Klimaschutz ist Menschenrecht – IGH stellt klar: Staaten sind völkerrechtlich verpflichtet zu handeln

Den Haag/Wien/Bischkek (OTS) – Der Internationale Gerichtshof (IGH)
hat am 23. Juli 2025 eine
bahnbrechende Rechtsmeinung veröffentlicht: Der Schutz des Klimas ist
nicht nur eine globale Herausforderung – er ist eine völkerrechtliche
Verpflichtung und ein fundamentales Menschenrecht. Damit
unterstreicht das höchste Gericht der Vereinten Nationen die
untrennbare Verbindung zwischen Klimaschutz, Menschenwürde und
nachhaltiger Entwicklung.

Zwtl.: IGH: Staaten sind rechtlich verpflichtet, das Klima zu
schützen

Auf Anfrage der UNO-Generalversammlung klärt der IGH, dass alle
Staaten – unabhängig davon, ob sie Vertragsparteien des Pariser
Abkommens sind – eine sorgfältige Sorgfaltspflicht („due diligence“)
haben, um schwerwiegende Schäden am Klimasystem zu verhindern. Diese
Pflicht umfasst insbesondere Maßnahmen zur Minderung (Mitigation) und
Anpassung (Adaptation) sowie die wirksame Kontrolle
privatwirtschaftlicher Aktivitäten, etwa im Bereich fossiler
Energien.

Der Gerichtshof betont, dass diese Verpflichtungen nicht nur aus
den Klimaabkommen, sondern auch aus dem Völkergewohnheitsrecht, den
Menschenrechtsverträgen und dem internationalen Umweltrecht
erwachsen. Entscheidend ist: Staaten verletzen ihre Verantwortung,
wenn sie untätig bleiben oder ihre Maßnahmen nicht dem Stand der
Wissenschaft und der gebotenen Sorgfalt entsprechen.

Zwtl.: Das Klimaurteil als Meilenstein für die SDGs

Insbesondere verweist das Gutachten auf das Menschenrecht auf
eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Voraussetzung für
fundamentale Rechte wie Leben, Gesundheit, Nahrung, Wasser und
Wohnen. Dieses Recht ist untrennbar mit dem Ziel 13 der UN-
Nachhaltigkeitsziele (SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz) verbunden –
und wird nun völkerrechtlich verbindlich interpretiert. Damit stärkt
der IGH nicht nur das SDG-Rahmenwerk, sondern konkretisiert dessen
menschenrechtliche Dimension.

Zwtl.: Forschung und Lehre in Wien und Bischkek setzen Schwerpunkte

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es besonders
relevant, dass die Charlotte Fresenius Privatuniversität – University
of Sustainability Wien in Kooperation mit der OSZE-Akademie in
Bischkek zu den Wechselwirkungen von Klimarecht, Menschenrechten und
nachhaltiger Entwicklung forscht und lehrt. Gemeinsam engagieren sich
die beiden Institutionen für eine wissenschaftlich fundierte,
interdisziplinäre Ausbildung künftiger Fach- und Führungskräfte –
unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsstaatlichkeit,
Klimagerechtigkeit und den Sustainable Development Goals.

Zwtl.: Ausblick: Verantwortung wird konkret

Mit dieser Rechtsmeinung öffnet der Internationale Gerichtshof
die Tür für eine neue Generation von Klima-Rechtsinstrumenten.
Künftige Klagen – auch von Individuen oder besonders betroffenen
Staaten – könnten sich nun auf ein klar umrissenes völkerrechtliches
Fundament stützen.

Die Botschaft ist eindeutig: Klimaschutz ist kein politisches
Wunschdenken, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Und: Wer das
Klima schützt, schützt die Menschenrechte.

Weitere Informationen auf uni-sustainability.at