (ÖVP) verwies dazu auf einen
Gesetzesentwurf des Justizministeriums. Seine Fraktion sei hier
verhandlungsbereit, wenn die Einführung einer Klarnamenpflicht Teil
der Lösung sei. Er wolle aber keine Regelung, „wo jeder jeden
ungestraft verleumden darf“, so Fürlinger. Sophie Marie Wotschke (
NEOS) sah Handlungsbedarf im Medienrecht, sie und ihre
Fraktionskollegin Henrike Brandstötter sprachen sich aber gegen eine
Klarnamenpflicht aus. Diese „ideologische Debatte“ habe damit nichts
zu tun und löse keine Probleme, so Brandstötter.
Markus Tschank (FPÖ) verwies auf „ein kostenschonendes
Instrument“ im Bereich der Besitzstörungsklagen, das auch hier
angedacht werden könne. Er sehe es kritisch, aus einem „bloßen
Nicken“ eine Verleumdung abzuleiten, weshalb es hier eine Lösung
brauche.
Grüne für Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz
Die Grünen schlagen eine gesetzliche Lösung zum Schutz vor
Konversionsmaßnahmen oder konversiv-reparative Praktiken vor ( 296/A
). Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die eine Veränderung der
sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben.
Geht es nach den Grünen, soll die Durchführung solcher Maßnahmen bei
vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, bei jungen
Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder
eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen bzw.
wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen
Autoritätsverhältnisses. Eine Einwilligung der betroffenen Person
oder ihrer gesetzlichen Vertretung sollte nicht wirksam sein, so die
Grünen. Bei Verstößen schlagen sie bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe
oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor.
Konversionstherapien würden gegen die Menschenwürde verstoßen und
könnten mit Folter gleichgesetzt werden, betonte Alma Zadić (Grüne).
Ein dementsprechendes Verbot sei auch im Regierungsprogramm
festgeschrieben.
Sowohl Gudrun Kugler (ÖVP) als auch Selma Yildirim (SPÖ)
verwiesen darauf, dass zwischen den Regierungsfraktionen dazu
Verhandlungen laufen. Für Yildirim ist es in diesem Bereich „höchst
an der Zeit“ für Änderungen.
Grüne für wirksames Transparenzregister
Die Grünen setzen sich dafür ein, das Lobbying- und
Interessenvertretungs-Register im Einklang mit den Empfehlungen des
Rechnungshofs sowie anhand von internationalen Transparenz- und
Antikorruptionsstandards weiterzuentwickeln ( 832/A(E) ).
Insbesondere seien wesentliche Informationen über konkrete Lobbying-
Tätigkeiten nicht allgemein öffentlich einsehbar. Zudem fordern sie,
die Datenqualität und Aktualität der Registereinträge zu verbessern,
die Ausnahmen im Anwendungsbereich zu überprüfen, wirksame
Kontrollmechanismen zur Überprüfung der Eintragungs- und
Aktualisierungspflichten zu schaffen. Sie sprechen sich außerdem für
die Einführung eines legislativen Fußabdrucks zur nachvollziehbaren
Dokumentation wesentlicher Kontakte zwischen Lobbyistinnen und
Lobbyisten sowie politischen Entscheidern sowie für die Schaffung
effektiver Sanktionsmechanismen aus. Ziel sei es, durch mehr
Transparenz, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu politischen
Entscheidungen zu stärken, hielt Alma Zadić (Grüne) fest.
Gudrun Kugler (ÖVP) stimmte dem Antrag der Grünen in Bezug auf
Verbesserungen bei den Registerblättern zu. Diese müssten aktuell und
aussagekräftig sein. Sie wolle aber „eine Lanze für den Beruf der
legitimen Interessensvertretung brechen“, der nicht „unter
Generalverdacht“ gestellt werden dürfe, so die ÖVP-Mandatarin. Es sei
wichtig, den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen, Zadić habe
dazu in ihrer Zeit als Ministerin eine Arbeitsgruppe eingerichtet, so
Selma Yildirim (SPÖ).
Grüne für Beibehaltung der dreijährigen Verbraucher-
Entschuldungsmöglichkeit
Die Grünen sprechen sich in einem weiteren Gesetzesantrag dafür
aus, die befristete dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für
Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft beizubehalten ( 904/A) ).
Im Lichte der fortgesetzten multiplen Krisen und der positiven
Erfahrungen mit dem dreijährigen Verfahren sei ein Auslaufen der
Regelung im Juli 2026 für betroffene Privatpersonen nicht zu
rechtfertigen. Eine Rückkehr zur längeren Entschuldungsdauer von fünf
Jahren würde aus Sicht der Grünen nicht nur eine Ungleichbehandlung
zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbrauchern
darstellen, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Integration
überschuldeter Personen verschlechtern. Alma Zadić (Grüne) sprach von
einer „hart erkämpften Errungenschaft“ im Jahr 2021. Auch der
Dachverband der Schuldnerberatung habe sich für die Beibehaltung
ausgesprochen.
Laut Sophie Marie Wotschke (NEOS) befindet man sich dazu
regierungsintern gerade in Verhandlungen. Auch Markus Tschank (FPÖ)
ortete den Bedarf an einer schnellen Entschuldung, in diesem Fall
müsse aber an der Mindestquote für Gläubiger gearbeitet werden.
FPÖ fordert Sofortpaket zur Entlastung der Justizanstalten
Zwei FPÖ-Initiativen wurden zudem ein weiteres Mal von den
Regierungsfraktionen auf die Wartebank geschoben. So pochen die
Freiheitlichen auf ein Sofortpaket zur Entlastung der Justizanstalten
( 572/A(E) ). Es brauche eine rasche und dauerhafte Senkung der
Belegungsquote unter 100 Prozent, ein Ende der Doppel- und
Dreifachbelegung, eine Erweiterung von Kapazitäten und die
Modernisierung bestehender Häuser sowie ein Verlegungs- und
Personalreservekonzept zur sofortigen Entlastung besonders belasteter
Anstalten, heißt es im Antrag. Für FPÖ-Mandatar Christian Lausch ist
daher die einzige Lösung, die heimischen Gefängnisse durch das Modell
„Strafverbüßung im Heimatland“ für rund 2.000 ausländische Häftlinge
zu entlasten.
Ihr Plan zur Entlastung der Gefängnisse habe keine
„Massenentlassungen“, wie von ÖVP-Mandatar Josef Hechenberger
befürchtet, und keine „Generalamnestie beinhaltet, berichtete die
Justizministerin. Vielmehr sei es um vorzeitige Entlassungen bei
Wohlverhalten für bestimmte Insassen mit kurz- und mittelfristigen
Haftstrafen gegangen, auf die man auch schon bisher gesetzt habe. Um
die hohen Belagszahlen zu verringern habe man zudem bereits den
elektronisch überwachten Hausarrest sowie die „Haft in der Heimat“
ausgeweitet. Auch bauliche Maßnahmen – in Zusammenarbeit mit der
Bundesimmobiliengesellschaft seien in Planung, so Sporrer.
Zudem fordert die FPÖ eine Senkung der Gerichtsgebühren, um den
Zugang zur Justiz für alle Bürgerinnen und Bürger erschwinglich zu
machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der
Europäischen Union zu verbessern ( 259/A(E) ). Österreich sei mit den
Einnahmen durch Gerichtsgebühren der Spitzenreiter in der EU und in
Europa insgesamt, machte Harald Stefan (FPÖ) geltend. (Schluss
Justizausschuss) fan/med