Wien (OTS) – Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG),
das heute
beschlossen wird, soll das Tempo der Energiewende vorantreiben.
Während Kleinwasserkraft Österreich das überragende öffentliche
Interesse und die Verfahrenskonzentration grundsätzlich begrüßt,
bleibt insgesamt Luft nach oben.
Zwtl.: Überragendes öffentliches Interesse mit Einschränkungen
Das Überragende Öffentliche Interesse wurde zwar festgeschrieben,
allerdings mit Einschränkungen. Kleinwasserkraft Österreich lehnt
diese Einschränkungen entschieden ab: „ Die im EABG enthaltenen
Ausschlussstrecken für die Wasserkraft lehnen wir grundsätzlich ab.
Zusätzlich wird hier anstatt auf bereits etablierte und im
Europäischen Recht verankerten Oberflächengewässerkörper
zurückzugreifen – wie schon im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – mit
unsauberen Definitionen gearbeitet, die erneute Rechtsunsicherheit
schaffen. “, kritisiert Paul Ablinger, Geschäftsführer von
Kleinwasserkraft Österreich. Dadurch können Potenziale vielfach nicht
bzw. deutlich schwerer gehoben werden und es werden sogar ökologisch
eher nachteilige Situationen geschaffen. Dabei ist gerade in der
heutigen krisenbehafteten Zeit jede Kilowattstunde wichtig.
Zwtl.: Fehlende Beschleunigungsgebiete
Im letzten Moment wurden die Ausbauziele um 3 TWh erhöht, bis
2035 sollen über alle Technologien hinweg 40 TWh zugebaut werden.
Mittelfristig liegt das Potenzial allein die Kleinwasserkraft laut
Analyse von Kleinwasserkraft Österreich bei 5,6 TWh. Durch die
Erhöhung der Gesamtziele müssen damit auch die Ziele für die
Wasserkraft den Potenzialen entsprechend angepasst werden.
Schade ist auch, dass die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten –
Zonen, in denen Verfahren deutlich schneller abgewickelt werden
können – Ländersache bleibt: „ Der Bund hätte die Möglichkeit,
Beschleunigungsgebiete auszuweisen, macht davon aber keinen Gebrauch.
Dabei könnte dadurch auch die Zielerreichung der
Wasserrahmenrichtlinie deutlich beschleunigt werden. “, so Ablinger.
Das Potenzial der Kleinwasserkraft bleibt vielfach ungenutzt – obwohl
konkrete Vorschläge für die Gebiete vonseiten Kleinwasserkraft
Österreichs schon lange vorliegen.
„ Das EABG lässt Möglichkeiten ungenutzt, die Energiewende speziell
im Bereich der Kleinwasserkraft tatsächlich zu beschleunigen. Wer
Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung
stärken will, muss das vorhandene Potenzial der Kleinwasserkraft
konsequenter nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen
entsprechend verbessern. “, so Ablinger abschließend, der neben den
Naturschutzabteilungen der Länder vor allem das BMLUK gefordert
sieht.