Graz (OTS) – Die FCG-Steiermark spricht sich klar für die
Beibehaltung der
verbesserten steuerlichen Behandlung von Überstundenzuschlägen aus.
Diese Regelung, die mit Ende 2025 ausläuft, hat sich als faire,
treffsichere und unbürokratische Entlastungsmaßnahme für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwiesen.
Seit 2024 gilt: Bis zu 18 Überstundenzuschläge pro Monat sind mit
maximal 200 Euro steuerfrei. Zuvor waren es nur 10 Überstunden bzw.
120 Euro. „Diese Ausweitung war ein wichtiger Schritt zur
finanziellen Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und
sollte dauerhaft verankert werden“, unterstreicht FCG-
Landesvorsitzender Guido Mauerhofer die Bedeutung der Maßnahme: „Wir
brauchen positive Signale für Leistung. Eine Rückkehr zur alten
Regelung wäre ein Rückschritt und würde viele Beschäftigte
empfindlich treffen. Viele Beschäftigte leisten regelmäßig
Überstunden – oft auch, weil die betriebliche Realität es verlangt.
Ihre Mehrleistung verdient faire Anerkennung und muss sich auch
finanziell lohnen“.
FCG-Landesgeschäftsführer Rene Heinrich : „Die derzeitige
Regelung ist sozial gerecht, stärkt die Motivation und sichert die
Versorgung in vielen wichtigen Bereichen unseres Landes. Wer mehr
arbeitet, soll am Ende des Monats auch mehr im Börserl haben.“
Die FCG-Steiermark will die derzeitige Steuerbegünstigung
dauerhaft gesetzlich absichern und freut sich, mit
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer einen Verbündeten
gefunden zu haben. „Leistung verdient Wertschätzung – und das
bedeutet auch steuerliche Fairness,“ so die FCG-Steiermark
ArbeitnehmerInnenvertreter unisono.