Wien (OTS) – Auch in einem zweiten Fall hat der Europäische
Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) eine für heute Dienstag, 12.8.2025, geplante
Abschiebung nach Syrien vorübergehend gestoppt! Syrien ist weiterhin
ein Land im Kriegszustand und kann die Einhaltung der grundlegendsten
Menschenrechte nicht gewährleisten.
Einstweilige Anordnungen des EGMR ergehen nur in absoluten
Ausnahmefällen: bei einer unmittelbar drohenden Verletzung des Rechts
auf Lebens oder des Folterverbots. Die Deserteurs- &
Flüchtlingsberatung erwirkte eine solche im August 2021, als die
Taliban in Kabul einmarschierten. Damals behauptete das
Innenministerium, dass nicht von einer Machtübernahme durch die
Taliban auszugehen ist.
„Nachdem Innenminister Karner eine erste Abschiebung nach Syrien
auf Biegen und Brechen im Juli diesen Jahres durchführte, bleibt der
Abgeschobene weiterhin verschollen. Der Innenminister muss seine
Geringschätzung des Rechtsstaats endlich beenden und für Aufkärung
sorgen“, fordern Ruxandra Staicu und Sebastian Frik von der
Deserteurs- und Flüchtlingsberatung.
Neben dem UN-Komitee gegen Verschwindenlassen fordert jetzt auch
der EGMR Österreich auf, Klarheit in den Fall zu bringen. Karners
verächtliche Kommentare auf die menschen- und völkerrechtlichen
Verpflichtungen Österreichs, ändern nichts daran, dass Österreich die
Konvention gegen Verschwindenlassen mit den Stimmen aller Parteien
erst 2012 ratifiziert hat.
Der Innenminister spricht gerne von einem „harten, aber fairen“
Kurs bei Abschiebungen. „Fair ist jedoch nur, wer internationales
Recht achtet – nicht, wer UN-Institutionen herabsetzt und
völkerrechtliche Verpflichtungen als lästige Nebensache abtut“, so
Staicu und Frik. Wer es ernst meint, muss Verantwortung übernehmen
und endlich die offenen Fragen des UN-Ausschusses gegen das
Verschwindenlassen und des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte klären – oder unverzüglich an die syrischen Behörden
weiterleiten: Wann wurde die abgeschobene Person übergeben? Wo
befindet sie sich jetzt? Und wie ist ihr Gesundheitszustand? Durch
die Übergabe an die syrischen Behörden trägt Österreich unmittelbare
Verantwortung für das Verschwinden.
Nachdem Innenminister Karner offensichtlich nicht Willens oder in
der Lage ist, diese dringenden Fragen zu beantworten, ist auch
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger gefragt für die
Rechtsstaatlichkeit Österreichs einzustehen und den Eskapaden des
Innenministers einen Riegel vorzuschieben.