Klage gegen falschen PVA-Bescheid: AK erreichte Pflegegeld-Erhöhung für bettlägrige Frau um zwei Stufen

Linz (OTS) – Eine schwerkranke, bettlägrige Frau aus dem Bezirk
Linz-Land hatte im
vergangenen Jahr die Erhöhung ihrer Pflegestufe beantragt, weil sich
ihr Gesundheitszustand zusehends verschlechtert hatte. Die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gewährte daraufhin die Stufe 3.
Weil der Familie das zu niedrig erschien, wandte sie sich an die
Arbeiterkammer. Diese klagte mit Erfolg gegen den Bescheid und
erreichte eine Erhöhung des Pflegegeldes um zwei Stufen.

Bis Sommer 2025 hatte die Frau, die aufgrund ihres Alters und
zahlreicher Erkrankungen bettlägrig ist, Pflegegeld der Stufe 2
bezogen. Nach einem Antrag auf Erhöhung und der Begutachtung durch
einen von der PVA beauftragten Arzt wurde ihr die Pflegestufe 3
zuerkannt. Da diese Einstufung ihrem Gesundheitszustand nicht gerecht
wurde, wandte sich die Familie an die Arbeiterkammer und ersuchte um
rechtliche Unterstützung gegen die PVA.

Die AK klagte gegen den neuen Bescheid. Laut Gutachten des
gerichtlich beauftragten Sachverständigen wurde bis inklusive
31.10.2025 ein Pflegebedarf im Ausmaß von 178 Stunden und ab
1.11.2025 im Ausmaß von 188 Stunden festgestellt. Dies rechtfertigte
die Gewährung des Pflegegeldes der Stufe 4 bzw. der Stufe 5. Darauf
konnten sich AK und PVA letztlich vor Gericht einigen. Seit November
bekommt die Frau die Pflegestufe 5.

„ Regelmäßig müssen PVA-Bescheide vor Gericht korrigiert werden,
weil sie dem tatsächlichen Gesundheitszustand nicht entsprechen. Das
belegt, dass die Qualität der Gutachten oftmals mangelhaft ist “,
sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Er begrüßt daher die Ankündigung
der Sozialministerin, gesetzliche Maßnahmen setzen zu wollen, wodurch
ein genereller Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei
Begutachtungen geschaffen wird. Zudem fordert der AK-Präsident, dass
künftig Vorbefunde der Betroffenen stärker berücksichtigt werden.
Dadurch kann die Qualität der Begutachtungen erhöht werden.