St. Pölten (OTS) – Einen Ausblick auf das neue Kindergartenjahr
2025/26 gab
Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister heute, Freitag, im
Zuge einer Pressekonferenz im Landhauskindergarten in St. Pölten: „Im
Herbst 2022 erfolgte der Startschuss für die blau-gelbe
Kinderbetreuungsoffensive, zentrale Maßnahmen sind: Vormittag gratis,
Nachmittag leistbar und ein bedarfsgerechtes Angebot in Wohnortnähe.
Seit 1. Jänner 2023 sind 483 neue Gruppen in Betrieb gegangen. Wir
starten mit 3.626 Kindergartengruppen in 1.100 Landeskindergärten und
620 TBE-Gruppen in dieses neue Jahr.“ Seit dem Start der „blau-gelben
Betreuungsoffensive“ sei bereits für 555 Gruppen – 431 Kindergarten-
und 124 TBE-Gruppen – der erhöhte Fördersatz von 48,8 Prozent
beschlossen worden, so Teschl-Hofmeister, bei einem ausgelösten
Projektvolumen von 334,5 Millionen Euro betrage das zugesagte
Fördervolumen des Landes 163 Millionen Euro: „Das heißt, dass wir 64
Prozent der Gruppen, die wir bis zum Ende unserer Förderinitiative
bauen müssen, bereits zugesichert haben. Danke an die Gemeinden für
ihr unglaubliches Engagement.“
„Obwohl die Betreuungsoffensive bis Ende 2027 läuft, können
bereits 99 Prozent der Gemeinden den ersten Zweijährigen einen
Betreuungsplatz anbieten, entweder im Kindergarten oder in einer TBE,
in der eigenen Gemeinde oder in Nachbargemeinden über Kooperationen“,
berichtete die Bildungslandesrätin weiter.
Man unterstütze die Gemeinden nicht nur bei den baulichen
Maßnahmen für neue Gruppen, sondern auch im laufenden Betrieb, so
Teschl-Hofmeister, etwa durch die Anstellung der Leitungen sowie
Pädagoginnen und Pädagogen, durch die Förderung des Personalaufwands
im Ferienbetrieb, wenn eine zweite Betreuungsperson erforderlich sei,
oder durch eine Förderung von TBEs, wenn diese eine beitragsfreie
Vormittagsbetreuung ermöglichen. „Wir haben auch rückwirkend eine
neue Förderung beschlossen, um die Gemeinden noch intensiver zu
unterstützen. Sie können erstmals ab September 2025 eine Förderung
zur Verbesserung des Personal-Kind-Schlüssels rückwirkend für das
Kindergartenjahr 2024/25 beantragen“, setzte Teschl-Hofmeister fort.
„Wenn eine Gruppe eine zweite Betreuungsperson gebraucht hat, gibt es
eine finanzielle Unterstützung des Landes in der Höhe von 15.000
Euro.“ Außerdem gebe es Bundesmittel für bauliche Maßnahmen aus der
15a-Vereinbarung und aus dem Zukunftsfonds im Finanzausgleich, dazu
die Landesrätin: „Im Jahr 2024 erhielten die NÖ Gemeinden aus dem
Zukunftsfonds Zweckzuschüsse in Höhe von 77 Millionen Euro und für
2025 sind 80 Millionen Euro vorgesehen.“
Auch inhaltliche Neuerungen gelten ab dem neuen Kindergartenjahr:
So trete laut Teschl-Hofmeister ab 1. September 2025 die
Mitwirkungspflicht der Eltern in Kraft, genauso wie die Möglichkeit
für Kindergartenerhalter, Hausordnungen zu erlassen. „Das
wertschätzende Miteinander steht im Mittelpunkt“, sagte die
Bildungslandesrätin. Die Leitungsausbildung werde überarbeitet und:
„Wir haben erstmals übergreifende Weiterbildungsangebote für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und der Gemeinden.“
Zusätzlich müsse in jedem NÖ Landeskindergarten mit Start des
Kindergartenjahres 2025/26 ein Kinderschutzkonzept aufliegen, im
Bildungsplan werde die Wertebildung ausführlicher behandelt, so
Teschl-Hofmeister abschließend.
Rückfragen beim Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter
Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail [email protected]