Wien (OTS) – Ende Jänner war Kathrin E. im Skigebiet Dachstein-West
auf der Piste
unterwegs. Ein unbekannter Mann fuhr sie um, sie brach sich das
Schlüsselbein. Der Mann beging Fahrerflucht und wurde bis heute nicht
gefunden. Schon bei der Erstversorgung dachte sich die
Niederösterreicherin: Ein Hubschraubereinsatz ohne private
Versicherung, das könnte teuer werden – und sie wurde mit einem
Schneemobil und der Seilbahn ins Tal gebracht. Einer Ärztin
untersuchte sie und stellte fest, dass sie problemlos transportfähig
war. Dann sollte sie mit einem Rettungsauto ins Spital gebracht
werden, doch es kam keines. Ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes meinte,
wegen Personalmangels und „zeitlicher Engpässe“ sei der Transport per
Auto nicht möglich, daher komme nun doch ein Hubschrauber. Kathrin E.
protestierte, doch der Rotkreuzmann meinte, bei Abholung von der
Talstation würden keine Kosten für den Hubschrauber anfallen.
Das sahen seine Kolleg*innen offenbar anders: Einige Zeit später
schickte ihr das Österreichische Rote Kreuz Salzburg eine Rechnung
über 8.027,77 Euro. Volksanwalt Bernhard Achitz: „Das ist überhaupt
nicht einzusehen. Der Flug war medizinisch gesehen unnötig, da waren
sich alle einig. Kathrin E. hat ihn mehrfach abgelehnt und war erst
bereit, in den Hubschrauber zu steigen, als ihr zugesichert wurde,
dass sie nichts zahlen muss.“
Rotes Kreuz entscheidet über Hubschraubereinsätze, für die es
dann kassiert
Erst nachdem sich die Volksanwaltschaft, die Arbeiterkammer
Niederösterreich und die ORF-„Bürgeranwalt“-Redaktion eingeschaltet
hatten, lenkte das Rote Kreuz ein. Achitz kritisiert aber
grundsätzlich die „problematische Doppelfunktion des Roten Kreuzes in
Salzburg: Es ist nicht nur für die Durchführung der
Hubschrauberrettung zuständig. Das Land hat das Rote Kreuz auch zur
‚Leitstelle‘ zur Koordinierung der Rettungs- und Krankentransporte
gemacht. Das könnte man vermuten, dass das Rote Kreuz als Leitstelle
gerne den Rotes-Kreuz-Hubschrauber schickt, um für Auslastung und
Umsatz zu sorgen.“
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