Katzian: Angriff der EU-Kommission auf Mitbestimmung und Arbeitsrechte

Wien. (OTS) – Mit dem heute veröffentlichen Vorschlag für ein
sogenanntes „28. EU-
Regime“ will die Europäische Kommission die EU-Kommission ein neues (
28.) europäisches Gesellschaftsrechtssystem neben den Rechtsordnungen
der Mitgliedstaaten schaffen – orientiert an den niedrigsten
Standards. „Was als Innovationsschub verkauft wird, ist in Wahrheit
ein Angriff auf Mitbestimmung und Gefährdung unserer Arbeitsrechte
und bestehender Sozialstandards“, kritisiert Wolfgang Katzian,
Präsident von ÖGB und EGB: „Hier droht ein neues System ohne
ausreichende Schutzmechanismen.“

Nationale Tradition schützt Gläubiger und Beschäftigte
Bisher liegt das Gesellschaftsrecht in der EU weitgehend in
nationaler Verantwortung. In Österreich gilt: Unternehmer haften
persönlich, bis eine GmbH nach eingehender notarieller Prüfung
gegründet wird. Zudem ist Stammkapital in Höhe von 10.000 Euro
aufzubringen – ein Schutz für Gläubiger und ein verlässlicher Rahmen
für substanzielle Geschäftsvorhaben.

Das Modell „EU Inc“ und seine Risiken
Die EU-Kommission plant ein europäisches Alternativmodell, das nach
dem Vorbild des US-Bundesstaats Delaware gestaltet ist. Kernpunkte:
Haftungsprivileg ab null Euro Stammkapital, reine Online-Gründung
ohne verlässliche Kontrolle der Gründer und freie Wahl des
Unternehmenssitzes.

Besonders problematisch: In Österreich haben Arbeitnehmer:innen
in großen Unternehmen Mitbestimmungsrechte in Aufsichtsräten. Das „EU
Inc“-Modell sieht jedoch vor, dass ausschließlich der Ort des
Firmenbucheintrags zählt. Wird ein Unternehmen online in einem EU-
Land ohne Mitbestimmung, etwa Estland, registriert, kann es seine
wirtschaftliche Tätigkeit sofort zu 100 % in Österreich aufnehmen.
Selbst wenn es später die relevante Größe erreicht, gilt: keine
Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Gefahr für Sozialstandards und Steuerrecht
Die „EU Inc“ droht zudem künftig als Schlupfloch für
Briefkastenfirmen, Steuerumgehung oder Scheinselbständigkeit zu
dienen. „Wir werden jeden Unterbietungswettlauf bei Sozial- und
Arbeitsstandards entschieden bekämpfen – insbesondere wenn er
Mitbestimmung oder Steuervorschriften untergräbt“, so Katzian.

Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Kosten der Beschäftigten
Für die Gewerkschaften Europas ist klar: Innovation und Maßnahmen zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden unterstützt, wenn sie
Arbeitsplätze sichern und Sozialstandards respektieren.
„Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten erzielt
werden“, betont Katzian auch im Vorfeld des EU-Gipfels der
Regierungschefs: „Europas Stärke liegt in Qualität, Qualifikation und
sozialen Standards. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch
Aufwärtskonvergenz, nicht durch einen Wettlauf nach unten.“